Jacke in Disko (Garderobe)weg.Wichtige frage

9 Antworten

du bekommst 50 euro

Bedingungen akzeptiert bei Auftrag hin oder her.

Es gibt Vertragsklauseln, welche so dennoch nicht durchgehen und einer Klage sicherlich nicht standhalten würden.

Reinschreiben kann man was man will, nur ob das auch standhält ist die andere Frage. Ich sehe hierbei eigentlich schon die Möglichkeit gegeben, dagegen vorzugehen.

 

Dein Problem ist dabei aber, dass Du den Discobetreiber verklagen musst, um zu Deinem Recht zu kommen, weil der freiwillig das wohl nicht bezahlen wird.

Das bedeutet, Anwalt, Kostenvorschuß, Gerichtskostenvorschuß und wenn Du gewinnst, erst dann hast Du Dein Recht, aber lange noch nicht Dein Geld, denn das musst Du erst einfordern, per Gerichtsvollzieher, wenn nötig, was wieder erst einmal Kosten verursacht.

Wegen 39 Euro verklagen, das Kostenrisiko ist weit 3-stellig mit Anwaltskosten. Solltest Du dennoch verlieren oder nur ein vergleich ausgehandelt werden, hast Du mit Zitronen gehandelt und bis mehr los, als das Ding wert ist.

Das ist natürlich ärgerlich, aber das weiß der Stinker nur zu genau. Und genau darum beruft er sich auch darauf, wer klagt schon wegen 39 Euro?

 

Mein Rat, nimm die 50 Mäuse und gut ist. Und in Zukunft, lass die Jacke im Auto, statt dort abzugeben oder nimm eine günstigere Jacke mit.

Das ist zwar schade, aber wenn die nur bis 50 EUR haften, kriegst Du nur 50 EUR ersetzt. Mal davon ab, ist Deine Jacke ja ein gebrauchter Gegenstand gewesen, für die Du wenn Du sie z.B. verkauft hättest, auch nur etwa die Hälfte des Neupreises hättest ansetzen können.

Wenn Du eine Quittung hast und die Jacke noch nicht alt war, muss der Neupreis ersetzt werden, ansonsten gilt die Regelung. Aber viel Spaß beim Klagen...

eine Quottung habe ich nicht mehr aber ein Zeugen.Ich meine bei Rtl bei Rechtsirrtümer haben sie gesagt trotz solcher Schilder müssen sie die Jacke ersetzten trotz 50 Euro grenze,weil musste ja 1 Euro bezahlen