Muss ich als Student Unterhalt zahlen?

6 Antworten

Eine Unterhaltspflicht besteht immer , nur wenn die Person diese nicht leisten kann ,springt das Sozialamt ein ,wenn Du fertig bist mit der Ausbildung musst Du zahlen .

Vorher bist Du zwar auch pflichtig ,aber es gibt einen Unterhaltszuschuss vom Sozialamt. 

Du begibst dich mit dieser Ausbildung bewusst in eine Situation, in der du keinen Unterhalt leisten müsstest.

Da du den Mindestunterhalt für dein Kind auf jeden Fall aufbringen musst, wird dann ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt und du bist zum Unterhalt verpflichtet. WIE du das dann stemmen willst ist dein Ding.

Jeder Unterhaltspflichtige hat einen Eigenanteil den er auf jeden Fall behalten darf dazu kommen noch eventuell andere anfallende Kosten und wenn dann noch etwas übrig bleibt kann davon Unterhalt gezahlt werden.Dies wird vom Amt überprüft wofür du dann alles vorlegen bzw einreichen mußt!

Gegenüber Deiner Frau wärst Du nicht unterhaltspflichtig. Gegenüber Deiner Frau besteht auch nicht die Pflicht das Gehalt zu erhalten.

Gegenüber deinem Sohn schon. Und da Du bereits einen Beruf hast, würde man es nicht aktzeptieren, dass Du weniger Kindesunterhalt zahlst, weil Du Dich weiterbilden willst. Das darf nicht zulasten des Kindes gehen.

Die Berufsausbildung können sie dir nicht verweigern, aber da laufen dann halt ordentlich Schulden auf.