Jemand bestellt in meinem Namen an meine Adresse Waren?

4 Antworten

Sofort alle Absender telefonisch informieren, dass hier evtl. jemand versucht zu betrügen oder zu mobben (auch das ist eine Art von Mobbing). Dann sind alle diese Absender erstmal informiert, dass da jemand Mist baut und können auch ihrerseits (intern) dagegen vorgehen.

Und zum anderen solltest du überlegen, ob du Feinde hattest oder hast! Überlege gründlich. Gehe alle Bekanntschaften, Arbeitskollegen, entfernte Freunde usw. durch. Evtl. hast du deine Daten irgendwann mal einem fremden Privatmenschen gegeben und hast diesen dann später durch eine unachtsame Bemerkung verärgert?

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Silencer1975 
Fragesteller
 27.11.2012, 00:25

danke - aber meine zwei Fragen waren ja unterschiedlicher Natur. Die jetzige, wie lange es dauert und die erste, was ich machen kann.

Es wird inzwischen immer schlimmer. Ja, alle Absender sind informiert, zumindest die, die ich "kenne" - denn inzwischen hat sich rausgestellt, dass der- oder diejenige auch meinen Briefkasten plündert. Jetzt kommen die ersten Sendungen per Rechnung... Die Polizei ist informiert. Macht aber nichts seit zwei Wochen.

Wie gesagt, im Ernst, ich hab niemanden hier, der mir böse ist, dem ich mal weh getan habe oder sonstiges. Da gibts echt niemanden. Ich vermute immer noch einen "Freund" von meinem Sohn, der uns letztes Jahr beklaut hat. Nachweisen kann ich das natürlich nicht (witzig ist, dass der Vorname, auf den bestellt wird + mein Nachname der gleiche ist von dem Jungen, DER uns beklaut hat...)

GoetheDresden  27.11.2012, 07:52
@Silencer1975

Jetzt wird es unglaubwürdig! Wie soll denn bitte der Briefkasten geplündert werden? Und die Polizei unternimmt sehr wohl etwas. Wichtig ist, dass du die Polizei nicht nur informierst, sondern eine richtige Anzeige erstattest. Dafür bekommst du dann eine Tagebuch-Nummer von der Polizei, unter welcher deine Anzeige geführt wird. Diese Nummer kannst du allen betroffenen Unternehmen und Versandhäusern zukommen lassen - zusammen mit einem Brief, der nochmals den deutlichen Hinweis enthalten sollte, dass du persönlich nichts dort bestellt oder in Auftrag gegeben hast - weder elektronisch, noch per Telefon, noch schriftlich.

Und was den Briefkasten betrifft: Wenn das wirklich stimmt, dann müsste der Täter aus der unmittelbaren Umgebung kommen!

GoetheDresden  27.11.2012, 07:59
@GoetheDresden

Hier noch die §§, mit deren Hilfe der Täter im Falle der Ergreifung angeklagt werden kann: §238, §276, §164 und §269 (alles StGB).

Schreib' doch einfach eine Email an denjenigen. Ist gar nicht so selten, dass Namen doppelt sind, auch in der gleichen Strasse.

Vielleicht wartet derjenige sehnsüchtig auf sein Paket, und kann es sich auch nicht erklären !?

Silencer1975 
Fragesteller
 14.11.2012, 16:38

die Pakete gehen an MEINE Adresse, Mcbep :) Also mein Name + mein Haus + meine Etage... und ich weiß mit Sicherheit, dass im ganzen Umkreis niemand wohnt, der so heißt wie ich. Das ist ja das Problem.

solange noch kein echter schaden entstanden ist und du ja wohl null ahnung hast, wer das sein könnte, hast du keine chance, es zu beenden. das ist eine sehr perfide art des mobbings und auch eine art betrug. hat es in der jüngsten vergangenheit irgend einen streit mit einem internet-geschäft gegeben, z.b. hast du jemand auf ebay mit einer negativ-bewertung "bestraft"? da nützt keine anzeige, auch die gegen unbekannt landet wie tausende andere unter "verfahren eingestellt"

Silencer1975 
Fragesteller
 14.11.2012, 16:40

nix, kein Zoff, kein Ärger - wie im Film "sie hatte keine Feinde" ... das ist es ja. Ich dachte schon an einen Schüler aus der Schule meines Sohnes, der uns ver*** will. Der hatte uns mal beklaut letztes Jahr. Interessanterweise lautet der Vorname (auf den Briefen, die wir jetzt immer erhalten) genau so wie seiner - aber das wäre nu echt zu weit her geholt (oder zu einfach) - und vor allem, selbst WENN er bestellt, weil er die Sachen will, wie will er denn an die rankommen???? Bei mir klingeln und sagen, hab Sneakers bestellt auf Deinen Namen?!

Nachtrag - bei den Briefen handelt es sich grundsätzlich um "fehlgeschlagene" Warenlieferungen oder -bestellungen