Jobcenter Überzahlung bei Arbeitsaufnahme zum 15. des Monats?

4 Antworten

Bei ALG II wird vorausgezahlte Leistung im "einfachen Fall" leider tatsächlich gegen später eingehenden Lohn des entsprechenden Monats aufgerechnet und muss somit je nach Höhe des eingegangenen Lohnes entweder Anteilig oder voll für den betreffenden Monat zurückgezahlt werden.

In der Regel müsste sich mit dem Jobcenter aber auch eine ratenweise Rückzahlung vereinbarn lassen. Setze Dich daher noch mal umgehend mit dem JC in Verbindung und erbitte eine Ratenzahlung in angemessener Höhe, bzw. Tilgungszeit von 3 - 6 Monatsraten.

Wenn es ALG 2 war, dann ja. Bei ALG1 mußt du nur den hälftigen Monat zurückzahlen.

War Abreitslosengeld II/Sozialgeld. Hatte mich als Arbeitssuchend gemeldet (direkt nach dem Studium)

@Tomatello

Ja, dann wird dein Anspruch auf das erarbeitete Geld angerechnet und mit 1400 € liegst du weit über dem Monatsanspruch, damit ist alles zurückzuzahlen.

Anders bei ALG1. ALG1 ist ein erarbeiteter Anspruch ähnlich einer Versicherung. Hier zählen die Arbeitstage. Nicht der Geldanspruch.

Es gilt hier das so genannte Zuflussprinz,bedeutet bekommst du im Monat wo du ALG - 2 bekommen etwas auf dein Konto,dann wird das nach Abzug von Freibeträgen auf deine Leistungen angerechnet !

Wenn du also im Mai deine Beschäftigung aufgenommen hast und im Mai auch noch Lohn aufs Konto bekommen hast,dann wird das auf deine 900 € ALG - 2 angerechnet die du Ende April bekommen hast,denn die waren für den Mai gedacht.

Hast du diese 1400 € Netto verdient hättest du nach Abzug deiner derzeit max. 300 € Freibetrag nach § 11 b SGB - ll immer noch 1100 € anrechenbares Einkommen,demnach müsstest du alles zurück zahlen,weil dein anrechenbares Einkommen gleich / höher deines Leistungsanspruchs war.

Hättest du angenommen nur 1400 € Brutto und 1050 € Netto verdient,dann stünden dir auf die 1400 € Brutto auch die max. 300 € Freibetrag zu,dann würde dein anrechenbares Einkommen aber nur bei 750 € liegen und das müsste dann zurück gezahlt werden.

Auf formlosen Antrag kannst du auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Bei Hartz 4 ...leider ja...