Messer mit Wellenschliff am Messerrücken zum führen erlaubt?

2 Antworten

Da wäre ich sehr vorsichtig. 

Nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zählen zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. 

So wie ich das Bild von dem Benchmade sehe, ist das keine Säge auf dem Klingenrücken, sondern ein Wellenschliff. Durch den Reflexionsschutz und die allgemeine Optik (waffentypisches Gesamterscheinungsbild, beurteilt auf dem Niveau eines waffenrechtlichen Laien; "Aggressive Optik") würde ich das persönlich als Waffe einordnen, also Besitz erst ab 18 und Führungsverbot.

Aus meiner Sicht wäre das Ding bei einer Kontrolle erst mal weg.

Ich sehe schon, es scheint man kann diese Messer gar nicht so einfach einordnen. Danke jedenfalls für deinen Input.

Das hängt davon ab ob das BKA dieses Messer auf Anfrage als Waffe einstuft oder nicht.

Laut VV zum WaffG könnte es durchaus eine Waffe sein.

Gibt es da eine offizielle Adresse (Email oder Webseite) bei der man nachfragen kann?

@bugs365

Das BKA erstellt auf Anfrage einen Feststellungsbescheid.

Die Kosten trägt der Antragsteller (geschätzt ca 300-500€)