Darf ich meinem Urlaub ein Praktikum machen?

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Das ist im Paragraf 8 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt:

Der AN darf keiner Erwerbstätigkeit während seines Urlaubes nachgehen, die dem Urlaubszweck widerspricht.

Welche Art von Erwerbstätigkeit nun aber diesem Zweck widerspricht, ist nicht explizit aufgeführt und somit subjektiv und im Einzelfall zu klären.

Wenn dich das (unentgeldliche) Praktikum weder körperlich noch geistig "anstrengt", so würde das deiner Erholung ja nicht im Wege stehen... Oder wenn du das Praktikum bei einem Verwandten oder so im Sinne von Unterstützung machst, auch kein Problem....

Ich sag mal:wo kein Kläger, da kein Richter...

Siehe auch:

www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/praktikum-im-urlaub-ist-das-rechtlich-zulaessig/

Der Urlaub soll der Erholung dienen, dieses ist bei einem Praktikum nicht gegeben.

Informiere deinen AG über deinen Wunsch und lasse dir eine schriftliche Genehmigung geben.

Ansonsten lasse es lieber sein.

Wo kein Kläger – da kein Richter!

Du musst schon selbst wissen, was du dir zumuten kannst. Wenn dir allerdings im Praktikumsbetrieb ein Unfall passiert – das ist nicht 100 %-ig auszuschließen!! – könntest du echte Probleme bekommen.

Dein Urlaub dient der Erholung und ist Bestandteil deines Vertrags mit dem Arbeitgeber.
Du benötigst daher in der Regel eine Sondergenehmigung des Arbeitgebers für dein Praktikum.

Nein, der Urlaub ist zum erholen da