Den Hauptjob zum Nebenjob ändern lassen?

3 Antworten

Einer der beiden ArbG muß eine entsprechende Änderung bei ELSTAM machen (Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber), wenn die Anmeldungen bereits erfolgt sind und auf einmal der NEUE Hauptjob mit Steuerklasse VI abgerechnet wird (dann ist Nebenjob als Hauptarbeitgeber angemeldet worden).

Wenn der NEUE Hauptjob noch nicht angemeldet wurde, ist der ArbG darauf hinzuweisen, daß er Dich als Hauptarbeitgeber anmelden soll (am besten schriftlich machen) - der 500 €-Job wird dann automatisch auf Nebenarbeitnehmer geändert.

Die Absenkung des Gehaltes zum Minijob, wie "berlina76" vorgeschlagen hat, kann grundsätzlich gemacht werden, aber dann sollte er pauschal versteuert werden (ansonsten bleibt das Problem mit Steuerklasse VI auch bei einem Minijob bestehen).

Du brauchst Dich nicht an das Finanzamt wenden - das ist ausschließlich Sache der ArbG.

DerSchopenhauer  11.01.2018, 10:55

Bei einer Vollzeitstelle meldet aber der ArbG i. d. R. automatisch immer als Hauptarbeitgeber an - dennoch sicherheitshalber darauf hinweisen...

Ich würde fragen, ob es möglich ist, es auf Minijob zu machen (max. 450€/Monat). Hast zwar dann brutto etwas weniger, aber netto mehr, weil es ja steuerfrei ist, du keine Sozialabgaben hast und auch Rentenversicherung befreit werden kannst. Für den Arbeitgeber ist es auch billiger (2% Pauschsteuer). Dann läuft es nicht über Steuerklasse 6, da hättest du noch mehr Abzüge als jetzt. Oder sind es 500€ netto? Dann müsste man ausrechnen, wieviel bei Steuerklasse 6 übrigbleibt, könnte mir vorstellen, dass es auch nicht mehr als 450 € sind, oder?

leelee9090 
Fragesteller
 11.01.2018, 06:00

Ja 500 netto sind das

Topses  11.01.2018, 06:09
@leelee9090

Ich würde trotzdem fragen und wenn möglich machen. Denke, dass es bei der Steuerklasse 6 dann kaum noch ein Unterschied ist. Vielleicht kann der Arbeitgeber ja noch so was dazu geben, z.B. falls dort ne Kantine gibt, ein kostenloses Mittagessen oder Tankgutschein oder so was.

Es kommt ja für den AG auch günstiger.

Ja, sag deinem AG bescheid, das das ab sofort dein Nebenjob ist.

Deswwiteren würd ich mit ihm reden ob man den auf 450€ runtersetzen kann, dann kann der als Minijob abgerechnet werden

leelee9090 
Fragesteller
 11.01.2018, 05:59

Muss ich auch dem Finanzamt Bescheid geben?

Topses  11.01.2018, 06:06
@leelee9090

Nein, musst du nicht. Wird ja vom Arbeitgeber besteuert (Pauschsteuer). Du bekommst auch keinen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung.