Jemanden am betrunken fahren hindern?

11 Antworten

Hallo!

Du darfst ihn daran hindern, sofern deine Hinderung nicht außer Verhältnis zur Trunkenheitsfahrt steht. Einem Betrunkenen den Autoschlüssel abzunehmen wäre m.E. völlig okay. Ihm alle Reifen am Pkw zu zerstechen oder das Auto in Brand zu stecken hingegen nicht.

Du musst dich aber nicht einmischen. Es gibt hinsichtlich einer Trunkenheitsfahrt weder eine Pflicht zur Anzeige, noch eine Pflicht zum Einschreiten. Abgesehen von rein sozial-psychologischen Gewissensfragen.

Du solltest jedoch in jedem Fall die Polizei benachrichtigen, da eine Trunkenheitsfahrt eine Straftat ist bzw. sein kann. Damit sind enorme Risiken für alle Verkehrsteilnehmer verbunden. So eine Fahrt sollte daher unterbunden werden, am besten durch die Polizei.

kein fehler machst du , deswegen die polizei zu rufenn. ich würde ihn in ein gespräch verhelfen, bis die polizei eintrifft.

Kannst ihn ganz klar hindern, die Rechtslage ist nicht immer 100% auf alles geregelt in Deutschland, aber ihn fahren lassen wäre unter Umständen unterlassene Hilfeleistung, das OGH hatte bereits eine Entscheidung, dass das nicht-abschließen deines eigenen Fahrzeugs eine fahrlässige Tötung für dich werden kann, wenn es jemand stielt und damit einen tödlichen Unfall baut. Also eher schwammig. Allerdings wirst du 100% einen Rechtfertigungsgrund haben, der dich entlastet, wenn du eine Wegnahme des Schlüssels oder eine Körperverletzung gegen den Betroffenen begründen willst.

sarah3  04.05.2019, 11:34

Körperletzung ist hier sicher nicht zulässig.

ZeuxisHerakleia  04.05.2019, 15:04
@sarah3

Die Körperverletzung ist schon erfüllt, wenn man ihn vom Auto wegschubst.

furbo  04.05.2019, 12:02

OGH ?

sarah3  04.05.2019, 12:15
@furbo

In dem Fall wohl nicht verhältnismäßig

ZeuxisHerakleia  04.05.2019, 15:04
@furbo

Oberster Gerichtshof

sarah3  04.05.2019, 18:55
@furbo

Und das soll in dem Fall eine Körperverletzung erlauben?

furbo  04.05.2019, 19:08
@sarah3

Kommt drauf an. Die Wegnahme des Schlüssels wäre nur als Notstandshandlung (§ 34 StGB) erlaubt. Ist jetzt die vom betrunkenen Autofahrer ausgehende Gefahr sehr hoch, höher noch als dessen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, dann wäre auch eine KV gerechtfertigt. Es dürfte sich dabei aber i.d.R. nur um eine recht milde KV handeln.

sarah3  04.05.2019, 19:13
@furbo

Schlüssel wegnehmen ohne Gewalt ja, wenn er sich wehrt eher nicht.

furbo  04.05.2019, 19:32
@sarah3

Selbst wenn er sich wehrt. Es ist eine Güterabwägung zwischen angegriffenem und verteidigtem Gut. Und wenn das verteidigte Gut höher ist, dann wäre auch Gewalt möglich.

sarah3  05.05.2019, 07:16
@furbo

Da es aber konkret um Körperverletzung gegenüber einer abstrakten Gefahr geht eher nein.

furbo  05.05.2019, 07:32
@sarah3

Bei einer abstrakten Gefahr wäre gar keine Notstandshandlung erlaubt. Es muss sich schon um eine konkrete Gefahr handeln - und die läge bei dem trunkenen Autofahrer vor. .

sarah3  05.05.2019, 07:39
@furbo

Das ist halt abzuwägen, da fast alle Trunkenheitsfahrten eben nicht zu einem Unfall führen. Die Polizei sagt ja selber, dass weit unter 10% der Trunkenheitsfahrten entdeckt eerden und das meist bei Routinekontrollen. Zum Glück gibt es idR eben keine Unfälle, daher schon abstrakt.

furbo  05.05.2019, 08:32
@sarah3

Wenn du meinst...

dann solltest du dem Betrunkenen seinen Schlüssel belassen, denn der Notstand verlangt eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr. Und da der Betrunkene nur abstrakt gefährlich ist... fährt er nach deiner Auffassung weiter.

sarah3  05.05.2019, 08:41
@furbo

Nein, nur ist eben letztlich wahrscheinlich Gewalt nicht verhältnismäßig. Würde dann ein Richter zu entscheiden haben. Im Prinzip sind wir ja einer Meinung, nur im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit nicht.

furbo  05.05.2019, 08:54
@sarah3

Offenbar hast du meine Kommentare nicht verstanden.

sarah3  05.05.2019, 09:08
@furbo

Doch wir sagen beide, dass ein Eingreifen OK ist, Unterschied ist wo wir die Grenze sehen-passt schon.

