Ist mein Vater weiterhin Unterhaltspflichtig bei Studienabbruch?

6 Antworten

also. niemand wird gezwungen unterhalt anzunehmen. wenn du der meinung bist, dir den stress der selbstfinanzierung anzutun: bitte schön.

m.e. viel wichtiger ist jedoch die frage, wie sich die beziehung zu deinem vater auf lange sicht gestalten soll. 

mfg

Grundsätzlich dar ein Student einmal das Studienfach ändern, wenn er merkt, dass dies nicht seinen Begabungen oder Interessen entspricht. Da die Eltern natürlich nicht endlos Unterhalt zahlen sollen, sagt die Rechtsprechung, dass ein solcher Studienfachwechsel hinzunehmen ist, wenn dadurch nicht mehr als maximal 4 Semester verloren gehen. Normalerweise sagt man deshalb, dass ein Studienfachwechsel spätestens im 4. Semester nicht schädlich ist. Du hast geschrieben, dass Die bei einem Wechsel Deine bisherigen Leistungen anerkannt werden. Du schreibst allerdings nicht, wie viele Semester Du jetzt noch dranhängen musst. Wenn das nicht mehr als vier Semester sind, sehe ich grundsätzlich keine Probleme. Solltest Du beweisen können, dass Dein Vater dich gedrängt hat, in einem eigentlich ungeliebten Studienfach zu bleiben, so hat Du zusätzlich gute Argumente dafür, dass der Unterhaltsanspruch auch nach einem Wechsel weiter besteht. Am Besten wäre es aus meiner Sicht, Du würdest Dich mit deinem Vater darauf einigen, dass er Dir entweder für sagen wir 4 Semester weiter den vollen Unterhalt zahlt, oder dass Du neben arbeitest, sich dadurch der Unterhalt reduziert und er Dir für längere Zeit Unterhalt zahlt. Dreierlei ist noch anzumerken: Erstens: der Satz von 670,- Euro ist veraltet. Derzeit beträgt der Unterhaltsbedarf eines Studenten laut Tabelle 735,- Euro. Zweitens: Für volljährige Kinder sind grundsätzlich immer beide Eltern unterhaltspflichtig. Auch Deine Mutter muss sich also am Unterhalt beteiligen, falls sie mindestens 1.300,. Euro netto monatlich verdient. Das könnte Dein Vater u.U. als Gegenargument nehmen. Drittens: wenn Du neben dem Studium etwas verdienst, so wird dies nicht 1:1 auf den Unterhalt angerechnet. Zum einen kannst Du vorab 5% Pauschale abziehen für Fahrtkosten zur Arbeit usw. Zum anderen wird der Rest nur zur Hälfte angerechnet, da Du ja als Student eigentlich gar nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet bist.

grillzboy224 
Fragesteller
 29.05.2016, 14:16

Vielen Dank! Das habe ich gesucht! Es wären jetzt dann statt nur noch 1 Semester eben 3 Semester

Vielleicht hilft dir das weiter, was ich auf:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

gefunden habe:

Studenten können von ihren Eltern Unterhalt verlangen, solange die
durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschritten wird. Die
durchschnittliche Studiendauer kann aber hier nur ein grober
Anhaltspunkt sein. So hat das OLG Koblenz entschieden, dass auch eine
Studentin im 16. Fachsemester noch unterhaltsberechtigt ist, wenn sie
ihr Studium nachweisbar zielstrebig betrieben hat, das Grundstudium sehr
schnell absolviert hat, ihre Eignung durch entsprechende Noten
nachgewiesen hat und in erster Linie wegen mehrfacher schwerer Krankheit
daran gehindert worden ist, das Studium zügig zum Ende zu bringen.

Auch
Studenten billigt der Gesetzgeber eine gewisse Umorientierungsphase zu.
So wird ein Fachwechsel in den ersten drei Semestern im Regelfall nicht
dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist.
Für eine Promotion wird aber regelmäßig kein Unterhalt geschuldet. Nach
Beendigung des Studiums müssen junge Akademiker nach einer
Bewerbungsfrist von drei Monaten ein Beschäftigungsverhältnis antreten.
Über diese Frist hinaus schulden Eltern keinen Unterhalt mehr.

du willst jetzt einen fachrichtungswechsel durchführen. deinen unterhalt willst du selbst verdienen und den unterhalt nicht mehr haben. wenn du das kannst dann tue das doch. wenn du es dir leisten kannst u. die zeit hast, dann ist das dein ding.

nur habe im blick, wann du mit deinem studium fertig bist und wie alt du im vergleich zu kollegen jetzt schon bist.

Soweit ich das weiß ist er nur bei Erststudium unterhaltspflichtig, sprich seine Unterhaltspflicht müsste wegfallen.