Vertragsrecht BGB und Rundfunkstaatsvertrag, verstehe ich nicht?

8 Antworten

Der Beitragsservice ist ja auch kein Unterzeichner des Rundfunkstaatsvertrages. Er ist Aufgabenträger der Sender, zieht also in deren Auftrag den Beitrag ein und verteilt ihn. Mehr nicht.

Ich und Du und alle weiteren haben diesem Vertrag aber nicht zugestimmt. Im §§145 ff. steht doch ganz klar:

"Die Personen müssen sich darüber einigen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll." Das haben sicher einige gemacht, weil sie es anschauen, der Rest aber nicht.

Ich schließe jetzt mit meinen Nachbar einen Vertrag ab, das Du mir 1000000€ zahlen musst. Das ist völlig nichtig, weil Du nicht dabei warst, nicht unterschrieben hast o.ä.

@hydrahydra

Also kann man nicht die Definition eines Vertrages aus dem ersten Buch BGB §§ 145 ff anwenden?

Ich würde sagen kann man nicht.

@tommy40629

es ist ein gesetzliches regelwerk der dem abgabenrecht angehört und nicht dem bgb. es handelt sich um keinen vertrag den du schleißen könntest. du hast das noch immer icht verstanden?

@dielauraweber

Ok, wenn das Abgabenrecht dies regelt, dann macht es keinen Sinn mit dem BGB anzukommen.

Danke!

@tommy40629

nein dazu gibt es mehrseitige erlätuerungen zu im internet. selbst wenn du diesen kram dem beitragsservice schreibst, dann antworten sie dir mit einem kurzen klick auf einen textbaustein und würgen dich damit ab. die gesamte arbeit die du in die argumentation steckst und dein herzblut, kostet den abarbeiter beim beitragsservice keine 30 sekunden, automatisierter ausdruck und der hinweis, dass weitere argumentationen nicht mehr beantwortet werden dererseits. :)

Es gibt einen Unterschied zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen und ist auf Staatsverträge nicht anzuwenden.

Der zwischen den Bundesländern abgeschlossene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat aufgrund von entsprechenden Gesetzen der Bundesländer Gesetzeskraft.

Wie immer von Dir eine gute Antwort!

dein geschwaffel ist uralt und mittlerweile schon dreimal überholt. das bgb hat mit dem rundfunkbeitragsstaatsvertrag garnichts zu tun. es handelt sich beim rundfunkbeitrag um ein aus dem gesetz erklärten betrag den alle zu zahlen haben für ihren haushalt. man ging nie einen vertrag mit dir ein, weil es keinen vertrag gibt. der rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche abgabe, kein freiwilliger beitrag.

es gibt keine gez, die wurde durch den beitragsservice am 1.1.13 ersetzt. seitdem gilt der grundsatz von gesetzes wegen, dass jeder haushalt einen beitrag zu zahlen hat.

alles andere was du an leeren unsinn von irgendwelchen hohlen seiten kopiert hast ist rechtlich irrelevant, ergibt keinen sinn und darüber lohnt die diskussion nicht. also füge VERNÜNFTIGE fakten auf um eine vernünftige diskussion zu starten. mit diesem kindischen unsinn landest du im nirgendwo.

Das ist aus einem Buch für Jurastudenten abgeschrieben.

Ich habe definiert, für was ich die Abkürzung GEZ benutze.

Das zeigt, dass Du diesen Hinweis mit Absicht ignorierst um irgend etwas zu tun, was auch immer das sein mag.

UND ich habe geschrieben:"Oder sehe ich das schon falsch?"

Eine vernünftige Antwort wäre gewesen:

"Ja, Du siehst das falsch, das BGB hat nichts mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu tun, weil..."

Solltest Du Jura studieren oder sogar Anwalt sein o.ä. dann widerspricht Du allem, was Du im Studium gelernt hast, mit dieser Antwort.

@tommy40629

ich habe kein jura studiert, ich erkläre dir nur aus sicht des beitragsservice wie die das sehen. du siehst es falsch. das bgb ist nicht im zusammenhang zu sehen mit dem rundfunkstaatsvertrag. es ist ein gesetzliches regelwerk der abgabenordnung nahe. es regelt alles was mit rundfunk in deutschland zu tun hat. es geht keiner einen vertrag ein. du bist von hause aus beitragsschuldner, egal ob du ein ausgelichenes konto hast oder nicht. das ist dein name im beitragsservice. du hast eine nummer und mit der wird gearbeitet, dein interner name ist eine dreistellige buchstabenkombi - du wirst automatisiert massenabgefertigt. da setzt sich keiner mit dem auseinander was du schreibst. kurz überflogen, textbaustein und fertig sind sie mit dir.

laura, die Urteile zu diesem leidigen Thema sprechen eindeutig die Sprache des Gustos der führenden Leute, die Angst haben, was zu verlieren.. wer auch immer.. aber gegen ein Argument kommst auch du nicht an: es ist im Prinzip ein Unterschied, ob jemand ein dickes Portmonnaie hat, zu zahlen oder eben eine kleine Börse!! Und da wird kein Unterschied gemacht!! Warum eigentlich nicht?? Erklär mir das mal bitte.. Stotter Stotter stotter

Hauptsache: ich habe ein gefüllte Portemonnaie + mir gehts gut! Was kümmert mich da das Elend der anderen??

