Einladung zum Jobcenter obwohl ich kein Arbeitslosengeld mehr beziehe?

9 Antworten

Okay, mal so gesehen, ALG1 bekommst du von der Argentur für Arbeit (Arbeitsamt) ALG2 von der ARGE (Jobcenter). Wie es beim ALG1 ist weiß ich nicht. Bei ALG2 (Hartz4) ist es so, dass du - wenn einmal bewilligt - es für 6 Monate lang bekommst, danach musst du einen WBA - Weiterbewilligungsantrag stellen. Die meisten Centren schicken dir den WBA 4 - 6 Wochen vor Ablauf der 6 Monate zu. Vorsicht, sie sind nicht dazu verpflichtet, du kannst also zum Beispiel nicht sagen: "Ja ihr habt mir ja den WBA nicht zugeschickt."

Solltest du jetzt tatsächlich diesen Antrag nicht ausgefüllt haben, ist es normal dass du kein Geld mehr beziehst. Dein persönlicher Ansprechpartner möchte halt nur von dir wissen ob du noch ALG2 benötigst und wenn nicht, warum nicht. Das dient der Aktenvervollständigung.

Wenn du also kein Geld mehr bekommst und auch nicht mehr brauchst / haben willst / drauf sch***st, dann sag wenigstens dem Sachbearbeiter, dass er seine Akte schließen kann.

So Long
Steve

Bei ALG2 (Hartz4) ist es so, dass du - wenn einmal bewilligt - es für 6 Monate lang bekommst, danach musst du einen WBA - Weiterbewilligungsantrag stellen.

Stimmt nicht mehr, mittlerweile ist ein Bewilligungsbescheid 12Monate gültig, erst danach muss ein WBA-Weiterbewilligung gestellt werden oder auch nicht, wenn man nichts mehr möchte.

@herzilein35

Okay, das wusste ich bisher nicht. Danke.

@SteveGrunitz

Ist auch erst seit ca. 2Jahren oder so

Das habe ich schon meinem Sachbearbeiter per E-Mail mitgeteilt jedoch habe ich immernoch ein Erinnerungs SMS erhalten.

Wenn Du derzeit in keinem "festen Arbeitsverhältnis" bist, dann solltest Du JEDEN Termin wahr nehmen, der mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu tun hat!

In einem Kommi von Dir lese ich, dass Du "Ausbildungsplatz suchend" gemeldet bist. Also wirst Du auch jetzt noch durch die Arbeitsagentur betreut.

Fazit: Der Termin ist unbedingt wahrzunehmen. Ist es für Dich denn so uninteressant, was man Dir dort mitteilen möchte? Du suchst doch eine Ausbildung, vielleicht möchte man Dir auch die Chance einer Maßnahme anbieten!

Merke Dir bitte, erst wenn Du eine Ausbildung oder einen festen Job hast, dann kannst Du Dich dort abmelden. Hast Du nix Dergleichen, solltest Du alle Termine wahr nehmen, weil nur dann auch eine lückenlose Aufstellung für Deinen Rentenverlauf gewährleistet ist! Das mag für Dich jetzt noch nicht so wichtig sein, aber später wirst Du an diese Schusseligkeit sicher noch mal denken - "und hätte ich doch"!

Alles Gute wünsche ich Dir

Bis es soweit ist gibt es schon ein BGE

@Manuel196

Na dann viel Erfolg ;-)

Jobcenter ist ALG II.

Wenn Du keinerlei Leistungen beziehst bzw. beanspruchen willst, kannst Du den Termin absagen.

Schlechter Rat! 

Siehe bitte u.a. auch die Antwort von @AnikaJanina.

Und ich vermute auch eher, weil das Wort "Jobcenter" ja in aller Munde ist, nennt der FS auch die Agentur für Arbeit einfach Jobcenter und alle denken nur an Hartz4. ^^

Augenscheinlich wissen auch ganz viele andere nicht oder nicht mehr, um den Sinn und die Dringlichkeit, dass man in Zeiten einer Arbeitslosigkeit, IMMER mit der Agentur für Arbeit in Kontakt bleiben MUSS und die sogar auch noch so freundlich sind und ihn extra einladen!

