IT-Admin im Handwerkerunternehmen - bei Kündigung Pflicht zur Anleitungserstellung?
Ich kümmere mich in einem Unternehmen um alles, was mit Computern, Handys, Software, Remotedesktop, Telefonie, Backups, Netztwerk, usw. zu tun hat.
Angenommen dem Fall, man verkracht sich mit dem Chef, dass eine fristlose Kündigung wirksam wird, bin ich dann noch in der Pflicht, eine Anleitung für das Unternehemn zu erstellen, damit die auch ohne mich die Geräte bedienen können?
Oder reicht die stumpfe Herausgabe alle Admin-Passwörter?
2 Antworten
Wenn die Gründe und das Verfahren für eine fristlose Kündigung hieb- und stichsicher sind, dann verlässt du den Arbeitsplatz und der Vertrag ist sofort aufgehoben - kein Lohn, Schluss. Der Gesetzgeber setzt daran aber ziemlich genaue Anspruche. In diesem Fall kannst du gar nichts mehr eledigen, auch keine Anleitungen mehr erstellen.
Andes sieht es aus, wenn du freigestellt wird. Dabei kriegst du Hausverbot, aber bist zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist weiter im Vertrag und kriegst auch deinen Lohn weiter. Du musst deine Arbeitsleistung dem Chef auch "weiter zur Verfügung stellen", was auch die Erledigung vom Erstellen von Anleitungen enthalten kann.
Du bist auf jeden Fall dazu verpflichtet, alle Arbeitsmaterialien zurückzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dazu gehören zum Beispiel auch Dokumentationen oder Anleitungen, sofern bereits vorhanden.
Wenn du fristlos gekündigt wurdest, musst du allerdings auch keine Arbeitsleistung mehr erbringen, da du ja auch mit sofortiger Wirkung kein Entgelt für diese Leistung mehr erhältst. Und das Erstellen von Anleitungen wäre eine Arbeitsleistung.