Jacke wurde zerrissen wie vorgehen oder wen benachrichtigen?

6 Antworten

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten, wobei ich nicht ohne weiteres online klären kann, welche vorliegt:

1. Das mit der Jacke war Fahrlässigkeit, dann ist es auch keine Straftat. Frei nach dem Motto: "Oh, ich wusste gar nicht, dass eine Jacke zerreißen kann, wenn man nur lang genug an ihr zieht".

Oder aber 2. (und das glaub ich eher): Es war ihm schlicht egal, ob die Jacke reißt oder er hat es sogar drauf angelegt: In beiden Fällen wäre es Vorsatz.

§ 303 StGB

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das heißt die Polizei einzuschalten wäre schon mal keine dumme Idee, aber:

Wir ermitteln nur bezüglich der Straftat. Selbst wenn er zu 10 Jahren Gefängnis und 100000 Euro Geldstrafe verurteilt werden würde (was natürlich vollkommen übertrieben ist, nur als Beispiel...) würdest du dein Geld für die Jacke nicht mehr sehen.

Hier kannst du entweder eine schriftliche Forderung des aktuellen Zeitwertes aufstellen, welche jedoch begründet sein muss usw usw usw (siehe Antwort von "FreierBerater")

Oder aber du gehst zu einem Zivilrechtsanwalt:

Vorteil, der übernimmt das alles für dich.

Nachteil: Du musst in Vorkasse gehen, also erstmal den Anwalt zahlen.

Weiterer Vorteil: Der Anwalt fordert seine Kosten vom schuldhaft Handelnden zusätzlich zu der Zahlung deiner Jacke ein und überweist dir dann den Gesamtbetrag. Ergebnis: Der andere muss noch mehr zahlen und du hast keine Kosten.

Am Sinnvollsten erscheint mir, ein Gespräch mit ihm/seine Eltern zu suchen, dann eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten (mit Nennung deiner Zeugen) und anschließend einen Zivilrechtsanwalt einschalten. Wie gesagt, bei diesem musst du zwar in Vorleistung gehen ~150€, wenn der Sachverhalt aber wirklich so klar ist, wie du es beschreibst siehst du das Geld ja wieder...

Viel Erfolg

Er wollte nicht zahlen und er sagt er würde keine Versicherung benachrichtigen.

Hier zahlt auch keine Versicherung, denn Vorsatz ist ausgeschlossen.

Den Schaden darf der Andere dir selbst zahlen.

Schriftlich Forderung (ZEITWERT!) aufstellen und begründen (BGB Paragr. 823), Frist setzen (14 Tage), erinnern, mahnen, Online-Mahnbescheid erlassen, Frist abwarten...  bis hierhin hast du max. 20 EUR Kosten.

Ab dann wird mit deiner Vorleistung teurer, weil du Klage einreichen lassen musst. Das wirst DU ohne Anwalt nicht schaffen.

Ich würde sagen also kannst du mal mit ihm reden und wenn ja dann Nix macht dann Polizei oder eben mit der Polizei drohen

Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Somit ist die Polizei nicht zuständig. Wenn er nicht freiwillig zahlt, mußt du ihn halt zivilrechtlich verklagen.