Bewerbungsunterlagen an dritte weitergegeben?

5 Antworten

Ja ganz richtig ist das vermutlich nicht. Aber es wäre wichtig zu wissen, ob die Freundin zu dem Zeitpunkt als sie die Unterlagen zum Weitergeben bekommen hat schon angestellt war. Galt der Arbeitsvertrag schon?

Nachdem die Bekannte die Unterlagen in ihrer Freizeit zurückgeben musste, denke ich nicht dass der Arbeitsvertrag hier von Relevanz ist. Aber zumindest auch ein guter Gedanke ob das vielleicht einen Unterschied macht.

Ja war sie. Allerdings hat sie nichts mit der personalabteilung zu tun

Naja, ob sie dies in ihrer Freizeit weiterreichen musste, stand ja nicht explizit im Sachverhalt (hätte ich aber auch vermutet). Da es aber keine Stelle im Personalwesen war, liegt so oder so ein eindeutiger Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.

warum, die kennen sich doch ?? sie weiss  was in den Unterlagen steht.Name, Anschrift ... ausserdem hätte sie  es ja nicht annehmen müssen.

da sie es aber doch getan hat... 

ich sehe da keine Verletzung des Datenschutzes

Ich wiederhole FLÜCHTIGE BEKANNTE

@Bronko87

ja und.. was steht in einer Bewerbung groß an Daten drin ?? Name Anschrift, Telefonnummer.. toll, das steht in jedem Telefonbuch

@Zitrus18

Name, Adresse und Telefonnummer sind so ziemlich die einzigen Daten die IMMER unter persönlich fallen und so ganz und gar nicht fraglich sind in der Datenschutzfrage.
Und nein - man findet das nicht in jedem Telefonbuch.

@Kitharea

dann hast du anscheinend noch nie ein Telefonbuch von innen gesehen 

@Zitrus18

Es gibt Leute, die lassen sich da gar nicht erst eintragen. Ich stehe auch nicht im Telefonbuch, weil nur Leute die Nummer bekommen, wo es auch wichtig ist ... und nur der Lebenslauf wird ja wohl kaum in einer Bewerbung drin sein ....

@Zitrus18

Ne wozu auch - ich bin selbst nicht eingetragen. Wer die ganzen Leute im Telefonbuch sind - was weiß denn ich? Davon abgesehen kann man die Adresse einer Person nur rausfinden, wenn man den Namen weiß. Nachdem der Name selbst aber auch schon unter Datenschutz fällt, ist es eigentlich irrelevant sich über das Vorhandensein im Telefonbuch zu beschweren zumal nicht jeder "entfernte" Bekannte weiß wie man heißt.

Keinen weiteren Kommentar von dir bitte.. danke

@Bronko87

naja.. dem Wunsch komme ich nicht nach.. auch wenn es gerne hättest.. beim Chef zu erkennen geben , dass man sich kennt.. und dann rumheulen wegen Datenschutz..

@Zitrus18

flüchtige Bekannte, klar da kennt man jede Einzelheit ... oh man

@Zitrus18

Das ist völlig egal ob der Chef weiß, dass man sich kennt oder nicht - er hat diese Dinge nicht an Andere, Unberechtigte weiterzugeben - Punkt. Hier geht es um gesetzlich festgeschriebenen Datenschutz und nicht darum, wie du deine Welt gern hättest.

@Kitharea

die gute Bekannte hätte es ja auch einfach ablehnen können.. ihr macht hier ein Drama draus .. herrje

Ja eindeutig.

Nein, denn es wurden keinerlei Daten weiter gegeben, die der Person, die sie bekommen hat, noch unbekannt waren.

Man muss durch eine datenschutzrechtliche Verfehlung dann schon noch Daten bekommen, die vorher noch nicht bekannt waren, sonst ist das Ding komplett witzlos.

Die kennen sich, was soviel heißt wie Name und Adresse waren bereits bekannt, auch die Tatsache, dass sie sich beide beworben haben auch, da ist jetzt nichts neues dabei.

Da ist so, gehen zwei Kumpels zur Polizei, zusammen, geben bekannt, dass sie Kumpels sind und dann fragt der eine den Polizist nach dem Namen des anderen. Komplett Problemlos also.

Was anderes wäre es gewesen, wenn sie sich nicht kennen würden.

Zudem war das eine nette Geste, denn wenn die Dame ihre Unterlagen zurück erhält, kannn sie diese nochmal verwenden, was ihr das Leben etwas erleichtert, also in ihrem Sinne ist.

Das ist nicht Pflicht, der hätte das Zeugs auch einfach wegwerfen können, Pech gehabt, die darf die nochmal schreiben.

Darüber hinaus gilt die angenommene Dame wohl bereits als Firmenangehörig, selbst wenn dere Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, denn auch eine mündliche Abmachung hat einen gewissen wert.

Und nein, es spielt dann keine Rolle, ob die Rückgabe in ihrer Freizeit erfolgen sollte, denn wenn man von etwas Kenntnis erlangt in einem Unternehmen, dann, man sollte es kaum glauben, ist einem das auch noch in der Freizeit geläufig.

Und noch eine kleine Frage an dieser Stelle hätte ich dann doch:

Hat die Dame ein FB-Account?

Weil wenn ja, warum heult sie dann jetzt rum? Die gibt dort freiwillig mehr aller Welt preis, als durch diesen Vorgang jemals preis gegeben werden konnte.

Nutzt sie ein Android-Mobilteil? Dann auch. Sucht sie ihre Sachen bei Googel im Internet? Dann auch.

Nur mal so am Rande, um einen Bezug herzustellen zwischen dem, was man jetzt meint das böses passiert sei und dem, was man selbst immer macht den ganzen Tag lang, dass das Verhältnis wieder stimmig ist.


Es liegt eine Verletzung des Datenschutzes vor ja. Name, Adresse und Telefonnummer gehen keinen was an. Allerdings würde ich mir den Stress deswegen jetzt was zu unternehmen nicht antun. Maximal vielleicht den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass ihm das irgendwann zum Verhängnis werden könnte. wenn er rum mault und dir das negativ auslegen sollte, ist das sein Problem.