Jemanden mit Absicht ins Insolvenz treiben ist das rechtens?
Ich betreibe ein Ladengschäft wo die Umsätze in den letzten Jahren immer schlechter wird und ich mit den Zahlungen kaum noch nachkomme! Ich versuche seit zwei Jahren aus den Mietvetrag zu kommen obwohl ich auch eine BWA vorlegte wo zu erkennen ist das der Laden minus macht. Leider ohne erfolg! Dann habe ich einen Manbescheid bekommen wo der Vermieter sein Geld eintrebt! Ich habe im schriftlich mitgeteilt das ich dies doch bitte in Raten bezahlen möchte und auch nochmal mit der bitte mich aus den Mietvetrag zu lassen! Ich habe keine Antwort bekommen, aber jetzt kommt ein Vollstreckungsbescheid wo die Kosten natürlich um einiges höher sind!
Kann er das so einfach machen oder ist dies nicht schon vorsetzlich jemand obwohl er es weis das das Geld nicht vorhanden ist ins Insolvens treiben?
Ich würde mich sehr freuen wenn ich eine Antwort bekommen würde!
Mit freunlichen Grüßen
Kauffmann
7 Antworten
Du hast einen gewerblichen Mietvetrag auf eine bestimmte Zeit vereinbart und abgeschlossen. Für diese gesamte Zeit musst du die vereinbarte Miete und Nebenkosten aufbringen.
Du hättest den Vermieter auf eine mögliche Mietminderung ansprechen sollen. Jetzt bleibt dir zu deiner Sicherheit wohl nur noch der schnelle Insolvenzantrag. Spreche bitte sofort deinen Steeurberater an und handle.
Es ist schon sehr eigenartig, wenn ein Vermieter die Entwicklung des Geschäftes und die BWA kennt zu solchen Maßnahmen zu greifen.
trotzdem wird das Leasingunternehmen die Leasingrate einfordern. Du hast ein seltsames Verständnis von Verträgen. Wenn ich mich nicht an den Vertrag halte, kann ich mir die Kündigungsfrist sparen, so nach dem Motto. Funktioniert aber nicht. Stell dir mal vor, es wäre umgekehrt, du wolltest die Räume behalten und dein Vermieter wirft dich raus, weil er besser vermieten kann. Dann würdest du dich auch beschweren.
Du hast dir aber ein Problem geschaffen und die Zeit spielt gegen dich.
Dein Problem ist es aber leider, dass du immer wieder gehofft hast, alles regulieren zu können. Wenn man aber einmal ins Straucheln kommt und die Umsatzentwicklung sich nicht wesentlich verbessert, dann ist das ein totgeborenes Kind.
Deshalb jetzt noch einmal der Hinweis: Gehe zu deinem Steuerberater und spreche ganz offen mit ihm und höre auf seine Erfahrungen. Ohne eine beliebende Belastung wirst du das Gewerbe auch nicht aufgeben können. Höre dir alles gut an und entscheide erst einen Tag danach, was du machen möchtest.
Binde den Steuerberater in die Abwicklung mit ein. Er kann mit den Leuten reden, die du nicht mehr erreichst.
Warum Steuerberater? Es geht doch nicht um Steuern.
Warum Steuerberater? Es geht doch nicht um Steuern.
Es geht letztendlich schon um die Steuern!
Der Steuerberater hat ja viel mehr als nur die BWA. Er hat die alleinige Übersicht über den Betrieb, wenn alles angegeben und verbucht wurde.
Bankkonten, G&V, Forderungen, Warenbestände, Verträge, Vereinbarungen, etc.
Wer dem Steuerberater dafuer Geld in den Rachen wirft, dem ist nicht zu helfen.
Der Vermieter hat ein Recht auf sein Geld und muss deiner Bitte um Ratenzahlung nicht nachkommen. Den Mietvertrag kannst du kündigen, aber zahlen musst du trotzdem und wenn es nicht anders geht, dann ist ein Vollstreckungsbescheid eben alles, was dem Vermieter übrig bleibt. Sonst könnten alle möglichen Unternehmen auch über keinen Weg an ihre Forderrungen ran kommen, wenn es danach ginge, was für ihre Kunden das Beste ist.
