Wildunfall mit fremden Auto....

6 Antworten

Das ist kein Privathaftpflicht-Schaden.

Eine Teilkaskoversicherung wird den Schaden regulieren, dabei kommt der vereinbarte Selbstbehalt zum Tragen.

Indem Du mit dem Auto fahren durftest, obwohl du nicht zu dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Fahrerkreis gehörst, hat Dein Stiefvater gegen beitragsrelevante Vertragsbestimmungen verstoßen. Der Versicherer wird nun zu recht mindestens die Differenz zu dem eigentlich richtigen, höheren Beitrag nachfordern, bei manchen Versicherern kann das auch noch rückwirkend für das vergangene Jahr verlangt werden.

Hier wurde am falschen Ende versucht, zu sparen.

Um Probleme zu vermeiden sollte dein Stiefvater als Fahrer den Wildunfalll melden, so es dazu nicht zu spät ist. Bei vielen KFZ-Versicherungen muss man angeben, wer ausser dem Fahrzeughalter das Fahrzeug sonst noch fährt. Du bist also als möglicher Fahrer nicht bei der Versicherung mit angegeben. Das wird sicher dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Deine Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Falle nicht.

Nein , deine Versicherung nicht ! Zahlt die Vollkasko da es kein Haarwild ist ! Dein Schwiegervater muss das der Versicherung melden ! Ich hoffe nur damit du den Unfall der Polizei gemeldet hast Lg

PrinzPaul 
Fragesteller
 04.08.2012, 06:49

Polizei hat alles aufgenommen... und ich glaube er hat auch nur eine Teilkasko

Alexuwe  04.08.2012, 06:51
@PrinzPaul

Dann wirst du den Schaden tragen müssen ! Aber viele Versicherungen , viele Ausnahmen Frag einfach mal ob Wildschweine mit in der TK abgedeckt sind

blablub7  04.08.2012, 07:00

Wildschweine sind nach dem Bundesjagdgesetz Haarwild, also zahlt die Teilkasko. Da du aber nicht mitversichert bist, können sie das Geld zurückverlangen.

Alexuwe  04.08.2012, 07:06
@blablub7

Das mit dem zurückverlangen ist schwer ! Der Fahrzeughalter , Versicherungsnehmer wusste von der abgeschlossenen Versicherung ! Er hätte das Auto so nicht bereitstellen dürfen

PrinzPaul 
Fragesteller
 04.08.2012, 07:06
@blablub7

und was ist wenn ich denen erzähle das ich es nicht der Polizei gemeldet habe und sage das mein Stiefvater gefahren ist... Prüfen die das nach? (und bevor welche anfangen: ich weiß das es nicht legal ist)<<< aber was will man machen :(

meinMeinung  04.08.2012, 07:12
@PrinzPaul

das ist versicherungsbetrug. finger weg!!!

Alexuwe  04.08.2012, 07:14
@PrinzPaul

Nach einsicht in die unfallakte hättet ihr noch ein Strafverfahren wegen versuchten Betrug am Hals Dann bezahlen die Versicherungen gleich gar nicht !

es war kein unfall, den du verursacht hast. seine versicherung zahlt (sofern dort nicht er als alleiniger fahrer drinsteht). wenn es eine selbstbeteiligung gibt, dann solltest du sie aber übernehmen ...

PrinzPaul 
Fragesteller
 04.08.2012, 06:51

er und meine Mutter stehen drin... nur ich nicht

meinMeinung  04.08.2012, 07:13
@PrinzPaul

grosser fehler, von dir und deinem stiefvater. und das nur, um ein paar euro zu sparen ...

Ich kann die Antwort von suzisorglos mur bestätigen. Er hat recht.

Hinzuzufügen wäre noch, das es manche Tarife auch vorsehen, eine jahresprämie als Vertragsstrafe nachzufordern, soweit jemand das Fahrzeug fährt, welcher nicht als Nutzerkreis angegeben wurde.