Job kündigen wegen Krankheit, Abfindung? Was tun?

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Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung! Sie können natürlich mit Ihrem Arbeitgeber reden, ob dieser bereit ist eine Aufhebungsvertrag mit Ihnen abzuschließen. Im Aufhebungsvertrag können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindungszahlung vereinbaren. Sie riskieren bei einer Eigenkündigung, oder einem Aufhebungsvertrag dass Sie von der Agentur für Arbeit für 3 Monate gesperrt werden.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigt, steht Ihnen auch keine Abfindung zu. Sie haben aber die Option Kündigungsschutzklage einzureichen, dort wird geprüft ob Ihr Arbeitgeber Sie hätte Ihrer Gesundheit angemessen, hätte einsetzen können. Eventuell besteht auf diesem Weg eine Abfindung zu bekommen. Ihnen droht aber zumindest keine Sperre von der Agentur für Arbeit.

Besser ist es mit Ihrem Arzt zu sprechen ob Ihr Gesundheitszustand diese Arbeit überhaupt zulässt. Lassen Sie sich, wenn möglich, eine Schwerbehinderung anerkennen - fragen Sie dazu Ihren behandelnden Arzt. Wenn Ihr Arzt bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen ausschließt und Ihnen das bescheinigt darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht mit diesen Tätigkeiten beschäftigen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen ob er Sie mit geeigneten Tätigkeiten beschäftigen kann.

Ihre Chefin hat angeboten Sie umzuschulen, dies ist ein interessantes Angebot und kommt nicht so häufig vor. Wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, sollten Sie das Angebot Ihrer Chefin nutzen.

Ihre Ängste kann ich nachvollziehen, ich hatte selber vor 17 Jahren einen Bandscheibenvorfall. Das Leben muss aber weitergehen bzw. Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Arzt überlegen ob und wie Sie wieder ins Berufsleben einsteigen können, ohne dass Ihre Gesundheit darunter leidet.

Wenn alles nichts hilft, klären Sie mit Ihrem Arzt ob eventuell eine Berufsunfähigkeit in Frage kommt.

Peter Kleinsorge

verstehe nicht, warum du auf den vorschlag der umschulung nicht eingehen willst.

das ist das beste, was dir passieren kann.

wenn du kündigst, bekommst du natürlich keine abfindung und vom amt bekommst du eine sperre.

den nachweis zu führen, die erkrankung käme vom job, ist langwierig und es ist sehr fraglich, ob das gelingt.

enigmaenomine  07.07.2010, 20:36

genau

Bei einer Eigenkündigung hast du natürlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Aber... Deine Chefin zeigt hier an, dass sie dich auch künftig beschäftigen möchte, du ihr also auch wichtig bist. Scheinbar willst du dich aber nicht darauf einlassen... Dieses Verhalten ist mir persönlich recht schleierhaft. Die Alternative deiner Chefin kann auch entsprechend so aussehen, dass sie dir personenbedingt bald kündigen wird, da du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Wäre dir das lieber? Die Chance auf eine Abfindung ist in einem solchen Fall auch gleich Null... Rückenleiden auf den Job zurückzuführne ist eine scheinbar einfache Geschichte, aber dies ist es auf jeden Fall nicht. Es kann genausogut von falscher Lebensweise, mangelndem Sport, falschen Schuhen, Haltungsschäden, ungesundem Heben und Tragen, und und und kommen. Überlege dir das Angebot deiner Chefin einfach noch einmal. Es wird wahrscheinlich das beste Angebot sein, was dir angeboten wird. Aber das ist natürlich meine persönliche Meinung. Was du letztendlich machst, musst du selber wissen!

wenn du gekündigt wirst kannst du ehr eine Abfindung bekommen wie bei einer Selbstkündigung.

Ich weiß jetzt nicht wie viel Leichter die andere Arbeit ist die sie dir angeboten hat.

Ich würde das erst mal machen, halt vorausgesetzt, die ist vom Gewicht heben her leichter so das du die auch machen kannst.

Rede doch mal mit deiner Chefin.

Selber kündigen ist das Dümmste was du machen kannst. Eher kündigen lassen gegen Abfindung. Bereits als Schwerbehinderter gestellt? Eingliederungsmanagement wäre richtig.

toedti2000  08.07.2010, 00:10

Woraus sollte hier eine Abfindung resultieren? Und alleine aus dem Punkt, einen Bandscheibenvorfall zu haben und künftig nicht mehr schwer heben zu können, geht nicht automatisch eine Schwerstbehinderung hervor. Es könnte aber zu einer personenbedingten Kündigung kommen, die auch ohne Abfindung sein wird, da dieser Arbeitnehmer nicht mehr seiner Arbeit nachkommen kann.