Wie ist es mit Arbeitsvermittlungsvorschlägen vom Arbeitsamt? Muss man immer jeden Job annehmen, sofern er nicht die 20% weniger Lohn gibt als der letzte?

3 Antworten

DIe Antworten finden sich im Merkblatt der Arbeitsagentur.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf

Seite 24: zumutbare Beschäftigung
"die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als die bisherigen, z.B. 30% weniger als das Entgelt, das Ihrer Bemessung zugrunde liegt, bezahlt wird"

Die Bemessung wird immer nur bei einem neuen Anspruch festgesetzt. Eine vorübergehende Beschäftigung zu bspw. geringerem Entgelt (wie in der Fragestellung benannt) hat im ersten Schritt keine Auswirkungen.

Es gibt jedoch Bestandsschutzregelungen und weitere Details. Diese hier auszuführen würde zu weit führen. Ruf doch einfach mal die Arbeitsagentur an. Die Sachbearbeiter können Dir die Detailsfragen beantworten.

  • Bemessung: Merkblatt Kap. 4.1 (Seite 40)
  • Bestandsschutz: Merkblatt Kap. 4.1 (Seite 44)

das gesamte procedere ist in den broschüren beschrieben die du bekommen hast. alles andere kannst du mit deinem sb besprechen

Deine Rechte und Pflichten sind im "Merkblatt für Arbeitslose" beschrieben. Das hast du bekommen und dafür unterschrieben.

Wenn du es nicht gelesen hast, wird die Behörde dich aber so behandeln als ob du das alles wüsstest.

Lehnst du eine "zumutbare Arbeit" ab, wird deine Leistung gekürzt oder eingestellt.

Ich habe das Merkblatt gelesen... trotzdem finde ich da drinnen keine Antwort auf diesen Fall

@77027702

Gestritten wird IMMER um den Begriff "zumutbar".

Du kannst ja versuchen es darauf ankommen zu lassen.

Das heißt ich müsste danach auch Jobs annehmen, die bei 1200 Euro liegen. Oder kann man sich das ersparen, wenn das ALG 1 danach höher ausfällt -weil für 1200 Euro brutto wäre es nicht möglich meine Miete etc zu bezahlen...

@77027702

Wie gesagt, gestritten wird fast IMMER über die Zumutbarkeitsregeluung.

Wenn du in dem neuen Arbeitsplatz nicht Fuß fassen kannst und wirst wieder arbeitslos, lebt dein Restanspruch an AlG 1 wieder auf.

Neu berechnet wird erst nach 12 neuen Versicherungsmonaten.

Nun bei mir ist es so, ich habe 11 Monate und 21 Tage für 3000 Euro brutto gearbeitet, davor habe ich studiert. Damit habe ich keinen ALG 1 Anspruch. Wegen Ersparnisse habe ich auch keinen ALG 2 Anspruch. Nun hat mir eine Firma einen Job für 1en Monat mit einer Bezahlung von 1500 Euro geboten. Wenn ich ihn annehme hätte ich anspruch auf ALG 1 - nur arbeite ich dann nicht kostendeckend. Und wenn ich dann zukünftig noch schlechter bezahlte Jobs annehmen muss, dann kann ich dieses Angebot gleich ablehnen...

@77027702

Wenn du diese Arbeit annimmst und z.B. in der Probezeit wieder kündigst, hast du jedenfalls den Anspruch auf AlG 1.

Dafür musst du innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Das AlG errechnet sich dann aus dem Durchschnitt dieser 12 Monate.