Selbstverständlich nimmt man diese Termine ALLE widerspruchslos wahr, sonst muss man sich später über Lücken in den Rentenversicherungszeiten nicht wundern!

Schlimmstenfalls wäre der FS dann auch nicht mehr krankenversichert und zahlt diese Zeche dann auch noch aus eigener Tasche - die ja leer ist, weil er keinen Job hat :-(

@auchmama

Das wissen wir doch alles nicht.

Er kann ja noch über die Eltern KV - versichert sein, er kann studieren ...

Übrigens fehlen bei ALG - Bezug ALLE Rentenzeiten, weil nichts in die Rentenkasse eingezahlt wird - schon lange nicht mehr.

Ab 2011 besteht für Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Versicherungspflicht mehr. Wartezeiten werden nicht mehr erfüllt. Beiträge werden nicht mehr gezahlt. Es wird kein neuer Rentenanspruch aufgebaut.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitslosengeld-ii-rente/

Das weiß ich auch deswegen, weil ich selbst davon betroffen bin.

@beangato

Das wissen wir doch alles nicht.

Er kann ja noch über die Eltern KV - versichert sein, er kann studieren ...

Es ist egal ob wir genaueres wissen oder nicht! Termine dieser Art nimmt man IMMER wahr! Hier kannst Du Dich weiter zum Thema informieren:

Arbeitslosigkeit und Rente 
Zeiten der Arbeitslosigkeit werden für die Rente geringer bewertet als 
Erwerbsphasen. Dennoch können sie sich sowohl auf den Rentenanspruch 
als auch auf die Rentenhöhe auswirken. 

Quelle und weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232608/publicationFile/65579/arbeitslos_was_sie_beachten_sollten.pdf

Übrigens fehlen bei ALG - Bezug ALLE Rentenzeiten, weil nichts in die Rentenkasse eingezahlt wird - schon lange nicht mehr.

Leider muss ich Dir abermals widersprechen! Es geht nicht um "Beitragszahlung", sonder um "Anrechnungszeiten" für die spätere Rente. Und dazu sind lückenlose Nachweise notwendig, die man nur dann haben kann, wenn man in Zeiten der Arbeitslosigkeit oder auch des Hartz4-Bezugs bekommt, wenn man eben bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter gemeldet ist und auch seiner Pflicht nachkommt und die Termine alle wahr nimmt!

Ich weiß es deswegen so genau, weil ich weiß wonach eine spätere Rentenberechnung erfolgt und "betroffen" macht mich einzig, dass man jungen Menschen zur Schludrigkeit rät, weil jeder Tag und jeder Monat ein "Minus" auf dem Rentenkonto bedeuten und sich durchaus auch auf die spätere Höhe der Rente auswirken können!

Außerdem fragt hier wohl noch ein sehr junger Mensch, der auch noch Ausbildungsplatz suchend gemeldet ist. Selbst für diesen Zeitraum wird seitens der Arbeitsagentur ein Nachweis ausgestellt, weil auch die formelle Unterstützung seitens der Arbeitsagentur eine s.g. "Leistung" ist. Nachzulesen hier:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/116-schulabgaenger-sollten-sich-arbeitssuchend-melden.html

Immer voraus gesetzt, dass man auch die Termine alle wahr nimmt!

Man kann bitte nicht alles in den großen Hartz4-Topf werfen. Es gibt noch ganz gewaltige Unterschiede!

Und weil man eben oft nicht alles aus einer Frage erlesen kann, kann es für einen FS immer ungünstige Folgen haben, wenn man eben dazu rät, solch einen Termin nicht wahr zu nehmen!

@auchmama

Ich bezog mich auf ALG II. Da ich meinen Rentenbescheid jährlich bekomme (wie andere sicher auch), weiß ich, bis wann Rentenzeiten angerechnet werden - genau bis 2010. Und ich habe alle Termine wahrgenommen.

