160€ geringfügiger Job, brauche ich einen Arbeitsvertrag für das Jobcenter?

4 Antworten

Ob du nur ein Schreiben hast oder einen korrekten Arbeitsvertrag spielt doch keine Rolle, in beiden Fällen musst du dem Jobcenter im Endeffekt nachweisen können was du an Brutto und Nettoeinkommen verdient und bekommen hast, alleine das entscheidet dann was als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird.

bekommen nur ein Schreiben das ich einfach 160€ im Monat verdiene.

Dann sollte das dem JC eigentlich reichen. Falls Nein, mußt Du prüfen, welche anderen Unterlagen man ggf. haben will und diese u.U. beim Arbeitgeber einfordern.

Das Jobcenter wird dich letztendlich dazu auffordern deine Verdienstabrechnung und/oder Kontoauszüge offen zu legen.

daher braucht es nicht unbedingt einen Arbeitsvertrag.

nur ein Schreiben das ich einfach 160€ im Monat verdiene.

dann sollte das dem JC ausreichen.

DjangoXX 
Fragesteller
 09.08.2020, 22:55

Danke für deine Antwort.

Was ist wenn das JC darauf pocht unbedingt einen zu bekommen?

Ist man denn verpflichtet einen AV vorzulegen oder reicht es auch aus, wenn man einfach jeden Monat seine Kontoauszüge vorlegt?

wilees  09.08.2020, 22:59
@DjangoXX

Gegenfrage ..... welche Handhabe sollte das JC gegenüber Deinem Arbeitgeber haben?

https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsvertrag-schriftlich/

In Deutschland besteht die sogenannte Formfreiheit für Arbeitsverträge. Das bedeutet letztlich, dass ein Arbeitsvertrag, egal ob schriftlich oder mündlich, rechtswirksam ist, wenn eine gegenseitige Willenserklärung erfolgt.

DjangoXX 
Fragesteller
 09.08.2020, 23:02
@wilees

Ok also auch wenn ich keinen AV vorlege, muss das Jobcenter mir trotzdem weiterhin mein Geld zahlen? Dachte die können das dann Einstellen solange ich es nicht vorlege.

Agamemnon712  10.08.2020, 07:28
@DjangoXX
Dachte die können das dann Einstellen solange ich es nicht vorlege.

Können sie theoretisch auch. Das nennt man "mangelnde Mitwirkung".

Aber wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, dann kannst Du auch keinen vorlegen. Du mußt dies dem Jobcenter dann genauso mitteilen.