Jagdschein, nicht jagen aber im Notfall schon?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal:

Wenn da ein verwundetes Tier noch auf der Strasse liegt oder direkt am Strassenrand auf steinigem Untergrund oder auf Asphalt, dann würdest Du da gar nicht das Gewehr verwenden weil die Gefährdung der umstehenden Menschen (Polizisten, evtl. Unfallbeteiligte) viel zu groß wäre. Du weisst im Zweifel ja nicht, wohin die Kugel abgelenkt wird wenn sie den Tierkörper durchschlägt. Da würdest Du das Tier mit einem entsprechend langen Messer abfangen.

Und dann:

Wenn ich ein Jagdschein mache, aber aus moralischen Gründen nicht auf den Jägerstand sitzen möchte und Tiere töten, kostet das dann trotzdem Versicherung? 

Ja. Eine gültige Versicherung ist eine der Voraussetzungen um den Jagdschein überhaupt lösen zu können.

Weil wenn ich ein Führerschein habe und nicht Fahre brauche ich ja auch keine Versicherung.

Das Beispiel hinkt. Beim Auto ist die Pflichtversicherung am Gegenstand "Auto" festgemacht. Beim Jäger ist sie an der Person festgemacht, die die Jagd ausübt.

Wenn Du bei dem Auto-Vergleich bleiben willst, dann ist es eher wie mit einem angemeldeten Auto: Du musst eine Haftpflicht für das entsprechende Auto haben, um ein Auto überhaupt anmelden zu können. Egal wie oft Du dann damit fährst.

Und bei der Jagd ist es so:
Mit dem Jagdschein hast Du das Recht jederzeit entsprechende Waffen zu erwerben (also zu kaufen oder zu leihen) und damit potentiell die Werkzeuge zur Verfügung mit denen etwas schief gehen könnte. Denn im Zweifel weiss das Amt ja nicht, wann Du dann losläufst Dir eine Büchse zu kaufen bzw. wann Du mit einer geliehenen Waffe eines befreundeten Jägers auf die Jagd gehst. Du bist aber für den abgegebenen Schuss aber immer selber verantwortlich. Also musst Du als Vorbedingung auch entsprechend versichert sein.

Wenn ich dann angerufen werde, da ein Tier angefahren wurde und man es vom Leiden erlösen muss, darf ich dann rechtlich das Tier mit einem Schuss töten (wenn ich eigentlich nicht jage)?

Nur weil Du einen Jagdschein hast klingelt bei Dir deshalb nicht das Telefon, denn im Zweifel bist Du ja gar nicht zuständig. ;-)

Von der Polizei wird immer der Jagdpächter des angrenzenden Revieres angerufen, an dem sich der Unfall ereignet hat. Denn der ist dafür zuständig (als Inhaber des Jagdausübungsrechtes dort vor Ort). Und der fährt dann entweder selber dahin und kümmert sich, oder er ruft seinerseits einen seiner Mitpächter / Begehungsscheininhaber an und die kümmern sich (wenn der Pächter selber z.B. gerade keine Zeit hat, woanders ist oder so).

Und wenn Du da irgendwo einen Begehungsschein im Revier hast, dann wird man auch von Dir erwarten, dass Du da aktiv mit jagst, den stellen sie Dir nicht zum Spass aus, wenn Du da ohnehin nicht jagen gehst.

Wenn ich ein Jagdschein mache, aber aus moralischen Gründen nicht auf den Jägerstand sitzen möchte und Tiere töten,

Ein paar Gegenfragen seien mir aufgrund dieser Bemerkung gestattet:

Warum willst Du dann überhaupt den Jagdschein machen?

Ich habe den Schein gemacht, weil ich davon überzeugt bin, dass es richtig ist den Wildbestand zu regeln (also auch, überschüssige Tiere zu entnehmen), da nur dadurch genug Raum und Nahrung für die lebenden Tiere bleibt, damit sie sich gesund entwickeln können. Denn die Tiere vermehren sich, der Lebensraum wird aber nicht größer...
Der Jäger schiesst nicht nur ein paar Tiere pro Jahr, damit er das gute Bio-Fleisch hat, sondern auch, damit es den verbliebenen Tieren im Revier gut geht. Und er bewahrt im Bestand bedrohte Arten vor dem Aussterben indem er die teilweise überhand nehmenden Kleinräuber wie Waschbären, Füchse und Co. dezimiert.

Und, da Du jetzt bereits zweimal das Thema Versicherung in einer Frage ansprichst:

Wenn Du Dir die paar Euro pro Jahr für die Versicherung nicht leisten kannst oder möchtest, wie willst Du dann die Jagdausrüstung finanzieren, die Dich über die Zeit locker etliche Tausend Euro kostet? Alleine eine Packung ordentlicher Jagdmunition für Deine Büchse ist teurer als die Versicherung für ein Jagdjahr. Und Du musst schliesslich damit regelmäßig üben, um ordentlich zu schiessen...

Hier mal ein wahlloses Beispiel für das geläufige (und im Vergleich noch günstige) Kaliber .308 Winchester.

Weisst Du überhaupt, was es bedeutet die Jägerausbildung zu machen und einen Jagdschein zu haben? Auch, was die Kosten angeht (die einmaligen Kosten sowie die laufenden Kosten)?

Ich habe hier mal etwas zum Thema zusammengeschrieben: spiele-mit-den-gedanken-selbst-wild-zu-erlegen-was-muss-man-beachten-was-sind-die-voraussetzungen#answer-321266827

Weil wenn ich ein Führerschein habe und nicht Fahre brauche ich ja auch keine Versicherung.

Das nicht, aber wenn Du ein - angemeldetes - Auto hast. Auch wenn Du nicht fährst.

Wenn ich dann angerufen werde, da ein Tier angefahren wurde und man es vom Leiden erlösen muss, darf ich dann rechtlich das Tier mit einem Schuss töten (wenn ich eigentlich nicht jage)?

Auch dabei kann ein Unfall passieren.

WildTiger7 
Fragesteller
 30.06.2021, 19:51

Also auch wenn ich ein gültigen Jagdschein habe und nicht Jage?!

Waldmensch70  01.07.2021, 01:10
@WildTiger7
Also auch wenn ich ein gültigen Jagdschein habe und nicht Jage?!

Sobald Du einen gültigen Jagdschein hast ist es Dir jederzeit möglich die Jagd auch auszuüben. Also musst Du auch versichert sein, damit evtl. Schäden abgedeckt sind, die Du dabei verursachst.

Genauer habe ich das in meiner Antwort beschrieben.

Waldmensch70  30.06.2021, 23:09

Zumal er als "Jäger, der in keinem Revier mit jagen will) ohnehin nicht angerufen wird. Denn angeufen wird immer der zuständige Revierpächter des nagrenzenden Revieres und der geht dann selber los oder schickt einen seiner in seinem Revier mit jagenden Begehungsschein-Inhaber dahin.

:-)

Du bekommst den Jagdschein nur nach bestandener Prüfung und abgeschlossener Jagdhaftpficht-Versicherung ausgehändigt.

Ob Du dann aktiv wirst oder nicht spielt keine Rolle.

Aber OHNE Versicherung KEIN Jagdschein!

Wer in Deutschland oder Österreich einen Jagdschein lösen will oder dessen Verlängerung bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt, muss den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdhaftpflichtversicherung

Die Haftpflicht kostet Dich doch nur 50 Euro

Waldmensch70  30.06.2021, 23:10

Genau. Was im Vergleich zu den sonstigen laufenden Kosten als Jäger mit der kleinste Posten sein dürfte.