Jeden Tag eine halbe Stunde länger arbeiten aber nichts dafür bekommen?

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Was genau steht dazu in deinem Vertrag? Eine Klausel im Sinne von "Mit den Gehalt sind Überstunden von bis zu X Stunden pro Zeitraum Y abgegolten" sind tatsächlich gültig. Es muss aber eben wirklich klar definiert sein, wie viele Überstunden in welchem Zeitraum das sind, nicht pauschal einfach alle.

Zudem darfst du natürlich mit diesen Überstunden dann trotzdem nicht unter den Mindestlohn rutschen. Dieser liegt ab 2020 bei 9,35 Euro pro Stunde. Bei deinen 1000 Euro Brutto wäre somit alles über 107 Stunden pro Monat darüber und würde somit nicht mehr unter die Klausel fallen können. Da müssten dir diese Überstunden also entweder ausgezahlt werden oder du müsstest sie abbummeln dürfen.

Ansonsten, verpflichtende Schulungen sind definitiv Arbeitszeit und müssen somit angerechnet und natürlich auch bezahlt werden! Egal ob E-Learning daheim oder Seminar vor Ort.

MiezeNici 
Fragesteller
 16.11.2019, 19:59

Genau steht in dem Vertrag:
Vor- und Abschlussarbeiten in einem Umfang von bis zu 30 Minuten je Arbeitstag sind ggf. über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus zu leisten und von dem festen Monatsentgelt gem. §3 Abs. 1 mitabgegolten.

Tatsächlich wusste ich davon, denn ich brauchte unbedingt einen neuen Job. Und ich habe auch kein Problem mal länger zu arbeiten. Nerven tut es mich tatsächlich nur, wenn es jeden Tag passiert und es immer zu dieser halben Stunde hinausläuft. Das wären nämlich 108 Stunden pro Monat bei mir.
1 ganzer Tag, den ich jeden Monat theoretisch unvergütet arbeiten würde.

HappyMe1984  16.11.2019, 20:14
@MiezeNici

Das klingt stark nach einer absolut gültigen Klausel. Wie gesagt, unter Mindestlohn darfst du dabei natürlich nicht rutschen. Aber bis dahin ist das leider, leider gültig und gerade im Einzelhandel wohl gängige Praxis...

Das Gesetz steht immer noch über einem Arbeitsvertrag und das besagt klar dass Arbeit bezahlt werden muss. Du könntest die Überstunden einfach berechnen und die Rechnung an deinen AG schicken, dann muss Edeka reagieren. Aber die können sich eben auch aussuchen wen sie einstellen und entlassen

Familiengerd  18.11.2019, 11:58

Klauseln, mit denen vereinbart wird, dass Überstunden in einem gewissen Umfang (nicht mehr als 15-20 % der vereinbarten Arbeitszeit) mit dem vereinbarten Entgelt bereits abgegolten sein sollen, sind zulässig.

Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich jeden Tag eine halbe Stunde länger arbeiten muss.

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sowas kenne ich bei vielen Angestellten die wegen ihren höheren Gehaltes in der Woche einige Überstunden extra erbringen müssen. Es könnte sein dass sich AG darauf bezieht.
Das was in deinem Arbeitsvertrag steht solltest du vor Unterschrift auch lesen und ansprechen.
Das mit ELearning hat auch unsere Firma eingeführt wobei das unter der Arbeitszeit geschieht