Jemandem die schuhe geklaut?

2 Antworten

Bei Erwachsenen mindestens 1 Jahr Haft (meist auf Bewährung, wenn keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und keine Waffe verwendet wurde), da es Raub wäre. Bei Jugendlichen wird es eine geringere Strafe geben. Unter Umständen Jugendarrest, Arbeitsstunden oder Ähnliches.

Raub. (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

§ 249 StGB Raub - dejure.org

Die Strafen kann ich dir jetzt nicht auflisten, da diese selber bestimmt werden. Allerdings gehört es zu Diebstahl.

Da du aber noch minderjährig bist, wirst du wahrscheinlich nur mit einer Geldstrafe davon kommen