Jemanden aus meiner Familie wurde das Kind weggenommen...
am Freitag wurde das Kind per Gerichtsbeschluss aus der Schule geholt, ohne das die Mutter informiert wurde. In dieser Zeit wurde die Mutter Proforma vom Gericht gehört obwohl die Tochter schon im Heim war. Sie brach vollkommen zusammen. Die Mutter hat im August diesen Jahres die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert. Das Jugendamt forderte eine Therapie für die 9-jährige und eine Beistandschaft für das Kind. Die Mutter und das Kind waren 3 Monate zuvor auf Therapie. Mutter wegen Spielsucht. Nach abgeschlossener Therapie wollte die Mutter die Schweigepflicht über die Diagnosen nicht entbinden und wurde gezwungen. Die Klinik schrieb in der typischen medizinischen Fachsprache. Das Jugendamt fragte die Mutter was das alles bedeuten soll. Nachdem die Mutter keine weiteren Auskünfte erteilte und sich mmit dem Amt anlegte, sorgten diese dafür, dass die Mutter einen Dämpfer bekommt und zogen vor Gericht. Bis zur Verhandlung war nicht klar, dass das Kind entzogen wird. Es gab keine Verwarlosung, keine Gewalt und kein Alkohol oder Drogenproblem. Die Kleine hängt total an Ihrer Mutter. Beide sind nun an der Grenze Ihrer Psychischen Belastbarkeit. Ich habe selbst noch NIE von so einem Fall gehört, dass innerhalb eines Tages ein Kind ohne diese schlimmen Gründe sogar aus der Schule entfernt wird. Ist das ein Machtspiel oder eine erzieherische Maßnahme gegen die Mutter? Was tun?
4 Antworten
Hallo,
leider ist das Verfahren wie hier stattgefunden gängige Praxis in Deutschland. Die Problematik wurde vermutlich zuerst durch die Spielsucht der Mutter ausgelöst. Hierbei wird wohl das Jugendamt das Kindeswohl schon als gefährdet eingestuft haben, mit einer Art Bewährung für die Mutter. Den Ausschlag für die gerichtliche Wegnahme des Kindes wird dann erfahrungsgemäß die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Mutter gegenüber dem Jugendamt gewesen sein. So konnte das Jugendamt nur noch in geringem oder überhaupt keinem Umfang auf das Kindeswohl Einfluss mehr nehmen, so dass es letztendlich zu dieser Maßnahme kommen musste. Grob gesagt; Versagung der Bewährung.
Entscheidend hierbei ist aber nicht alleine das Jugendamt, sonder das Familiengericht. Ein Richter hat das Verfahren so schließlich genehmigt, d.h. auch er hat das Kindeswohl als gefährdet eingestuft.
Problematisch ist es natürlich immer, wenn man nicht mit dem Jugendamt kooperiert. Letztendlich sitzen die am längeren Hebel. Eine Spielsucht, fällt unter den Oberbegriff "Sucht". Von daher ist es erstmal unerheblich ob es um Alkohol, Drogen oder eben spielen geht. Es tut mir leid es so sagen zu müssen, aber die Probleme sind hausgemacht. Etwas mehr Kooperation hätte sicherlich einen besseren Verfahrensweg zur Folge gehabt.
Das erst das Kind geholt wird und dann die Mutter befragt wird ist normal. So wird eine Flucht der Mutter mit dem Kind verhindert.
Wichtig ist für Euch nun erstmal einen sehr guten Anwalt zu finden, denn da das Kind schon gerichtlich entzogen wurde wird es sicherlich nicht einfach, zumindest nicht, solange die "Spielsucht" und die mangelnde Kooperationsbereitschaft im Wege stehen.
Gruß Oli
Ja, das hat er wirklich brav geschrieben.
Die Frage ist nur, ob die Kooperation mit dem Jugendamt der Mutter-Kind-Beziehung überhaupt weitergeholfen hätte. Wahrscheinlich nicht. Viele Tausend Fälle sprechen dagegen. "Mangelnde Kooperation" wird als gängiger Grund dafür benutzt, um Müttern das Kind zu entziehen, auch wenn die Mütter dem Jugendamt zu Füssen gekrochen sind.
Eine Flucht der Mutter mit dem Kind? Warum sollte die Mutter denn flüchten? Weil das Jugendamt um das Kindeswohl besorgt und sie eine böse Rabenmutter ist? Wenn die Mutter eine böse Rabenmutter ist und noch dazu einer Sucht unterliegt, wäre sie doch für eine Flucht völlig inkompetent, oder? Lasst euch von solchen Beiträgen nicht an der Nase herumführen und vergesst nie: trau keinem vom Jugendamt oder einem seiner Nutzniesser. Das kann teilweise auch der eigene Anwalt sein.
Das Jugendamt vom emotionalen Standpunkt aus mit der Sichtweise der SS auf die Juden oder deren Sympathisanten zu vergleichen und genau so wird auch gegen diese vorgegangen. Da ist keine Lüge zu gebogen und das Recht hat schon längst einen gewaltigen "Knick".
Das einzige, was an dieser "besten Antwort" wahr ist, ist der Hinweis auf einen sehr guten Anwalt, der bereits mit den Lügen und Hinterlisten der Jugendämter vertraut ist. Hinweis: Die Therapie wurde beendet. Man hat die Mutter dazu gezwungen, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Das letzte Mitte der Erpressung: Kindesentzug.
Es wäre unwarscheinlich,daß das Amt einfach ohne Grund einer Mutter das Kind wegnimmt. Ich denke da wird schon was gewesen sein. Leider ist die tatsache so,daß viele Kinder zuhause mißhandelt und mißbraucht verden,Ohne daß jemand etwas davon mitbekommt.
Nehmt mit dem Vormundschaftsgericht über einen Anwalt Kontakt auf. "Einfach so mal schnell" nimmt aber kein Richter das Kind weg. Er hat dann schon sein Gründe zu bezweifeln das das Kind zurzeit optimal versorgt ist.
Ja das sagt man immer so -- ich weiß - Ich mein ich kenne natürlich die Betroffenen sehr gut -- ist ja Familie. Das Wohl des Kindes war aber definitiv nicht gefährdet. Nicht mal misshandelte Kinder werden oft so drastisch aus Familien entfernt! Ich kann das nicht verstehen! Ist es vielleicht nur, weil die Mutter eine Spielsucht hatte? Ich weiss es nicht! Es nimmt mich fürchterlich mit!
Ich bin mit einem Richter für Familienrecht befreundet. Das Problem ist oft die mangelnde Kooperation. Die Richter tun sich nicht leicht mit dieser Entscheidung. Lässt man ein Kind zu lange zuhause und es passiert was ist es falsch und nimmt man ein Kind zu schnell weg ist es auch falsch. Die Richter entscheiden aber unabhängig, es ist also eher kein Racheakt des Jugendamtes. Außerdem gibt der Richter ja auch eine Begründung für sein handeln. Also: Anwalt aufsuchen, Gründe klären und wenn die falsch sind widerlegen. Und vor allem: Mit allen Beteiligten Zusammenarbeiten Viele betreiben die Vogel Strauss Politik und wundern sich über das jähe Ende.
Schnellstens einen Anwalt für Familienrecht einschalten....keine Angst vor den Kosten. Wenn kein Geld da ist, wir der Mutter Prozesskostenhilfe gewährt....alles Gute
vielen Dank für Deine Antwort!
Danke für Deine Mühe -- Hast Du sehr schön geschrieben -- werde es weitergeben!