Verschlafen - Kündigung nach 13 Jahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der unbekannte Arbeitnehmer aus den im Abstand erfolgten Abmahnungen nichts gelernt hat und sein Verhalten nicht ändern kann oder will, dann ist eine verhaltensbedingte fristgerechte Kündigung die angemessene Reaktion des Arbeitgebers. Dann hat sie auch Bestand vor dem Arbeitsgericht. Der Richter wird aber prüfen, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausgeübt hat und ob andere Mitarbeiter eventuell zu Schaden gekommen sind durch das Fehlverhalten. Kann auch sein, dass dem Betrieb durch das Zuspätkommen am Morgen ein Schaden entstanden ist und wie lange die Verspätungen angedauert haben. Wenn morgens irgendwelche Maschinen angefahren werden müssen, die eine Aufwärmzeit haben, dann ist das zu spät kommen eben schädlich für den Betrieb. Der Richter wird weiterhin prüfen, ob sonstige Verfehlungen in den 13 Jahren vorgelegen haben. Meistens werden weitere Gründe nachgeschoben und das ist dann für den Arbeitnehmer ziemlich schlimm. Wenn da aber nichts weiter vorliegt, kann der Arbeitnehmer Glück haben und er kommt mit einer Weiterbeschäftigung davon. Wahrscheinlich ist das leider nicht aus meiner Erfahrung! Denn irgendwann kocht die Suppe beim Arbeitgeber eben über und dann will er die Verfehlungen nicht mehr wweiter dulden, denn er hat ja auch noch andere Mitarbeiter, die genau hinsehen, was sich der Arbeitgeber da noch so alles gefallen lässt.

doolboy  09.12.2011, 19:20

Würde nicht so viel reingeheimnissen, weil der Fragesteller darüber nichts angibt. Wäre etwas passiert, müsste er das natürlich schreiben. Dass man auf Schicht vor dem Werkstor sein Zelt aufschlägt - so weit es in dieser Republik zum Glück noch nicht.

Und mit dem Prüfen über 13 Jahren, das muss wohl nicht ganz ernst gemeint sein. Derartige Sachen haben eine kurze Verjährung. Maximal 1 Jahr, wenn es sich nicht um kettenartige Häufungen handelt.

Zahlt die paar Euro Gewerkschaftsbeitrag, dann habt ihr eine solide Rechtsvertretung! Aber ich kein Gewerkschaftler!

Menschlich hin - menschlich her,der Arbeitgeber muss sich auf die Zuverlässigkeit des Mitarbeiters verlassen können.

Kann er das nicht,ist der Ärger vorprogrammiert und der Arbeitnehmer bekommt eine Abmahnung,so als gelbe Karte.

Wenn er drei Abmahnungen ignoriert und sogar ein viertes Mal zu spät zum Dienst erscheint,dann kann man dem Arbeitgeber keinen Vorwurf machen,wenn er eine ordentliche Kündigung ausspricht.

Ich denke,das wird auch jeder Richter so sehen.

Nach meiner Erfahrung ist die Kündigung rechtens und würde bei Kündigungsschutzklage keinen besonderen Erfolg haben. Eine Abmahnung hat eine Gültigkeit von ca einem Jahr. Hat der AN sich in der Zeit nichts zu Schulden kommen lassen ist sie aus der Personalakte zu entfernen. Das Problem hier ist anscheinend das mit einer gewissen "Regelmäßigkeit" verschlafen wurde. So bewirkt die Abmahnung von 2010 das die von 2009 ein weiteres Jahr ihre Gültigkeit behält. Und die aus 02/2011 bewirkt die weiter Gültigkeit der vorangegangen. Theoretisch hätte der AG schon im Februar Erfolg mit einer fristgemäßen Kündigung gehabt. Trotzdem gab er dem AN eine weitere Chance die dieser jedoch nun im Dezember zunichte machte. Ferner ist Voraussetzung das die Abmahnungen in einem Zusammenhang stehen müssen. Auch dies ist hier ganz klar der Fall. Somit ist die Kündigung m. E. rechtswirksam. Da der AN aber wie du schreibst seit 13 Jahren tätig ist und ansonsten seine Arbeit anscheinend ordentlich erledigt würde ich versuchen ob der AG aus der verhaltensbedingten Kündigung eine betriebsbedingte machen würde. Im ersten Fall sehe ich die Möglichkeit das die Arge evtl. eine -zumindest teilweise- Sperrzeit verhängt. Sicherlich müßte dann der AN dem AG "für die Schublade" einen Aufhebungsvertrag unterschreiben damit AN keine Möglichkeit der Kündigungsschutzklage hat. Falles ein Betriebsrat vorhanden ist würde ich mich dort einmal informieren, sonst ggf. Gewerkschaft. Beratung Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht!!!) kostet Beratung ca. 1 Stunde 250 Euro, wird bei einem evtl. Rechtsstreit jedoch i d R angerechnet.

Das dürfte schwierig sein. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass man sich die Abmahnungen mal genauer anschaut. Vielleicht steckt da irgendein Mangel drin, so dass man sie anfechten könnte.

Ansonsten lässt sich schwer sagen, wie ein Arbeitsrichter das bewerten würde.

Nein, die Zeiträume sind viel zu lang und Verschlafen, oder Verspätung ist übers Jahr immer mal drin. Der Arbeitgeber muss für solche Fälle immer eine Vertretungsreserve einplanen. Erkrankt jemand kurzfristig, muss auch die Lücke gefüllt werden. Der soziale Schutz des Arbeitsplatz zählt in diesem Fall mehr als der Organisationsaufwand des Arbeitgebers.

Diese Kündigung weist das AG daher sicherlich ab und setzt das Arbeitsverhältnis fort. Auf keinen Fall sich vom Arbeitgeber provozieren lassen, oder von seinen Vorgeschickten, die einem was anhängen. Solche Vögel gibt es leider.

Wahrscheinlich will der Arbeitgeber jemanden Älteres loswerden.

Gibts einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung? Welcher soziale Besitzstand wurde nach 10 Jahren erworben? Längere Kündigungsfristen als BGB, oder sogar Ausschluss der ordentlichen Kündigung für einfache Fälle?

Die Abfindung könnte gut und gerne 13 und mehr Monatsgehälter betragen, die jedoch versteuert werden muss. Bevor man sich darauf einlässt, bei der Arbeitsagentur - auf die Schnelle auf der Homepage - zu dem Thema informieren.

Ich meine, der Arbeitnehmer muss sich wehren und Kündigungsschutzklage einlegen, also ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, falls man nicht selbst Gewerkschaftsmitglied ist.