Arbeitgeber will Geld zurück, kann es nicht nachvollziehen und suche Hilfe

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute, dass du die Abrechnung "für Oktober" noch nicht so gaaaaanz genau angesehen hast. Denn du hast im Oktober nicht mehr gearbeitet, also handelt es sich mit Sicherheit um eine Nachberechnung für September unter zugrundelegung der neuen Steuerklasse. Somit ist für September diese Überzahlung entstanden, die du logischerweise an den AG zahlen musst. Im übrigen bekommt nicht der AG das Geld, sondern er führt es wiederum als DEINEN Steueranteil ans FA ab.

Gleichzeitig müsste dein Mann jedoch eine Nachberechnung für September erhalten, da er ja durch die Änderung der Steuerklasse profitiert. Oder die 3er konnte bereits mit der September-Abrechnung berücksichtigt werden....

Auf jeden Fall ist das ganze korrekt!

Was nicht ganz korrekt sein kann, ist die Angabe von dir, dass nach der Heirat die Steuerklasse von 3 auf 5 geändert wurde. Sie muss von 1 auf 5 geändert worden sein, denn 3 hattest du logischerweise noch nicht.

Jeanmarie  22.11.2010, 08:30

Das sehe ich genauso !

MaryPoppins78 
Fragesteller
 22.11.2010, 09:22

Du hast recht. Muß heißen von 1 auf 5 schäm habe mich da vertan, wollte erst schreiben das mein Mann nun 3 und ich 5 habe.....naja danke jedenfalls für deine Antwort. Ich habe von Abrechnungen etc. null Ahnung. Das macht am Jahresende alles immer unser Steuerheini, der ist momentan aber im Urlaub. Also noch mal vielen herzlichen Dank

Wenn Mitte September auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse geändert worden ist, dann geht das frühestens mit Wirkung zum 1. Oktober. Das heißt, das Gehalt für August und September ist noch nach der alten Steuerklasse zu berechnen. Da das Arbeitsentgelt rückwirkend ausgezahlt wird (für den abgelaufenen Monat), ergibt sich daraus keine Änderung der Besteuerung für August und September. Also nochmals auf der Lohnsteuerkarte nachsehen. Dort muss genau vermerkt sein, ab wann die neue Steuerklasse gilt.

Du hast doch Abrechnungen für Aug. und Sep. erhalten. Da Du die neue LSK erst Mitte Sep. abgegeben hast, hat Dein Arbeitgeber diese Monate noch mit LSK 3 abgerechnet. Die Lohnsteuer in Klasse 5 ist höher als in 3 und er fordert nun von Dir die von ihm zu viel abgegebene Lohnsteuer zurück. Das ist korrekt. Das renkt sich alles mit Deinem Lohnsteuerjahresausgleich für dieses jahr wieder ein.

Am besten ist du nimmst dir ein Anwalt nur der wird solche Sachen genau lesen können und kann dir sagen ob es rechtens ist!! Viel Glück

Also, da das "nur" die Steuer betrifft, sollte das über den Lohnsteuerjahresausgleich laufen, so war es bei mir. Die Steueränderung greift nämlich erst mit der neuen Gehaltsabrechnung. Also Karte im September geändert, neue Steuerklasse ab der Oktoberabrechnung.

Weltenwandlerin  22.11.2010, 08:29

ne, das ist oftmals ein "fließender" Übergang. Man kann auch Mitte eines Monats für den LAUFENDEN Monat noch die Stkl. ändern. Dadurch kommts dann zu diesen berichtigenden Lohnabrechnungen, wie von der Fragenden angesprochen.