@bachforelle49

die Urteile zu diesem leidigen Thema sprechen eindeutig die Sprache des
Gustos der führenden Leute, die Angst haben, was zu verlieren.

Du hast leider vergessen zu erklären, was diese 'führenden Leute' zu verlieren haben.

Was kümmert mich da das Elend der anderen??

Elend wegen 17,50 € monatlich und der Möglichkeit, sich bei geringem Einkommen befreien zu lassen? Das nenne ich eher Jammern auf hohem Niveau.

@bachforelle49

forelle mein lieber freund, die urteile spiegeln klar wieder wie der rest europas die sache sieht. deutschland ist sehr human mit seinen preisen. in anderen ländern zahlst du mehr und wie du das machst ist dein problem.

Dazu gibt/gab es bereits Klagen die bis zum BVG gegangen sind. Wie es ausging ist mir nicht bekannt. Google mal danach.

Dann bin ich der Nächste, nächste Woche gehe ich zum Amtsgericht.

@tommy40629

das kannst du als spaziergang einlegen. denn dein antrag wird direkt an der haustür abgewiesen mit der begründung, dass es ein urteil des bgh gibt und somit sind deine klagen zwecklos.

@dielauraweber

Der BGH ist nicht das BVfG und somit für das Verfassungsrechtliche nicht zuständig! Klagen gegen den Beitrag haben sehr wohl Aussichten auf Erfolg!  Schon damals war die Gebühr verfassungsrechtlich nicht vereinbar - dennoch hat man es "hingenommen", da man sich Geräteabhängig entzogen konnte.

Nun wird man aber gezwungen eine Wohnungsabgabe in Geld zu leisten.. Und dass, obwohl eine Wohnung verfassungsrechtlich geschützt ist und dieses erzwungene Geld auch erst noch erarbeitet werden muss!

Das bedeutet nichts anderes, dass der Bürger quasi entmündigt wird da ihm jetzt tatsächlich vorgeschrieben wird, für welchen Begehr er sein Geld (Tauschmittel) abzugeben hat...

Anders wäre es aber bei eine Steuer! Eine Steuer wäre gerechter, da diese gemäß des erwirtschafteten Einkommens berechnet wird.

Somit wären die geringer verdienenden Bürger wie z. B. arme Rentner und/oder Studenten welche vorne und hinten sowieso schon nicht klar kommen, gegenüber besser Verdienenden (oder Millionären) gemäß den Gleichheits- oder Solidaritätsprinzips gerechter gestellt!

Da für eine Steuer aber der Bund und nicht die Länder zuständig ist - und zudem noch eine Staatsferne zum Rundfunk eingehalten werden muss (man achte dabei auf den 49%igen Anteil die im Vorstand sitzenden Politiker...),  hatte man sich für einen nicht zu hinterfragenden Staatsvertrag entschieden... welcher nun einmal verfassungswidrig ist!

Die VwG werden und können gar nicht über verfassungsrechtliche Konformitäten urteilen... Auch kein Oberverwaltungsgericht...

LG

@Miklap

hatte man sich für einen nicht zu hinterfragenden Staatsvertrag entschieden... welcher nun einmal verfassungswidrig ist!

Das haben mehrere Verfassungsgerichte der Bundesländer anders gesehen.

Hier steht, dass dies für alle Vertragsarten gilt. Und ein Rundfunktstaatsvertrag ist auch ein Vertrag, also muss doch §§ 145ff. gelten. Oder sehe ich das schon falsch?

Das BGB bezieht sich nur auf privatrechtliche Verträge. Staatsverträge sind aber öffentlich-rechtliche Verträge.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person. Also keine eG, KG, GmbH, AG und was es noch an Formen gibt.

Wie kann dann trotzdem ein Vertrag zustande kommen?

Der Vertrag wurde auch nicht mit dem Beitragsservice geschlossen. Der Bund und die Länder haben diesen Vertrag miteinander geschlossen. Der Bund und die Länder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und besitzen damit eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Der Bund war am Staatsvertrag genauso wenig beteiligt, wie der Beitragsservice oder sonst wer.

@Zuko540

Danke für die gute Antwort.

@Zuko540

Das stimmt. Der Bund ist tatsächlich nicht beteiligt.

@john4711

Beteiligt waren nur die 16 Bundesländer, da diese Gesetzgebungskompetenz im Rundfunkrecht besitzen.

Und da man 16 unterschiedliche Regelungen vermeiden wollte hat man den Staatsvertrag geschlossen.