Ist Vermieter verpflichtet in Wohnräumen wie z.B. Wohnzimmer Laminat oder Teppich zu stellen

14 Antworten

Ich hatte auch schon Wohnungen in denen nur der blanke Estrich drin war und man als Mieter selber Teppich, PVC oder Laminat verlegen musste. Das hat Vor- und Nachtteile. Auf diese Weise kannst du selber die Farbe bestimmen und der Vermieter spart sich die Kosten. In der Regel weiß man das vorher und wenn einem das nicht passt kann man sich ja eine andere Wohnung suchen. Meines Wissens gibt es kein Gesetz das dem Vermieter vorschreibt das er einen Fußbodenbelag verlegen muss.

Ein mietrechtlicher Anspruch auf einen Bodenbelag wie z.B. Laminat oder Teppich oder auch auf Tapeten besteht nur, wenn der Vermieter Euch dies mietvertraglich zugesichert hat. Ansonsten gilt: "gemietet wie gesehen."

Eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters die Wohnung mit einem Bodenbelag auszustatten oder die Wände zu tapezieren besteht nicht.

Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

Wenn er die Wohnung so gemietet hat, wie sie immer ist also ohne Teppich etc., dann wirst du auch keinen kaufen müssen. Das gleiche bei der Tapete.

Außer im Mietvertrag steht, du musst auf Wunsch tapezieren und Teppiche kaufen. Aber das ist sehr ungewöhnlich.

unsere Wohnung ist mit Verlegeplatten etc. neu renoviert worden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter das verlangt. Es ist ja offensichtlich ein Bodenbelag vorhanden, er gefällt euch nur nicht. Wenn ihr etwas anderes haben möchtet, dann müsst ihr schon selbst dafür aufkommen.

Ebenso ist ws nicht unüblich eine Wohnung untapeziert zu vermieten und dem Mieter die Wandgestaltung zu überlassen.

Außerdem hast du den Zustand der Wohnung doch vor Unterzeichnung des Mietvetrages gesehen.Und ihn mit deiner Unterschrift akzeptiert. Und jetzt auf einmal soll der Vermieter neuen Boden und Tapeten zahlen?

Stell dir vor, der Vermieter klebt Tapeten an die Wand, die du nicht leiden magst bzw. die nicht zu deiner Einrichtung passen. Dann würdest du sowieso neu tapezieren. Gleiches gilt für den Fußbodenbelag.

Außerdem hängt es vom Mietvertrag ab. Lies mal nach. Wichtig ist, dass du die Wohnung, wenn in unrenoviertem Zustand übernommen, auch in unrenoviertem Zustand nach einer Kündigung wieder zurückgeben kannst (siehe Mietvertrag). Sonst hättest du Renovierungskosten bemi Einzug und auch beim Auszug. Das ist eher eine ungewöhnliche Praxis.