Muss ich dem Jobcenter schweigepflicht erteilen?

10 Antworten

1 Grund kann sein das das jobcenter sich oft nicht an den datenschutz hält!

2 Grund das du nicht weist ob der ÄRtzli che dinst sich freiheiten herausnummt die die diagnose von einem andern zb praktizierende arzt in was anderes umzuändern bzw es anders auszulegen!

3 Wen es angeb lich nicht freiwielieg ist dan ist die untersucheng bzw das blat nicht in Ordnungda si deine rechte mit füßen getetten werden!

4 Du weist zb nicht ob dein fallmanager einfach mal was anderes daraus amcht damit du nicht eine arbeit aufnhemen kanst!

Das sollten gute gründe sein um das zu verweigern bestraft werden kanst dudeswegen nicht!

Du must dich da nur untersuchen lassen und selbst so eine untersucheung kann schon vor der untersuchen deine Ergebnise fest stehen! Fals das Gefäligekeitsergebnisse als diagnose kommen sollten mus aber nicht so sein!

Du must deinem arzt zb keine schweigepflichtentbindung erteilen!

Du verweigerts ja nicht die mitwirkung sondern schütz dich vor mißbrauch deiner gesundheitsdaten !

Achne schau mal in meine Antwort!

Welche Gründe das Gesetz als wichtig ansieht hat dir bereits der User DietmarBakel beantwortet. Andere Gründe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert.

Entweder kannst du einen solchen Grund glaubhaft machen oder das Jobcenter muss dacon ausgehen,d ass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen willst.

In diesem Fall können dir Leistungen ganz oder teilweise versagt werden.

Schweigepflichtsentbindung hat nun GAR nichts mit Mitwirkungspflichten zu tun.

Deswegen ist das 

In diesem Fall können dir Leistungen ganz oder teilweise versagt werden.

auch falsch.

@beangato
Schweigepflichtsentbindung hat nun GAR nichts mit Mitwirkungspflichten zu tun.

Sondern?

@beangato

Doch hat sehr wohl was mit Mitwirkungspflicht zu tun. Stand auch bei mir im Brief und die haben mir sofort alles 100% gesperrt, obwohl ich vorher nicht mal was davon wusste!

@Kostass

Ganz so einfach ist das leider nicht.

https://openjur.de/u/499325.html

Das ist ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes nicht ganz einfach zu verstehen.

Ich lese daraus, dass es eine behördliche Ermessensentscheidung ist, ob sie das als mangelnde Mitwirkung betrachten. Und diese Ermessensentscheidung ist nicht zu beanstanden, wenn das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wurde.

Heißt also Prüfung im Einzelfall - pauschale Aussagen helfen nicht weiter.

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

  1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
  2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
  3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

(2) Behandlungen und Untersuchungen,

  1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
  2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
  3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

können abgelehnt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Warum solltest Du eine generelle !! Schweigepflichtentbindung gegenüber allen Ärzten unterschreiben - dafür besteht keinerlei Notwendigkeit. Im Bedarfsfall kannst Du einzelne ärzliche Befunde beibringen - vorlegen - ohne, dass diese alle einer für viel zu viele Mitarbeiter zugänglichen Akte offen zugänglich sind.

Musste ich damals auch zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit bei der DRV. Die wollten mich damals abschieben mit 36. Das Verfahren wurde nach Schweigepflichtsentbindung dann eingestellt. Im ersten Brief vom Jobcenter stand, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss und eine Schweigepflichtsentbindung zwischen meinem Hausarzt und dem DRV Arzt unterschreiben soll. Bis dahin werden meine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gesperrt und der Bescheid aufgehoben.

Naja was raus kam. Ich habe mich beim Hausarzt beraten lassen und er hat mir aufgrund des Geldes geraten es zu unterschreiben. Es war auch kein Hinweis dabei, dass ich Widerspruch einlegen kann. Ja das Ende vom Lied war, ich war ja wieder gesund und nicht mehr krank geschrieben. Die DRV hat das Jobcenter ausgelacht, was die sich dabei denken. Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt. Ergo ist das Jobcenter bzw war das Jobcenter noch schlechter auf mich zu sprechen.

Gib im Internet mal folgendes ein ,, Sanktion bei Nichtvornahme der Schweigepflichtsentbindung ", da solltest du etwas von Frag einen Anwalt de.finden, da kannst du nachlesen das du dazu nicht verpflichtet bist !