Jahresabrechnung ohne Job?

4 Antworten

Über die Zeiten der Arbeitslosigkeit stellt die Arbeitsagentur eine Bescheinigung aus. Diese Daten werden aber auch an das Finanzamt weitergeleitet - von daher ist es nicht so tragisch, wenn du die Felder freilässt.

Na da hast Du doch sicherlich Arbeitslosengeld bekommen!?!

Außerdem bekommst Du vom Arbeitgeber einmal im Jahr eine Bescheinigung von wann bis wann Du im Jahr gearbeitet hast.

Also diese Bescheinigung solltest Du haben.

Ich hefte das immer zu meinen Rentenunterlagen!

IchWeissNich373 
Fragesteller
 17.03.2020, 11:31

Vielen Dank.

ich habe von Januar 2018 bis September 2018 als Angestellt gearbeitet.

Dafür muss Dir seitens Deines ehemaligen Arbeitgebers eine entsprechende Bescheinigung vorliegen, wieviel Lohnsteuer und auch Sozialversicherungsbeiträge in diesem Zeitraum abgeführst wurden.

dass ich ab September 2018 bis zum einschl. Dezember 2018 nicht gearbeitet

eine derartige Bescheinigung benötigst Du nicht. Soweit Du Lohnersatzleistungen ALG i bzw. II bezogen hast, gibt es auch eine Bescheinigung des AA bzw. JC.

Ansonsten kann max. das Finanzamt bestätigen, dass während Dieser Zeit keine elektronische Meldung einer Tätigkeit vorliegt.

Wenn du arbeitslos gemeldet warst: Vom Arbeitsamt.

Wenn nicht, kann dir das auch niemand bescheinigen.