Krankengeld und Nebenjob

5 Antworten

Natürlich ist das strafbar. Unter anderem macht er sich der Leistungserschleichung schuldig.

Und wenn der Nebenjob eine Schwarzarbeit ist, interessieren sich auch der Zoll dafür (Hinterziehung von Sozialabgaben) und das Finanzamt (Steuerhinterziehung).

Koleidestkop 
Fragesteller
 15.05.2017, 11:07

Mit Schwarzarbeit hat das ganze nix zutun. Es gibt einen rechtsmäßigen Arbeitsvertrag. 

Bei so einen hohen Nebenjob musst Adi a
Davon auch ein Teil an die Krankenkasse zahlen. Daher ist das strafbar.

Wenn du einen Nebenjob hast ohne deinem Hauptjob davon in Kenntnis zu setzen kommt es auf den Fall an. Angenommen du arbeitest beim Bäcker hauptberuflich und hast Nebenberuflich eine eigene Bäckerei. Dann stehst du direkt in Konkurrenz was zur fristlosen Kündigung führen kann.
Wenn du ein anderen Lebensmittelladen betreibst stehst du indirekt in Konkurrenz und kannst ebenfalls entlassen werden.
Wenn du allerdings nebenberuflich Klempner oder Elektriker bist gibt es bereits zahlreiche Urteile, dass du nicht fristlos entlassen werden darfst.
Aufpassen musst du auf die maximale Arbeitszeit pro Woche. Wenn du angenommen 40 Stunden hauptberuflich arbeitest ist halt keine Zeit mehr für den Nebenjob. Solltest du es doch machen verstößt du gegen das Arbeitszeitgesetz.

Was die Krankschreibung angeht. Wenn du krank bist dann bist du zu Hause bzw nur auf Fahrten oder Unternehmungen um deinen gesundheitsstatus zu verbessern. Sollte sich jemand beim Arbeiten sehen ist das strafbar. Denn du zögerst damit die Krankheit und somit das Krankengeld hinaus. Darauf folgt eine Krankengeldsperre sowie eine Nachzahlung der Verluste der Krankenkasse die durch den Nebenjob entstanden sind.

Kurz gesagt: siehe zu dass alle von deinem Nebenjob erfahren und melde es anständig deiner Krankenkasse. Du kommst sonst in Teufelsküche und bleib um Himmels Willen zu Hause solange du krank bist. Sonst kannst du dir gleich die Kugel geben.

Gruß

Es kann vor allem zur fristlosen führen. Entweder ist man krankgeschrieben oder eben nicht.

Auch die Krankenkasse wird damit ein Problem haben, sollte aber recht bald selbst auf den Trichter kommen, dass für jemanden der Krankengeld bezieht auch noch Beiträge abgeführt werden.

Wenn die Kasse das erfährt streichen die das Krankengeld und bei den nebeneinkünften werden sie das gezahlte Geld bestimmt wieder  zurück fordern.

Absolut!

Koleidestkop 
Fragesteller
 15.05.2017, 11:06

Danke, der Meinung bin ich nämlich auch!! Der Hauptarbeitgeber muss doch mindestens darüber in Kentniss gesetzt werden- über die Nebentätigkeit?

Freedom7877  15.05.2017, 11:09

Das sowieso!
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber anmelden, wenn er einen Nebenjob ausüben möchte. Der Arbeitgeber kann dem zustimmen oder es auch ablehnen.

Wer krankgeschrieben ist und Krankengeld kassiert, aber nebenbei noch schaffen geht, der prellt die Krankenkasse.

Dazu der  "moralische Betrug" am Hauptarbeitgeber.

Ist im übrigen ein fristloser Kündigungsgrund!

Koleidestkop 
Fragesteller
 15.05.2017, 11:13
@Freedom7877

Ich danke dir! Das hat schonmal geholfen!

Freedom7877  15.05.2017, 13:09

Geht es um einen Kollegen, Bekannten, etc. von Dir?