Waschbecken beschädigt Mietwohnung

4 Antworten

Hier nun mein Vorschlag bzw. meine Sichtweise:

Ist der Riss so, dass er zwar den Austausch des Waschbeckens erfordert, aber die Funktion nicht weiter beeinträchtigt oder gar zu einer Gefährund führt, könnte die Vermieterin das Geld der Versicherung kassieren und irgendwann dazu verwenden, das Waschbecken auszutauschen. Insbesondere dann, wenn Du den Rest (verständlicherweise) nicht übernehmen willst.

Falls Handwerker und Du jedoch der Meinung seid, dass das Waschbecken ausgetauscht werden muss und Vermieterin sich weigert, könntest du unter Fristsetzung die Beseitigung des Mangels verlangen und wenn nichts geschieht, als Ersatzvornahme selbst den Austausch beauftragen. Dann müßtest Du allerdings zunächst die Rechnung bezahlen, bzw. den Teil der Rechnung, den die Versicherung nicht bezahlt. Ärger ist vorprogrammiert, wenn Du dann diesen Teil von der Vermieterin einforderst. Denk dabei auch an Deine Kaution am Ende.

Ein anderer Weg wäre, der Vermieterin die Übernahme der restlichen Kosten zu zu sagen, aber hinterher doch zu verweigern. Wenn es rechtlich schon nicht in Ordnung ist, dass die Vermieterin das von Dir verlangt, so kann man es unter diesen Umständen durchaus als Nötigung zur Zustimmung werten, wenn sie nur unter diesen Umständen bereit ist, die mögliche Gefahr abzustellen. Sittenwidrig ist es auf jeden Fall und so könntest Du die Vermieterin auflaufen lassen. Schickt sie Dir nach dem Austausch die Rechnung über die Differenz, gib diese direkt an die Versicherung weiter. Sie ist auch dafür zuständig, unrechtmäßige Forderungen abzuwehren. Insofern ist sie wie eine Rechtsschutzversicherung.

Ja, so könnte es auch funktionieren. Aber wäre es letztendlich nicht besser, wenn sich die Mieterin und die Vermieterin gütig einigen und so verbleiben, dass der Betrag, der nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen wird, von beiden Seiten zu 50% getragen wird. Ein guter Kompromiss, denke ich. Er würde auch das Vertrauensverhältnis beider Partner (sie sind ja insofern Partner bzw. Geschäftspartner) stärken.

@HarryKlopfer

Da bin ich vollkommen bei Dir. Jede Lösung auf dem Gesprächsweg ist besser, als Konfrontation. Das setzt aber auch voraus, dass die Vermieterin einsichtsfähig ist.

Hi! Der Riss lässt sich ggf. auch reparieren. Wenn ja: Biete das deiner Vermieterin an. Und was du von deiner Versicherung bekommst, zahlst du an deine Vermieterin aus, abzgl. der o.g. Reparaturkosten. Lass dir das von deiner Vermieterin schriftlich bestätigen, wenn sie damit einverstanden ist. Ein neues Hand-Waschbecken mit allem drum und dran brauchst du nicht zu bezahlen.

Wegen dem Kostenvoranschlag war schon ein Handwerker von ihr da. Der meint es müsste ausgetauscht werden. Die Versicherung zahlt nur an den geschädigten, also meine Vermieterin.

@David011986

O.K. Dann zahle das, was deine Versicherung zahlt. Mehr ist nicht notwendig. Einen Rechtstreit brauchst du auch nicht zu befürchten. Lass dich deswegen nicht ins Bockshorn jagen. Kein Richter wird deiner Vermieterin die ganzen Reparaturkosten zusprechen. Das weiß deine Vermieterin

@HarryKlopfer

Das Problem ist nur was mache ich wenn sie sich weigert ihrem Handwerker den Auftrag zu erteilen? Ich will ja ein neues Waschbecken.

@David011986

Dann bestellst du den Handwerker und bezahlst die Rechnung in voller Höhe. Ein Teil übernimmt ja deine Haftpflichtversicherung und der restliche Betrag, den du aus eigener Tasche bezahlst, den ziehst du von der nächsten Miete ab. Du minderst also die nächste Mietzahlung um diesen Betrag

@HarryKlopfer

Wenn man zur Miete wohnt darf leider nur der Vermieter Handwerker beauftragen, da es ja sein Eigentum ist.

@David011986

Das stimmt nicht bzw. nicht ganz. Man muss dem Vermieter den Mangel mitteilen. Wenn der Vermieter nichts unternimmt, dann kann man selber einen Handwerker beauftragen oder die Miete mindern. Ein verstopftes Toilettenabflussrohr z. B. kann und braiucht kein Mieter auf die Dauer hinnehmen.

@David011986

Nein, das stimmt so nicht. Theoretisch könntest Du jeden Schaden auch selbst astrein beseitigen. Ob Du das dann selbst machst oder jemand selbst beauftragst, ist Deine Sache. Am Ende zählt nur das Ergebnis, also kein erkennbarer Schaden mehr vorhanden. Dementsprechend könnte auch die Versicherung die Reparatur eines Schadens einem Handwerker beauftragen, der dann direkt mit der Versicherung abrechnet. Es ist also keineswegs so, dann nur der Vermieter Handwerker beauftragen darf. Zumindest nicht im Schadensfall. Soviel zur Theorie.

Die von HarryKlopfer vorgeschlagene Vorgehensweise ist nicht verkehrt, aber gegenüber dem Vermieter sicher nicht die feine Art. Aber ich vermute auch dass die feine Art hier nicht weiter hilft. Ich mach Dir deswegen noch einen Vorschlag. S. anderer Kommentar.

Schwierig, denn das rein fallen lassen von Gegenständen ist keine Abnutzung.

Ruf einfach mal bei Deiner Versicherung an und frage Deine Haftpflichtversicherung.

Wenn Du für einen Schaden haften musst den Du angerichtet hast, bist Du in der sogenannten Haftpflicht. Und die Haftpflichtversicherung dient dazu diese Haftpflicht zu übernehmen. Solange Du keinen Eigenanteil in der Versicherung hast, muss die Versicherung Deine gesammte Haftpflicht übernehmen. Sagt die, dass weniger bezahlt werden wird, dann ist in der Regel auch Deine Haftpflicht weniger. D.h. der Vermieter hat keine weiteren Ansprüche mehr gegen Dich.

Die 210 Euro würde ja meine Haftpflich übernehmen.

@David011986

Und auf dem Rest bleibt dann der Vermieter sitzen, denn dafür bist Du nicht Haftpflichtig.

Du hast etwas kaputt gemacht was dir nicht gehört. Also, stehe für den verursachten Schaden gerade!

Aber wenn mir einer mein 12 Jahre altes Auto kaputt macht bekomm ich doch auch nicht den Neuwert...