Wenn er stockbesoffen in sein Auto steigt, bedeutet dies noch lange nicht, dass er auch damit wegfährt. Dies darf er sogar.

Erst wenn er den Schlüssel ins Zundschloss steckt, dürftest du einschreiten. Und auf jeden Fall die Polizei rufen.

Grinzz  04.05.2019, 11:40
Erst wenn er den Schlüssel ins Zundschloss steckt, dürftest du einschreiten. 

Naja, ganz streng genommen wäre der Tatbestand erst erfüllt, wenn er den Motor startet und das Fahrzeug in Bewegung setzt ;)

Denn falls ihm nur kalt ist und er die Heizung anmachen möchte, darf er auch volltrunken bei laufendem Motor auf dem Fahrersitz sitzen.

Grinzz  04.05.2019, 12:05
@Unterfranke61

Du solltest deine Quelle genau durchlesen ;)

Darin steht, dass durch das Einschlafen der Verdacht entstehen könnte. Dort steht nicht, dass es strafbar sei. Kein Wunder, das ist es ja auch nicht. Aus deiner Quelle zitiert:

Nun, grundsätzlich ist es nicht strafbar, betrunken im eigenen Auto zu übernachten und seinen Rausch auszuschlafen. Das einzige Problem dabei ist, dass Sie am nächsten Morgen aufwachen, nach Hause fahren und dabei eventuell noch zu viel Restalkohol im Blut haben - das abzuschätzen ist sehr schwierig, und im Zweifel begehen Sie dann die Straftat, die Sie am Abend zuvor vermeiden wollten.
Unterfranke61  04.05.2019, 12:17
@Grinzz

Was besagt der Text aus deiner Quelle, doch lediglich nur, dass es nicht strafbar ist betrunken im Auto zu übernachten.

Es gibt einige Gerichtsurteile, die besagen, dass der Motor dabei  nicht laufen darf. Und die Polizei kann bereits einschreiten, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt.

.

Grinzz  04.05.2019, 12:22
@Unterfranke61

Diese Rechtmeinung ist veraltet und wird schon lange nicht mehr vertreten. Früher war es tatsächlich so. Heute jedoch nicht mehr.

Aber du kannst gerne versuchen mich eines besseren zu belehren, indem du mir ein aktuelles Urteil nennst :)

furbo  04.05.2019, 12:01

Wenn er stockbesoffen in sein Auto steigt, bedeutet dies noch lange nicht, dass er auch damit wegfährt.

Wohl wahr. Die Schlüsselwegnahme zielt aber in erster Linie nicht auf die Verhinderung einer Straftat, sondern auf die Abwendung einer Gefahr. Und da kommt es auf die Gefahrenprognose an. Kommt der Wegnehmende aufgrund der Umstände zum Schluss, dass der Betrunkene losfahren will, könnte er den Schlüssel wegnehmen.

Unterfranke61  04.05.2019, 12:20
@furbo

Sicher, und dies wäre spätestens dann gegeben, wenn der Betrunkene versucht den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken.

Auf jeden Fall die Polizei rufen, ob es unter Jedermannsrecht fällt ist aber fraglich.

Grinzz  04.05.2019, 11:58

Das Jedermannsrecht ist ja nicht der einzige Rechtfertigungsgrund ;)

sarah3  04.05.2019, 12:17
@Grinzz

Was sollte Festhalten sonst rechtfertigen?

Grinzz  04.05.2019, 12:24
@sarah3

§ 34 StGB zum Beispiel. In einem anderen Sachverhalt vielleicht auch mal § 32 StGB oder auch § 228 BGB.

sarah3  04.05.2019, 18:54
@Grinzz

Stgb 34 halte ich für nicht angemessen, 32 genauso, wad willst du bei 228 in dem Fall beschädigen?

Grinzz  05.05.2019, 01:05
@sarah3

Bei §§ 32 StGB und 228 BGB sprach ich von einem anderen Sachverhalt. Da ging es mir explizit nicht um den hier geschilderten, sondern allgemein um Rechtfertigungsgründe.

§ 34 StGB ist hier einschlägig. Ich will nichts wiederholen, daher verweise ich einfach auf die obige Antwort von migebuff

Was genau hälst du daran nicht für angemessen? Siehst du keinen Notstand in dieser Situation, keine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut (=Leib/Leben)?

sarah3  05.05.2019, 07:19
@Grinzz

Wie gesagt ohne Gegenwehr ja, mit wird es schwierig, da die Gefahr abstrakt ist. Oder anders gesagt zum Glück gehen die meisten Trunkenheitsfahrten gut.

Grinzz  05.05.2019, 08:49
@sarah3

Das gefährdete Rechtsgut kann aber hier auch die Sicherheit des Straßenverkehrs sein. Anders als bei Leib/Leben einer Person, die ja gar nicht anwesend ist, wäre die Straßenverkehrssicherheit nicht nur abstrakt gefährdet. Denn der Betrunkene fährt ja fahrunsicher durch die Gegend, bzw. hat vor dies zu tun. Die konkrete Gefahr steht damit unmittelbar bevor.

Ich sehe für § 34 StGB nicht ansatzweise Schwierigkeiten ;)