Job + Praktikum gleichzeitig?

4 Antworten

Ergänzung zu meinen Vorrednern:

Meines Erachtens ist ein Praktikum ebenfalls Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Damit dürfen Deine Festanstellung und das Praktikum die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten.

§ 3 Arbeitszeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

wenn beide arbeitgeber davon wissen und einverstanden sind, geht es

Wie bereits gesagt - Du musst Dir die beiden Beschäftigungen von den betreffenden Arbeit-gebern gegenseitig genehmigen lassen. Denn Du musst einerseits Deine Arbeitskraft Deinem Hauptarbeitgeber zunächst einmal (ohne Einschränkung einer anderen Tätigkeit) zur Verfügung stellen. Andererseits darfst Du auch nicht in einem Konkurrenzunternehmen tätig sein.

Das bezahlte Praktikum darf meines Wissens nach den maximalen Verdienst von 450€ im Monat nicht übersteigen. Somit ist es nur ein Aushilfsjob (früher 400€-Job) der muss nicht versteuert werden. Du musst somit nur die Steuern für die Festanstellung zahlen. Darfst aber die 450€ mtl nicht überschreiten.

Aber es sollten, wie unten erwähnt beide Arbeitgeber davon wissen, sonst wäre das ein Kündigungsgrund.