nach langer krankheit zurück u.schwerbehindert,kann aber meinen job nicht mehr ausüben

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Grad der Behinderung wird nicht in % angegeben. Du hast also einen GdB von 70, nicht von 70%

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 10:50

ja genau. gdb 70. die frage ist ob mein chef mich irgendwo einsetzten muß.kirchlicher arbeitgeber mit 2000 angestellten,büros,zentralen usw.

Terrorpinguin  10.07.2011, 10:59

@Reservist, ich gönne Dir diese HR wirklich.

Allerdings kann man bei manchen Entscheidungen von Fragenden echt nur den Kopf schütteln. So wie auch bei dieser Auswahl. ;-)

Brittasun  10.07.2011, 12:33
@Terrorpinguin

finde ich auch ...... 70 bleibt 70, egal ob % oder GdB

Also,ich sage mal mein Freund.Das was hier geschrieben wurde ist von Personen zu Papir gebracht die keine Ahnung haben weil die das am eigenen Leibe nicht erlebt haben.Aber ich habe das jetzt am eigenen Leibe erlebt.Also alles schön der Reihe nach.Warum bekommt der "Reservist" die hilfreichste Antwort.Der Grad der Behinderung sagt über Deine oder ist nicht von Bedeutung ob Du arbeiten bzw.welche Arbeit Du machen kannst.Ich kenne Leute die haben den Grad der Behinderung von 80 und sitzen im Rollstuhl arbeiten in Vollzeit am Compiuter oder als Programierer.Warum will Dein Chef Dir nicht kündigen.Ich kann Dir die Fragr beantworten:Du hast zur Zeit ein sogenanntes ruhendes Arbeitsverhältnis.Sollte dein Chef Dir kündigen mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist,dann muß er Dir den Urlaub der in der Zeit dér Krankheit nicht genommen werden kann ausbezahlen.Aber nicht den Tarifurlaub sondern nur den gesetzlichen Mindesturlaub und der beläuft sich auf 20 Tage im Jahr.Und dann kommt noch dazu das er Dir bei 21 Jahre Betriebszugehörigkeit eine Abfindung zahlen muß.Ich bin Mitglied der Gewerkschaft und habe einen Anwalt der durch die Rechtschutzversicherung der Gewerkschaft bezahlt wird.Und dieser Anwalt hat mich über den Sachverhalt aufgeklärt.Das Schwerbehindert kannst Du erst mal ausblenden.Das spielt in diesem ZUsammenhang überhaut keine Rolle.Dein Chef nimmt Dich nicht mehr ,genau wie bei mir.Jetzt ist dein krank zu Ende aber von irgendwo her muß ja ein Geld kommen.Was in deiner Frage fehlt ist ,wie viel Stunden kannst Du laut Gutachter oder Rehabericht noch arbeiten.Wenn Du noch 3- unter 6 Stunden arbeitsfähig bist,dann bekommst Du auch nur 30 Std. in der Woche Arbeitslosengeld.Das hat mit deinem Grad der Behinderung nichts zu tun.Ob Du dann mit dem Geld reichst das interrisiert keinen Menschen.Und jetzt kommt das Alter ins Spiel.Ich bin seit 78 Wochen krank und ich werde nie wieder arbeiten weil ich eine Schädigung des Gehirns habe.Mein großes" Glück" ist das ich am 19.Juli 60 Jahre werde.Die Erwerbsminderungsrente ist noch nicht durch(war gestern beim Gutachter in Karlstein) und das Verfahren am Sozialgericht wegen den Grad der Behinderung von 50 ist auch noch im laufen ( 40 habe ich ).Wars Du schon beim VdK,bist Du in der Gewerkschaft -dann steht Dir ein Rechtsbeistand zu oder hast Du eine private Rechtschutzversicherung.Dein Krank ist ausgelaufen,dann mußt Du dich arbeitslos melden ,irgendwo her muß ja ein Geld kommen.Wenn nicht dann würde ich mich ganz schnell darum kümmern.Ich bin schon bis Juli 2013 arbeitslos im Bewilligundsbescheid weil keiner was mit mir anfangen kann.Erst einmal auf Grund der Krankheit und zweitens wegen dem Alter.Bekomme ich die 50 im Grad der Behinderung dann kann ich mit 63 in Rente gehen.Wenn ich jetzt gehen würde wären das 3 Jahre früher und ich hätte einen Abzug von 10,8 Prozent.Vergesse das ganze Zeug was hier geschrieben worden ist.Nur einer der das selbst durchmacht kann davon reden.Hast Du noch fragen dann melde Dich Hardy51(mein Jahrgang)

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 12:06

hallo hardy. puhhh. danke für deine gedanken und zeilen.das thema ist mehr als kompliziert. mit einer sache liegst du falsch. mit meiner schwerbehinderung unterliege ich des besonderen kündigungsschutzes. der öffentl.dienst und meine über 15 jährige zugehörigkeit macht mich ebenso unkündbar. das ist alles gut,aber wir sieht das arbeitsrechtliche und finanzielle aus. nach der aussteuerung durch die kk geht es zum arbeitsamt,die zahlen ein jahr und danach harz 4 und der tag gehört dir. ich möchte wieder arbeiten,aber kann aufgrund der erkrankung nicht mehr in den alten job. was ist wenn der arzt mich wieder bedingt arbeitsfähig schreibt,aber mein chef nix hat.