Dein Zitat bezieht sich auf ALG 1.

Ich gab meine Antwort angesichts der Tatsachen, die der FS angab.

@beangato

Dein Zitat bezieht sich auf ALG 1.

Meine Antwort und auch mein Zitat bezieht sich ausschließlich auf Arbeitslosigkeit generell!

Ich gab meine Antwort angesichts der Tatsachen, die der FS angab.

In der Frage steht aber kein einziges Wort von einem derzeitigen AlgII-Bezug und spätestens DAS sollte jedem zu denken geben, der sich mit Sozialleistungen und Rentenrecht ein kleines bisschen genauer auskennt! Und da zählen ausnahmslos die "Anrechnungszeiten" und diese bekommt man eben nur dann, wenn man gewisse Pflichten erfüllt und auch ALLE Termine wahr nimmt!

Wenn man noch kein Hartz 4 bezieht, kann man doch auch dieses Recht nicht anwenden! Logisch, oder!?

Du hast nen neuen Job? Anrufen Termin Absagen.

Du bekommst kein ALG1 mehr und ALG2 steht dir nicht zu, weil du zuviel Geld auf der hohen kannte hast? Anrufen, nachfragen, wenn du dennoch Arbeitssuchend bist, werden die dich weiterhin unterstützen.

Du bekommst ALG2? Dann ist eigentlich das Jobcenter für dich zuständig.

Danke für die Antwort. Ich bin Ausbildungssuchend gemeldet aber mein ALG1 ist schon lange abgelaufen. Doch trozdem laden die mich ein (als ALG1 bezieher nicht als Ausbildungssuchenden)

@Manuel196

Irgendwie beschleicht mich grad das dumpfe Gefühl, dass die Du "Agentur für Arbeit" einfach als "Jobcenter" betitelst und gar nicht genau weiß, dass es nicht nur um "Jobs" und "Hartz4" bzw. Alg 1 geht, sondern in erster Linie darum, dass wenn man fit fürs Arbeiten ist und keine Arbeit hat, sich IMMER dort melden sollte/muss!

Wenn es kein Arbeitgeber tut, weil man ja keinen hat, dann übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Sozialversicherungsbeiträge.

Genau das, habe ich Dir in meiner Antwort schon näher erklärt und ist vielleicht auch für die anderen Antwortgeber, die einfach den Rat geben, dass Du den Termin ignorieren solltest, ganz sicher auch interessant!

Wenn du ALG I bezogen hast bist du bei der Agentur für Arbeit und nicht beim JobCenter gemeldet. Das JobCenter zahlt ALGII also Hartz 4 und ist eine andere Behörde.

Auch wenn dein ALG I Bezug beendet ist bleibst du bei der Agentur für Arbeit (AA) gemeldet. Bedeutet du hast die selben Pflichten wie ein Leistungsbezieher und damit sollte auch der Termin wahrgenommen werden. Wer bei der AA ohne Leistungsbezug gemeldet ist, bekommt die Zeiten an die Rentenversicherung gemeldet, hat also Vorteile durch die Meldung. Solltst du den Termin trotz Rechtsfolgebelehrung ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnehmen kann eine Vermittlungssprerre eintreten. Die hat zu Folge, dass du bei der AA abgemeldet wirst und drei Monate keine erneute Anmeldung erfolgen kann. Damit fehlen dir auch die Zeiten bei der Rentenversicherung.

Damit fehlen dir auch die Zeiten bei der Rentenversicherung.

Die fehlen sowieso - schon sehr lange.

@beangato

Damit fehlen dir auch die Zeiten bei der Rentenversicherung.

Die fehlen sowieso - schon sehr lange.

Bitte lies dazu meinen weiteren Kommentar, unter Deiner Antwort @beangato

Danke für die Antwort. Ich bin zurzeit auch als Ausbildungssuchend gemeldet. Werde ich auch dort gesperrt wenn ich den Termin als ARBEITSsuchenden nicht wahrnehme?