Darf die Polizei ein Tier bei einem Unfall töten?

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Wenn der zuständige Jäger/Jagdpächter nicht erreichbar ist oder zu lange braucht, darf bzw. wird die Polizei das Tier erschießen. Das ist nicht ungewöhnlich und kommt häufig vor.

Viele Grüße Alex.

Zunächst ist hier der Jagdausübunsberechtigte zuständig und muss informiert werden. Sollte dieser nicht erreichbar sein oder sollte dessen Dauer der Anreise unverhältnismäßig zum Leiden des Tieres stehen, darf ein Polizist das Tier nach eigenem Ermessen erlösen.

Ich schätze nicht dass die Polihei schießen darf, da sie ja nicht wissen können o das Tier Überlebenschancen hat.. Da wird wahrscheinlich der Jäger der für dieses Gebiet zuständig ist oder ein Tierarzt geholt...

Luftkutscher  04.10.2015, 13:04

Ach, und ein Jäger soll abschätzen können, ob das Tier eine Überlebenschance hat? Ich wusste gar nicht, dass alle Jäger einen Hochschulabschluss als Tierarzt haben.

Ja. Es soll sogar Fälle gegeben haben, wo Polizisten, die privat unterwegs waren,das ganz ohne Waffe gemacht haben.

kommt drauf an, wie lange der Jagdpächter benötigt. Sie KÖNNEN den Fangschuss setzen.