Terrorpinguin  10.07.2011, 13:51

@Hardy51

Also,ich sage mal mein Freund.Das was hier geschrieben wurde ist von Personen zu Papir gebracht die keine Ahnung haben weil die das am eigenen Leibe nicht erlebt haben.Aber ich habe das jetzt am eigenen Leibe erlebt.>

Du bist unverschämt in Deiner Aussage. Nicht jeder breitet hier so wie Du sein halbes Leben aus, aber Du glaubst beurteilen zu können, dass andere User das nicht erlebt haben. Ganz schön dreist.

Und übrigens: Einen Teil der von Dir gegebenen "Ratschläge" kannst Du in den Antworten der User, die keine Ahnung haben, nachlesen.

Der VdK ist in derlei Fragen auch ein guter Ansprechpartner und hat bundesweit seine Anlaufstellen mit Rechtsabteilungen etc. Dort kannst Du Dich auch beraten lassen ohne gleich eine Mitgliedschaft abzuschließen.

Maerzkatze  10.07.2011, 11:02

Ich kopier Dir mal noch den Link zur Startseite ein : http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 Meinem Sohn und mir (GdB 100 + 60) wurde da schon das ein oder andere Mal geholfen, und sei es nur durch Verweise auf andere Anlaufstellen.

Alles Gute für Dich.

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 11:07
@Maerzkatze

lieben dank.klasse link.euch alles gute

dein Chef liegt falsch, er kann dich kündigen! Davon abgesehen, wenn es keinen für dich passenden Job dort gibt musst du dir wohl etwas anderes suchen.

Terrorpinguin  10.07.2011, 10:37

Wie kommst Du denn darauf, dass der Chef kündigen kann?

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 10:44
@Terrorpinguin

mein chef darf mich aufgrund der 70% nicht kündigen,hat aber nix wo er mich einsetzten kann.

kanne86  10.07.2011, 10:54
@daswirdschoen

weder Krankheit noch Schwerbehinderung schützen vor Kündigung. Wenn du so krank bist, dass du dauerhaft deinen Job nicht mehr ausüben kannst und es im Betrieb keine Ersatztätigkeit gibt kannst du gekündigt werden

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 10:57
@kanne86

das ist schwierig. fakt ist,dass ich wieder arbeiten möchte,er aber in dem betrieb nichts für mich im büro hat.in der nachbarstadt hat er büros.

iris66  10.07.2011, 10:57
@kanne86

nach 20 jahren öffentlicher Dienst biste unkündbar, habe selber 23 Jahre hinter mir

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 11:01
@iris66

hallo iris.das stimmt. mit dem 40 lebensjahr und 15 jahren zugehörigkeit unkündbar,aber in der stadt wo ich gearbeitet habe besteht keine möglichkeit mich einzusetzten.im nachbar dorf hat er büros.was ist mit dem arbeitsrecht.wir haben doch einen dienstvertrag geschlossen.liebe grüße

Brittasun  10.07.2011, 12:45
@iris66

iris66, das kannst Du leider vergessen. Ich bin bzw. war über 40 Jahre im öD, zuletzt 18 Jahre in einer "sogenannten" sozialen Einrichtung (Bildungszentrum für behinderte Kinder... den genauen Namen möchte ich jetzt nicht nennen, obwohl falsch wäre es mit Sicherheit nicht). Nach einer längeren Krankheitszeit von von knapp 1 Jahr wollte ich, völlig genesen, die Arbeit wieder aufnehmen. da bekam ich die fristlose Kündigung wegen negativer Gesundheitsprognose, obwohl mich kein "Betriebsarzt untersucht hat.

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 12:54
@Brittasun

hallo brittasun. krass und unglaublich.du hast doch bestimmt einen anwalt eingeschaltet. 40 jahre öff.dienst und kündigung.da wird sich jeder jurist die hände reiben.

Brittasun  10.07.2011, 13:22
@daswirdschoen

habe ich gemacht. Wir wollten es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, aber mein Arbeitgeber ist in der letzten Minute davon zurück getreten und auf den vorgeschlagenen Vergleich ein gegangen (Verlängerung der Kündigungsfrist auf 8 Monate + Abfindung). Nutze mir aber nicht viel. wurde dann trotzdem arbeitslos (zum Glück Gesetzesänderung auf 2 Jahre ALG) und dann Rente mit fast den gesamten Abschlägen. Die haben sich noch ein paar mehr solcher Sachen geleistet. mit anderen Kolleginnen/Kollegen.

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 13:30
@Brittasun

das kann doch alles nicht wahr sein.da rackerst du dich ab,hilfst den mitmenschen und die herbe ernüchterung von seiten des vorgesetzten.warum sind chefs so.warum sind menschen so.das spricht sich sofort rum und die arbeitsmoral der kollegen geht den bach runter.es ist für den betrieb ein armutszeugnis und ein teufelskreis für den chef. alles gute

Als erstes zieh ich meinen Hut vor dir, das du dich nicht unterkriegen läßt und weiterhin Mut hast Dinge anzupacken. Dein Chef ist auch super Klasse, davon gibt es sehr wenig. Wenn du redefreudig bist und keine Angst vorm Telefon hast, empfehle ich dir was im Callcenter zu machen.

daswirdschoen 
Fragesteller
 10.07.2011, 10:41

danke.ja es ist nicht einfach,aber ich kämpfe.die frage ist die.bin jetzt von der krankenkasse ausgesteuert und mein arzt sagt das ich wieder leichte arbeiten verrichten kann, aber nicht in den alten beruf zurück.muß mein arbeitgeber mit 2000 angestellten mich irgendwo unterbringen

simone1962  10.07.2011, 10:45
@daswirdschoen

Vielleicht Botengänge? Ist schwierig.