ist sowas in deutschland erlaubt... messer in halskette... wie siehts mit flügen aus?

5 Antworten

Sehe ich auch so wie YevgeniyaHihi . Messer im Flugzeug und dann noch in einem Anhänger versteckt wird dir mindestens nur abgenommen, ausser natürlich es ist in der Reisetasche und somit im Frachtraum. Ansonsten sollte das Ding legal sein.

So ein neck knife ist ja ein "Messer mit feststehender Klinge" und die darfst du mit einer Klingenlänge von max. 12cm führen.

https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Dortmund/Flyerab2012_InfoWaffenrechtallgElektro.pdf

keineideekeinei 
Fragesteller
 13.09.2015, 15:19

okay

danke!

Sieht aus wie zweiseitig geschliffen. Damit ist es ein Dolch und damit gilt es als Waffe. Waffen, die andere Gegenstände vortäuschen sind verboten. Der Besitz ist eine Straftat.

Es gibt zwar BKA Feststellungsbescheide, die verbotene Gegenstände wieder legalisieren, wie Feuerzeugspringmesser mit kurzer Klinge (glaube bis 5 cm), jedoch sind das immer Einzelfallentscheidungen für genau eine eng definierte Messersorte. Rein vom Gesetz her ist dieses Messer in Deutschland leider verboten.

keineideekeinei 
Fragesteller
 14.09.2015, 06:36

oh okay...  vielen dank!

bei einer klinge von unter 4cm ist weder der besitz noch das fuehren erlaubt.

wenn du es auf reisen mitnehmen moechtest, natuerlich nicht im handgepaeck.

keineideekeinei 
Fragesteller
 13.09.2015, 15:18

echt? hab gedacht es gibt nur "bis zu einer klingen länge von"

aber unter 4 cm ist nicht erlaubt? :/

okay... vielen dank!

howelljenkins  13.09.2015, 15:29
@keineideekeinei

aehm ... quatsch weder noch VERBOTEN muss es heissen. entschuldigung, ich bin heute nicht ganz bei mir.

also es ist erlaubt. sorry.

keineideekeinei 
Fragesteller
 13.09.2015, 17:36
@howelljenkins

achsooo... okay danke!

ES1956  14.09.2015, 10:23

Wie kommst du auf die Behauptung Klingen unter 4cm wären gesetzlich nicht reglementiert? Nur weil das BKA in einzelnen Feststellungsbescheiden diese Grenze gewählt hat ist das keine allgemeine Freigabe sondern immer eine modellbezogene Einzelfallentscheidung.

ich glaube nicht das du es bei Flügen bzw. beim Reisen anziehen darfst denn irgendiwe werden die kontrolleure (k.a wie das geschreiben wird) es schon rausfinden und im schlimmsten Fall darfst du nicht mitfliegen aber genaues kann ich dir  echt nicht sagen

Normal würd ich sagen, dass das in Ordnung ist, ABER

Das ist ein Messer, das vortäuscht ein anderes Objekt als ein Messer zu sein. Das könnte also Verboten sein, da hier in Deutschland alle Hieb- und Stoßwaffen verboten sind, die vortäuschen ein alltäglicher Gegenstand zu sein.

Ob das Ding aber als Hieb- oder Stoßwaffe gilt? Keine Ahung....warten wir auf den allwissenden Patrick Lassan^^

keineideekeinei 
Fragesteller
 14.09.2015, 06:09

mmmh okay...