Job Pause einlegen - Wie läuft das mit der Krankenversicherung etc?

10 Antworten

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Hallo,

es fehlen noch wichtige Angaben:

Alter?

Wie lange wurden bereits Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?

Gruß

RHW

threeo 
Fragesteller
 25.12.2013, 11:54

Alter 23 Seit ca 4 Jahren fest Berufstätig in Vollzeit.

RHWWW  25.12.2013, 12:16
@threeo

Schüler/Studenten können bis zum 25. Geburtstag kostenlos über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern versichert werden (wenn man Wehr-/Zivildienst, FSJ, Bufdi etc. gemacht hat, evtl. auch länger).

Wenn man sofort eine neue Beschäftigung aufnehmen möchte, kann man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Wegen der eigenen Kündigung wird aber normalerweise eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Die Beiträge an die Krankenkasse zahlt die Arbeitsagentur aber bereits ab Beginn des 2. Monats dfer Sperrzeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Lücke von einem Monat kann meistens ohne Krankenversicherungsbeiträge überbrückt werden.

Sonst werden die monatlichen Mindestbeiträge von 155 Euro fällig (ab ersten Monat der Arbeitslosigkeit!). Wenn man heiratet, werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Hälfte der Ehegattenbruttoeinnahmen(Ehegatte mit privater Krankenversicherung!) berechnet.

Alternativ ggf. versuchen, die Arbeitszeit zu reduzieren (20 oder 30 Stunden wöchentlich?). Ggf. zeitlich befristet. Dann hat man auch Zeit für die Stellensuche.

Noch Fragen offen?

RHWWW  28.12.2013, 11:22
@RHWWW

Danke für den Stern!

Wenn du selbst kündigst und arbeitslos meldest hast du erstmal 12 Wochen Sperre, d h kein Arbeitslosengeld - wie das dann mit der Krankenversicherung läuft weis ich nicht. Ich würde auf keinen Fall in eine private Krankenversicherung wechseln, die sind viel teuerer als die gesetzlichen. Du wirst dich auf alle Fälle wundern, in Ruhe eine neue Stelle suchen ist gar nicht so einfach. Du wirst Termine auf dem Arbeitsamt wahrnehmen müssen, und so einfach eine neue Stelle gibts auch nicht grad an jeder Ecke. Außerdem macht es sich im Lebenslauf besser, wenn man sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis bewirbt als aus der Arbeitslosigkeit.

Wenn du kündigst, bekommst du eine Alg-Sperre, in der Zeit musst du dich selbst krankenversichern, danach zahlt das Amt (mit AlgI Zahlung). Wenn du wirklich so ausgepowert bist, geh zu Arzt, lass dich krankschreiben und beantrage mit dessen Hilfe eine Kur. Beim Arbeitgeber deutest du an: "DAS kann dauern", danach wirst du in vielen Fällen sowieso gekündigt. Dann umgehst du die AlgI-Sperre, bekommst danach Krankengeld, lernst in der Kur mit deinen Schlafstörungen umzugehen und kannst dir in Ruhe einen neuen Job suchen.

NickBerlin36  25.12.2013, 10:54

Das stimmt nicht ganz, die Krankenkasse wird gezahlt, nur die Geldleistungen, von Miete bis Hilfe zum Lebensunterhalt werden gesperrt!

Vor allem musst du 12 Wochen ohne Geld ÜBERBRÜCKEN KÖNNEN:

Wenn du dich arbeitslos meldest musst du dem Arbeitsmarkt natürlich auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Trotzdem hast du die 12 Wochen Sperrzeit.

Wenn Du Dir selbst eine Auszeit verordnest, dann musst Du natürlich auch die KK-Prämie selbst zahlen und zwar den AN- und den AG-Anteil.

Wenn Du Dich arbeitslos meldetest, dann bekämst Du zwar die KK bezahlt, aber beim AlG1 eine Sperre von drei Monaten und zusätzlich wäre das dann nichts mit der Auszeit, sondern die Agentur würde erwarten, dass Du Dich umgehend und intensiv um eine neue Stelle bemühtest.