Rückzahlung ALG II nach Antritt eines Jobs zur Mitte des Monats?

4 Antworten

Nein, da es nicht darauf ankommt, wie lange er in dem Monat gearbeitet hat, sondern nur darauf, wieviel Geld er verdient hat.

Nein. ALG II wird nicht taggenau gezahlt, sondern immer für den ganzen Monat.

Es gilt hier das Zuflussprinzip. Hätte er am 1.6.seinen Lohn bekommen, hätte er nichts zurückzahlen müssen. 

Es gilt hier das sogenannte Zuflussprinzip,es kommt also darauf an in welchem Monat,nicht an welchem Tag im Monat Geld auf dem Konto eingeht !

Fließt das Geld im Mai zu,dann gilt es als Einkommen für den ganzen Mai,hätte er es erst im Juni aufs Konto bekommen hätte nichts angerechnet werden dürfen,vorausgesetzt er hätte für den Juni dann keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommen.

Hat er diese ca. 900 € bekommen oder war das sein Bruttoeinkommen,also vor Abzug von Sozialabgaben / Steuern ?

Aber selbst wenn das 900 € Netto wären dürften dann nicht die kompletten 670 € zurück gefordert werden,denn dann hat er mit Sicherheit 1100 € Brutto und nach § 11 b SGB - ll min.einen Anspruch auf 290 € Freibetrag.

Dieser Freibetrag muss vom Jobcenter theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden,es blieben dann also max.610 € anrechenbares Einkommen übrig und das müsste er dann zurück zahlen.

Er soll dann einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen,dann wird ihm das Jobcenter schon einen Plan für eine Ratenzahlung zuschicken,sollten die Raten zu hoch sein muss er dann fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen,begründen und nachweisen warum er eine geringere Rate zahlen möchte.

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe mich inzwischen bei meinem Freund erkundigt - das Bruttoeinkommen betrug € 1.370,97 und das Nettoeinkommen € 900,17.

Was genau soll ich dem Jobcenter denn mitteilen, damit er evtl. nur € 610,00 zurückzahlen muss? Ich bin echt Laie auf diesem Gebiet, mein Freund, für den ich das mache, lernt gerade deutsch...

Es wäre schön, wenn ich noch einmal eine Antwort bekommen würde...

@Menzzi

Zu den 670 € was er zurück zahlen sollte kämen dann auch noch die Beiträge für den Monat Mai für KV - und Pflegeversicherung,denn diese zahlt ja dann der Arbeitgeber und Angestellte !

Das ändert aber nichts daran dass das Jobcenter max. das zurückfordern kann,was er für den Monat Mai an Leistungen bekommen hat,also inkl.dieser oben genannten,wenn er nicht noch Leistungen für den Monat Juni bekommen hat.

Es kann aber nicht mehr als das anrechenbare Einkommen zurück gefordert werden,wenn er für den Monat Mai min.1200 € Bruttoeinkommen hatte,dann stehen ihm darauf Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu und das sind bei einem Single dann derzeit die max. 300 €.

Auf das Brutto steht ihm also erst einmal 100 € Grundfreibetrag zu,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Somit kommt man dann auf diese 300 € Freibetrag,dieser wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und das ergibt das anrechenbare Einkommen und mehr kann das Jobcenter nicht zurück fordern.

Wenn er also 900,17 € bekommen hat ergibt sich ein anrechenbares Einkommen von 600,17 € und nur das muss er auch zurück zahlen,wenn er nicht noch anderes Einkommen erhalten hat.

Ich würde also einen schriftlichen Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheides einlegen und einfach nur schreiben sie möchten ihm bitte erklären warum er das gesamte ALG - 2 für Mai zurück zahlen soll.

Wenn doch nach der Berücksichtigung der Freibeträge nach § 11 b SGB - ll nur ein anrechenbares Einkommen von 600,17 € bleibt,dann abwarten was als Antwort kommt.

Was hat er denn für seine Beschäftigung für Aufwendungen gehabt,also z.B. Fahrkosten und wenn er mit einem KFZ - gefahren ist,dann die KM - für die einfache Strecke und was auf den Monat gerechnet an KFZ - Haftpflicht gezahlt werden muss,wenn mit öffentlichen wie viel Euro ?

Dann könnte man ggf.auch noch etwa absetzen,so dass sich das anrechenbare Einkommen noch einmal verringern würde und noch weniger zurück gezahlt werden müsste.

nein, alles