Er hätte mir aber dies schon mitteilen können ob er mir der Ratenzahlung einverstanden ist oder nicht! Das wäre ein netter zu von Ihm!
Und trotzdem hätte er den Vollstreckungsbescheid kommen lassen. Gebracht hätte es dir also nichts.
Aber er braucht das Geld wahrscheinlich, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Du verwechselt anscheinend deinen Vermieter mit der Heilsarmee.
Doch ich hätte versuchen können einen Kleinkredit zu bekommen! Betreibe das Geschäft seit 6,5 Jahren und hab nur noch 2 Jahre!
Wenn Du Deine Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kannst, dann bist Du insolvent und musst die entspechenden Schritte einleiten.
Verträge werden gemacht, damit sie eingehalten werden und somit hat der Vermieter auch das Recht sie einzutreiben.
Melde umgehend Insolvenz an, damit es nicht noch schlimmer wird.
http://www.ra-franzke.de/beratung/regelinsolvenz/unternehmer/
Wohl eher umgekehrt. Du fuegst dem Vermieter finanziellen Schaden zu. Er hat ein Recht auf die Miete, du hadt schliesslich den Vertrag unterschrieben. Dein Vermieter ist voellig unschuldig an deiner finanziellen Siuation.
Hättest Du Kunden, die nicht (oder immer erst nach letzter Aufforderung) zahlen, würdest Du auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um an Dein Geld zu kommen.
Der Vermieter hat seinerseits ja auch Kosten, die nun nicht mehr durch die Miete gedeckt sind. Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, dass Dein Vermieter deswegen evtl. seinerseits in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte? Nein? Warum also sollte sich der Vermieter Deinen Kopf zerbrechen?
Und strafbar ist es nur, vorsätzlich Verbindlichkeiten einzugehen, von denen man annimmt, dass man sie nie wird begleichen können. Das nennt sich dann Eingehungsbetrug.
Übrigens könnte der Vermieter für Dich beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Dann hättest Du ein Problem (z.B. Insolvenzverschleppung, Bankrott).
Oder ich führe für diesen Kunden keine Arbeiten mehr durch! Logisches denken! Ich versuche doch nur schlimmeres zu vermeiden! Die Räumlichkeiten hät er doch schnell wieder Vermietet und das ohne Probleme!
Er darf so nicht vermieten, weil er einen rechtsgültigen Miervertrag hat!
Sag mal, du willst es einfach nicht kapieren. Warum soll an deiner Misere ausgerechnet dein Vermieter schuld sein? Offensichtich hast du ihn als Schuldigen auserkoren, weil kein anderer (und schon gar nicht du) für dich dafür in Frage kommt. Und selbst wenn du für Kunden, die nicht zahlen, nicht mehr arbeitest, willst du doch dein Geld für getane Arbeit trotzdem haben. Und wenn der Kunde dir einen Auftrag erteilt hat, willst du das Geschäft doch auch machen.
Du bist offensichtlich nicht geeignet, ein Unternehmen zu führen. Sieh das einfach ein und zahle deinen Vermieter, der nur korrekterweise seine Vertragspflicht erfüllt hat, im Gegensatz zu dir.
Den ich mit ihm im gegenseitig Einvernehmen kündige! Aber er muss dazu einwilligen!
Kündigen kannst du ihn fristgerecht, dafür muss er nicht einwilligen. Ansonsten müsste der Vertrag aufgehoben werden.
Ja das weis ich auch! Aber versuche nur rechtzeitig dem entgegen zu Wirken um es nicht noch schlimmer zu machen! Wenn ich heute ein Auto lease und ich die Raten nicht bezahle holt sich Leasinggeber das Auto zurück! Ich bitte in nur mich aus den Mietvertrag zu lasse um schlimmeres zu vermeiden, die Räumlichkeiten hat er doch gleich wieder vermietet! Ohne Probleme!