Darf man jemandem Geld überweisen der Insolvenz angemeldet ist?

11 Antworten

Das kommt immer auf die Höhe an! Soviel ich weiß, ist es so, dass ein Insolventer 1050€ netto verdienen darf... alles, was er mehr verdient, wird gepfändet. In den ersten drei Jahren muss er alle anderen Einkünfte an den Insolvenzverwalter weiterreichen, ab dem vierten Jahr bis zum sechsten Jahr wäre er dann in der sogenannten Wohlverhaltensphase und dürfte diese Einkünfte dann behalten. Es wird ab dem vierten Jahr also etwas einfacher, der Insolvente muss aber weiterhin schauen, dass er eine Arbeit in Vollzeit bestreiten kann. In der Wohlverhaltensphase werden Lohnüberschüsse weiterhin gepfändet, nicht mehr aber Zusatzeinkünfte. Trotzdem ist es wichtig, dass man dem Insolvenzverwalter alle Lohnabrechnungen und weiteren Einkünfte weiterreicht.

Selbstverständlich darf an Jemandem Geld überwiesen werden, der in der Insolvenz ist.

Ob er selbst allerdings über dieses Geld verfügen kann, hängt von seinem Kontostand und seinem Pfändungsfreibetrag ab.
Denn die Beträge, die seinen Pfändungsfreibetrag überschreiten, müssen zur Verwendung der Schuldentilgung an den Insolvenzverwalter/ Treuhänder abgeführt werden.

Lass es , kann sein ,dass er es nicht ausgezahlt bekommt , wenn eh

schon der Insolvenzverwalter eingeschaltet ist.

Mach es halt per Postanweisung , oder über einen Verwandten von ihm, von

dem er es auch sicher erhält.

pw

Da Ihnen die Insolvenz bekannt ist, können Sie auch gemäß der Inolvenzordnung mit befreiender Wirkung Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten.

Ja sicher, aber ob der Insolvente das Geld auch bekommt bzw. wenn, auch behalten darf, kann von hier aus im Einzelfall nicht entschieden werden.