Ist es Hausfriedensbruch, wenn ein Gast nach erneuter Aufforderung nicht die Wohnung verlässt?

7 Antworten

Ja, dass ist es. Du solltest das dem ungebetenen Gast aber ausdrücklich mitteilen, dass er Hausfriedensbruch begeht, wenn er nun nicht unverzüglich geht. Andernfalls würdest du die Polizei rufen.

Solange der Gast friedlich bleibt, solltest du die Polizei aber nicht über den Notruf, sondern über deren Festnetznummer rufen.

Du kannst dann im Beisein der Polizei deinem Gast gleich ein Hausverbot aussprechen. Dies ist auch mündlich ausgesprochen sofort uneingeschränkt gültig. Solange bis du es zurück nimmst. Schriftlich bestätigen musst du das Hausverbot nicht.

Geht der Gast trotz Polizei nicht von sich aus, wird er sich noch einen Platzverweis einhandeln. Eventuell landet er sogar in Gewahrsam und bekommt eine Strafanzeige wegen Widerstand. Aber das ist nur Theorie.

Hausfriedensbruch ist es weil es deine Wohnung ist in der du uneingeschränktes Hausrecht hast... Vielleicht ist es nicht das richtige Wort oder Gesetz aber du hast trotzdem das selbe Recht - auch wenn kein Hausverbot ist ähnliches besteht...

Die Polizei zu rufen ist möglich-
Ob es wert und gerechtfertigt ist musst du wissen und für dich selbst entscheiden!

Hausfriedensbruch ist nur dann, wenn du Hausverbot hast, zum Beispiel nach einem Ladendiebstahl den Laden wieder betrittst. 

Aber in deinem Fall wäre es gerechtfertigt die Polizei zu rufen... Ohne Gewalt anwenden zu müssen 

Totaler Schwachsinn.

Hausfriedensbruch kann es auch sein, wenn der Gast wie oben beschrieben die Wohnung nach Aufforderung nicht verlässt. 

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Erst sich mit dem Gesetzestext vertraut machen, bevor man falsche Behauptungen aufstellt!

Und du kannst dafür auch die Polizei rufen und eine Anzeige gegen die Person erstatten.

Ja ist es:

§ 123 BGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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Das bedeutet Du rust die Polizei, wenn die Person die Wohnung nicht verlässt und die sorgt dann dafür, dass die Person geht und Du kannst dann Anzeige erstatten.

In Deiner Wohnung hast Du das Hausrecht. Wenn Du einen Gast zum Gehrn aufforderst, muss er die Wohnung verlassen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kannst die Polizei rufen. Bevor ich die anrufen würde, solltest den Gast darüber informieren. Jeder halbwegs vernünftige Mensch macht dann die Fliege.