Ist folgendes bezüglich Sitzplatzreservierungen im DB Fernverkehr rechtens?

11 Antworten

Das bedeutet, dass der Zugbegleiter fruehestens 15 Minuten nach Beginn der Fahrt die Reservierung wieder aufheben kann (die entsprechende Markierung am Platz entfernen oder loeschen), wenn der Fahrgast den Platz dann noch nicht besetzt hat.

Hat der Fahrgast den Platz hingegen besetzt, bleibt die Reservierung natuerlich auch weiterhin bestehen. Dies auch, wenn er den Platz zwischenzeitlich verlaesst (z.B. um aufs Klo oder ins Bordrestaurant zu gehen).

BayernFrage 
Fragesteller
 18.02.2020, 12:25

Das muss die Polizei nicht mehr, denn ich befinde mich gerade in Psychiatrischer Gewahrsam bei der Polizei.

Natürlich gilt, wenn man den Platz eingenommen hat und kurz aufsteht egal warum, die Reservierung weiter. Egal ob man zum Gepäck geht, aufs Klo, in den Speisewagen oder zur Kollegin, die man 10 m weiter sitzen sieht. Egal ob man die Handtasche liegen lässt oder mitnimmt.

Ich selbst würde nie auf so eine Idee kommen, so eine Situation auszunutzen. Denn wenn jemand ankommt, der mir eine gültige Reservierung zeigt, auch wenn ich 30 Minuten schon dort sitze und wenn auf der Anzeige nix zu sehen war von der Reservierung, dann stehe ich selbstverständlich auf und suche einen anderen Platz oder stehe halt. Natürlich schau ich auch auf Datum, Zugnr/Uhrzeit und Wagen der Reservierung, denn es kommt immer wieder vor, dass jemand sich versehentlich vertut.

Und ganz allgemein: Ich finde es doof, auf das Recht zu bestehen, wenn man offensichtlich moralisch im Unrecht ist. Es macht doch auch mehr spaß, fair zu sein.

Das geht natürlich nicht. Er hat seine Reservierung in Anspruch genommen. Natürlich vergeht sie nicht wenn er Mal auf die Toilette geht

Was passiert wenn du es machst.

Er spricht dich an. Zeigst du dich uneinsichtig geht er zum Zugbegleiter. Der Zugbegleiter spricht dich an. Weigerst Du dich noch immer wird die Bundespolizei an der nächsten Haltestelle gerufen. Du darfst den Zug verlassen.

Natürlich nur wenn der rechtmäßige Berechtigte stur bleibt.

Ich war der sture Hund. Allerdings war kein anderer Sitzplatz mehr frei und er war mir unsympathisch

Man würde dich höflich darauf aufmerksam machen, dass das eine A...-Aktion ist und dich bitten dir einen anderen Platz zu suchen. Und das nicht nur vom Zugpersonal und dem Platzinhaber sondern auch allen anderen Menschen im Zug.

Die 15 Minuten Dauer der Sitzplatzreservierung beziehen sich darauf, wann eine Reservierung hinfällig wird, sollte der Fahrgast mit der Reservierung nicht erschienen sein.

Wenn der Fahrgast in diesem Zeitraum seine Reservierung geltend gemacht und auf dem Sitz platzgenommen hat, ist dieser Platz selbstverständlich bis zum Ende seiner Reservierung auch seiner, egal wer ihm diesen zwischenzeitlich streitig machen möchte.

Da es jede Menge Zeugen gibt, wer zuerst auf dem Platz saß, wirst du auch nicht so argumentieren können, dass der Fahrgast in den besagten 15 Minuten nicht zu seinem reservierten Platz kam.

Reserviere dir also deinen eigenen Sitzplatz.