Muss ich als Student Unterhalt zahlen?
Hallo Community.
Meine Ausgangssituation:
Ich bin seit 2012 verheiratet, seit 2015 stolzer Vater eines Sohnes. Ich überlege schon länger mich von meiner Frau zu trennen. Die Hintergründe haben niemanden zu interessieren. Was meinen Sohn betrifft ist ebenfalls uninteressant.
Ich habe mich für ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt beworben und einen Studienplatz bekommen. Während des Studiums würde ich Beamter auf Widerruf sein und Anwärterbezüge erhalten (ca. 1200€ netto) , 2 Jahre nach dem Studium wäre ich Beamter auf Lebenszeit.
Nun zur eigentlichen Frage:
Bin ich als Student mit Anwärterbezügen unterhaltspflichtig gegenüber meiner Frau? Rein rechnerisch wäre ein Leben mit den Anwärterbezügen, der entstehenden Kosten für das Studium (Fahrtkosten, Verpflegung an der FH, Fahrten zur Ausbildungsstätte, Miete für eigene Wohnung,...) und Unterhalt nicht zu finanzieren. Kann das Jugendamt mir das Studium mit der Begründung, dass ich ja bereits eine Berufsausbildung und einen Meister habe, verweigern wegen Unterhaltspflicht?
Über fachkundige Auskunft würde ich mich durchaus freuen. Fragen zu meinen Beweggründen werde ich nicht beantworten!
Viele Grüße
Halfzwaar
6 Antworten
Eine Unterhaltspflicht besteht immer , nur wenn die Person diese nicht leisten kann ,springt das Sozialamt ein ,wenn Du fertig bist mit der Ausbildung musst Du zahlen .
Vorher bist Du zwar auch pflichtig ,aber es gibt einen Unterhaltszuschuss vom Sozialamt.
Du begibst dich mit dieser Ausbildung bewusst in eine Situation, in der du keinen Unterhalt leisten müsstest.
Da du den Mindestunterhalt für dein Kind auf jeden Fall aufbringen musst, wird dann ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt und du bist zum Unterhalt verpflichtet. WIE du das dann stemmen willst ist dein Ding.
Jeder Unterhaltspflichtige hat einen Eigenanteil den er auf jeden Fall behalten darf dazu kommen noch eventuell andere anfallende Kosten und wenn dann noch etwas übrig bleibt kann davon Unterhalt gezahlt werden.Dies wird vom Amt überprüft wofür du dann alles vorlegen bzw einreichen mußt!
Gegenüber Deiner Frau wärst Du nicht unterhaltspflichtig. Gegenüber Deiner Frau besteht auch nicht die Pflicht das Gehalt zu erhalten.
Gegenüber deinem Sohn schon. Und da Du bereits einen Beruf hast, würde man es nicht aktzeptieren, dass Du weniger Kindesunterhalt zahlst, weil Du Dich weiterbilden willst. Das darf nicht zulasten des Kindes gehen.
Die Berufsausbildung können sie dir nicht verweigern, aber da laufen dann halt ordentlich Schulden auf.
Hier mal was zum Thema "Selbstbehalt":
http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html