Hauptgewerbe in Nebengewerbe ummelden?

5 Antworten

ABER die Beiträge liegen ja bei ca. 200 Euro + im Monat, wie sollte dies
denn möglich sein wenn ich bisher nicht mehr als 50 Euro verdient habe ?

Das finanziert man von dem Startkapital das man als Existenzgründer haben sollte sofern man nicht einfach blauäugig einfach mal ne Selbstständigkeit "ausprobieren möchte"

Kann ich meinem Sacharbeiter ( Job-Center ) einfach sagen dass ich mich
nun auf meine Selbstständigkeit konzentriere keine Job-Angebote annehmen
möchte, sondern einfach nur die Krankenversicherung in Anspruch nehmen,
ggf. noch den Lebensunterhalt ( Hartz 4 ).

Nein, natürlich nicht. Du kannst höchstens nachfragen ob es die Möglichkeit eines Existenzgründerzuschusses zu bekommen gibt. Dazu brauchst Du aber natürlich einen belastbaren Businessplan, usw

In wie weit hast Du dich denn bisher über die Selbstständigkeit informiert? Hast Du mal ein Existenzgründerseminar oder ähnliches versucht?

In welchem Bereich möchtest Du dich selbstständig machen? Ist Eigenkapital vorhanden? Ist Bedarf für den Bereich in dem Du dich selbstständig machen möchtest vorhanden? Erfüllst Du die Voraussetzungen das keine Bauchlandung wahrscheinlich ist?

Wenn dein Gewerbe nicht mehr als 50€ abwirft, dann ist es keine Gewerbe sondern ein Hobby.

Ein Gewerbe sollte zumindest soviel an Gewinn erbringen, dass du davon Leben und deine Sozialeabsicherung sicherstellen kannst.

Wie KV, PV, Rente. Du brauchst  eine zusätzliche Krankenhaustage  - und Krankengeldversicherung- für den Fall der Fälle--

Für deinen Betrieb benötigst du eine Betriebshaftpflicht und eine Betriebsrechtsschutzversicherung.

Mit anderen Worten: Ein Gewerbe muss soviel Umsatz erbringen, dass die Betriebskosten abgedeck werden und du davon Leben kannst

Anraten würde ich dir einen Kurs für Existenzgründer zu besuchen, damit du die Grundlegenden Begriffe zur Selbstständigkeit kennen lernst.

Zum anderen kannst du einen Existenzgründerzuschuß beantragen.

Was jedoch voraussetzt, dass du ein sehr gutes Konzept und eine ausgereifte Marketingsrtategie vorlegen kannst, die den zukünftigen Erfolg deiner Selbstständigkeit aufzeigen kann.

Das Jobcenter wird dir bei deiner Auftragslage auferlegen zumindest einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auf Midijobbasis oder in Teilzeit nach zugehen um deinen Lebensunterhalt zu betreiten.

ABER die Beiträge liegen ja bei ca. 200 Euro + im Monat, wie sollte dies denn möglich sein wenn ich bisher nicht mehr als 50 Euro verdient habe ?

Mir fehlt der Hinweis um welche Selbständigkeit (Gewerbe) es sich handelt.

Aber mit diesem hohen Einkommen von mtl. 50 € würde ich empfehlen, dieses Gewerbe erst gar nicht zu beginnen, denn du reitest in die Insolvenz.

Bei einer Selbständigkeit sollte man einen mtl. Gewinn anstreben von mindestens 3.500 € für den Anfang um überhaupt alle erforderlichen Kosten wie Gewerbesteuer, Einkommensteuer, evt. auch Umsatzsteuer, Geschäftsräume, Porto, Versicherungen, Werbemittel, IHK oder Handwerkskammer-Beitrag, Versicherungen, Auto usw. überhaupt zahlen zu können.

Mein Tipp:  such dir einen Job als Arbeitnehmer von dem du etwas verstehst.

ABER die Beiträge liegen ja bei ca. 200 Euro + im Monat, wie sollte dies
denn möglich sein wenn ich bisher nicht mehr als 50 Euro verdient habe ?

Dann besteht die hauptberufliche Selbständigkeit nur auf dem Papier. Du solltest schon 2.000,- € oder mehr an Gewinn vor Steuern generieren können, sonst macht das relativ wenig Sinn.

Wie sollte ich nun vorgehen, sollte ich das Hauptgewerbe in ein
Nebengewerbe ´´umwandeln´´ und mir einen Termin auf dem JobCenter
nehmen, damit ich einen Lebensunterhalt bekomme und ganz WICHTIG
Krankenversichert bin ?

Wenn du SGB II Leistungen beziehst, bist du automatisch pflichtversichert in der GKV (§ 5 SGB V), sofern nicht vorher eine private Krankenvollversicherung bestanden hat.

Kann ich meinem Sacharbeiter ( Job-Center ) einfach sagen dass ich mich
nun auf meine Selbstständigkeit konzentriere keine Job-Angebote annehmen
möchte, sondern einfach nur die Krankenversicherung in Anspruch nehmen,
ggf. noch den Lebensunterhalt ( Hartz 4 ).

Ja und nein.

Tritt nur durch die KV-Beiträge Bedürftigkeit ein, hat das Jobcenter diese zu tragen (§ 26 SGB II)

Du musst die Anlage EKS mit dem vorläufigen Geschäftsangaben zu den nächsten 6 Monaten abgeben. Anhand deiner Schätzung wird der Regelsatz berechnet. Ich empfehle daher den Gewinn pro Monat auf nicht mehr als 100,- € zu schätzen.

Entscheidend für deine Eigenbemühungen ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV). Ich empfehle dir selbst eine aufzusetzen ggf. mit Hilfe einer Arbeitslosenberatung und nicht einfach die vom Jobcenter zu unterschreiben.

wenn ich bisher nicht mehr als 50 Euro verdient habe ?

Wenn das Gewerbe nicht mehr abwirft und Du keinen Plan hast, wie sich das ändern lassen wird, dann solltest Du noch mal ganz in Ruhe darüber nachdenken, ob eine Selbstständigkeit mit diesem Gewerbe als Haupteinnahmequelle überhaupt geeignet ist.

Eventuell besuchst Du zunächst einmal ein Seminar für Existenzgründer? Die örtliche Industrie- und Handelskammer wäre da der richtige Ansprechpartner für Dich.