Gewährleistung IT Dienstleistung B2B?
Hallo zusammen,
Wie sieht eigentlich die Gewährleistung bei IT Dienstleistungen aus ? Gehen wir davon aus man richtet einem Kunden ein NAS ein oder aktualisiert seine Systeme bzw. Verkabelt die Leitungen.
Alles Läuft für 1-5 Monate gut, dann geht z.B. eine Festplatte kaputt und alle Daten sind weg. Oder eine Ader springt raus und der Port funktioniert nicht mehr. Oder der Kunde stellt sich dumm an und löscht Daten etc.
Muss man als IT Dienstleister dafür dann haften ? Sofern kein Vertrag aufgesetzt wurde wo jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde?
5 Antworten
Hardwarefehler können Dir nicht angelastet werden. Außer vielleicht, wenn Du den Betrieb der Plattform übernimmst und eine gewisse Verfügbarkeit vereinbart ist.
Datenverlust: Wenn Du allerdings ein NAS einrichtest und dem Kunden nicht auch ein Backupkonzept mit verkaufst, dann würde ich das für handwerklich fehlerhaft oder eine Falschberatung halten. Hier würde ich eine Haftung sehen. Also: im Vertrag ausschließen.
Es kommt am Ende auf den Vertrag an. Ist eine Tätigkeit vereinbart (Dienstleistungsvertrag) oder ein Ergebnis (Werkvertrag). Bei letzterem hast Du eine stärkere Haftung.
Du haftest für die Qualität Deiner Arbeit und die Einhaltung der Dinge, die vertraglich vereinbart wurden.
In wie weit die von Dur genannten Punkte dazu zählen, das können wir nicht beurteilen ohne den Vertrag zu kennen.
Warum nicht? Wo steht denn definiert, was genau Du machen sollst etc. ?
Ein Handwerker baut ja auch nicht „einfach so“ etwas, ohne Auftrag…
Es gibt immer einen Vertrag. Im einfachsten Fall ist er mündlich durch gegenseitige Willenserklärung ("Machst Du?", "Ja!") erfolgt und unterliegt dem BGB.
Du bist ja nicht der Hersteller der Produkte . Beim Auto wechselst Du auch den schlauch und da bist du ja nicht für die garantie des schlauches zuständig , eher dafür wie du das eingebaut hast und ob der schlauch dafür überhaupt genommen werden darf . Wenn Du das schampig einbaust , das ist was anderes . Also 3 Schrauben anstatt 4 schrauben :)
Man baut es ein konfiguriert es und wie gekauft so gesehen . Fertig . was danach an defekten etc ist , solange du nix versprochen hast , was soll man dir da vorwerfen ? das computer/software nicht ewig funktionieren . nicht mal Microsoft gibt irgendwelche garantien . Das ist halt dein Problem das Du Windows nutzt :)
wenn gibt es ein Wartungs bzw Service Vertrag, da steht dann z.b. drinne wieviel Ausfall Zeit , welche Reaktionszeit etc gewünscht sind .
Ohne Vertrag ist es halt gekauft wie gesehen .
Das ist hier keine rechtliche Beratung .
Ich lese aus der Frage, dass es um Vertragsrecht unter Kaufleuten geht. Deine Aussagen sind so nicht korrekt. Das ist auch schon bei Endkunden fehlerhaft.
Auch Kaufleute haben beim Kauf von Waren und Anlagegütern Gewährleistungsrechte.
Um diese Rechte durchzusetzen und zu bewahren, sind gewisse Anforderungen zu erfüllen, die über die des Bürgerlichen Gesetzbuches hinausgehen. § 377 Handelsgesetzbuch erlegt dem Kaufmann nämlich Obliegenheiten auf, bei deren Verletzung die Gewährleistungsrechte verloren gehen.
Es handelt sich nur um die Einrichtung nicht um den Verkauf der Ware. Wenn der Kunde eigenwillig falsche Einstellungen tätigt ist es ja nicht die Schuld der Fachleute
Es handelt sich nicht um einen Dienstleistungsvertrag , sondern um einen Werkvertrag. Der Unternehmer haftet wie beim Kaufrecht zwei Jahre für Mängel. Er kann die Gewährleistung allerdings nicht ausschließen. Der Kunde ist aber beweispflichtig, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.
Also muss der Kunde beweisen daß er nicht an den Einstellungen rungefuscht hat ?
Muss der Dienstleister auf eigene Kosten dann dorthin und alles reparieren?
Der Kunde muss nicht nur beweisen, dass er nicht daran rumgefuscht hat, er muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.
Woraus schließt Du, dass es sich um einen Werkvertrag handelt?. Das geht aus dem Text überhaupt nicht hervor.
Er schuldet einen Erfolg
Das schreibt er nicht.
Da hatte ich mich ein bisschen verlesen. ich dachte, er hätte festplatten selbst eingebaut und ähnliches.
Ja, das hat er wohl gemacht. Das begründet aber keinen Werkvertrag.
Würde ich nicht so sehen. Wenn er eine Festplatt einbaut, schuldet er einen Erfolg, eine funktionierende Festplatte.
Es gibt keinen Vertrag daher die Frage