Haftung bei Garderobe?

6 Antworten

Wenn Du Deine Jacke abgibst und hierfür zahlst (zum Beispiel 2 €), dann gehst Du damit einen rechtsgültigen Vertrag ein. Denn Du zahlst ja für eine Dienstleistung. Und damit kann sich der Dienstleister nicht einfach aus der Haftung raus halten, indem er einfach ein Schild anbringt.

Nur mal so am Rande, wenn in einer Gaststätte für Garderobe keine Haftung steht, gilt das auch nur in soweit, als das du von deinem Platz deine Jacke im Auge behalten kannst. Wenn nicht, haftet das Restaurant.

Hab ich mal im Fernsehen gesehen, kann ich jetzt keinen Link zu geben.

Zu dem Szenario wenn man für Garderobe zählt, wurde ja genug gesagt..

Ja müssen sie.

Das hier bringt es auf den Punkt: "Gibt man seine Jacke an einer durch einen Mitarbeiter besetzten Garderobe gegen Entgelt ab, so schließt man einen Vertrag mit dem Betreiber über die Verwahrung der abgegebenen Jacke ab. Ein solcher Vertrag löst neben den Primärpflichten, nämlich der Aufbewahrung und späteren Herausgabe, auch Schutz- bzw. Fürsorgepflichten aus.

Dementsprechend muss der Betreiber nicht nur die Jacke wieder herausgeben. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass die Jacke unbeschädigt zurückgegeben wird. Sie muss in dem Zustand wieder zurückgegeben werden, in dem sie abgegeben wurde. Kann er das nicht, löst das grundsätzlich eine zu Schadensersatzansprüchen führende Haftung aus. [...]

Mit dem Hinweis auf seinem Schild versucht der Betreiber aber offensichtlich jede Haftung, sei es auch für Vorsatz, auszuschließen. Wäre diese Klausel wirksam, würde das bedeuten, dass keine vertraglich Haftung bestünde, selbst wenn seine Mitarbeiter die Jacken mit voller Absicht verlieren, verschenken oder beschädigen. Das kann ersichtlich nicht richtig sein. Und das ist es auch nicht.

Die Klausel ist zu weit gefasst und schließt daher mehr aus, als das Gesetz erlaubt. Der Betreiber könnte bestenfalls seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Tut er dies nicht ausdrücklich, kann er sich auch nicht darauf berufen. Der Hinweis ist daher falsch und das Schild entsprechend nutzlos. Die tatsächliche Rechtslage ist dieselbe wie sie es ohne dieses Schild ist." (Quelle: https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/keine-haftung-fur-garderobe-24816/)

Sobald du Geld für eine Sache bezahlst, hast du eine Willenserklärung abgegeben. Der Gefahrenübergang muss im Vorfeld muss genau geregelt sein. Sollte an der Wand eine Richtlinie stehen so musst du als Kunde die lesen, falls du dies nicht getan hast ist dies ein Vertragsbruch und somit steht dir kein Schadensersatz der Jacke. Logisch. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du die Discothek auf Schadensersatz bitten die Jacke zu ersetzen. Gegebenenfalls sollte ein Zeuge gesehen habe um welches Fabrikat, Farbe es sich handelt. Sollte eine Verweigerung der Discothek vorliegen, so kannst du mit dem Zeugen samt Rechtsbeistand die Discothek laut BGB Vertragsbruch, Nicht-Einhaltung bei Kaufverträgen rechtens machen. Viel Spaß.

Sorry bin Ausländer

@DrPetri

Aus einem Land, wo alle an der Restaurant- oder Disco-Wand angeschlagenen Geschäftsbedingungen automatisch zu gültigen Verträgen werden? Also auch keine Haftung, wenn die Mitarbeiter den Kram klauen oder wenn da irgendwelche zusätzlichen Preise und Kosten untergejubelt werden? Gibt es sowas denn noch?

Nein, Hinweisschilder oder AGB können bei entgeldlicher Verwahrung durch Mitarbeiter die standardmäßige Haftung bei grob fahrlässigem Fehlverhalten oder gar Vorsatz nicht ausschließen!

AGB zum groben Nachteil von "Verbrauchern" (Privatleuten) sind oftmals keine gültigen Verträge, weil ihnen eine Vielzahl von Gesetzen entgegen steht.

Hier der §309 Abs. 7 BGB zu Haftungsausschlüssen.