Wie viel Minuten muss ich vor dem Ausbildungsbeginn morgens im Betrieb sein?

10 Antworten

Wichtig ist, dass du Punkt 6.30 Uhr zum Arbeiten anfangen kannst. Um 6.30 Uhr machst du deinen ersten Handgriff.

Das heißt z.B. in der Industrie, dass du deine Arbeitskleidung vorher angezogen hast und um 6.30 Uhr die Maschine angemacht werden kann.
Im Büro sollte um 6.30 Uhr der PC eingeschaltet sein, sodass du dann deine anderen Programme starten kannst.
Wenn das im Verkauf wäre, müsstest du um 6.30 Uhr den Laden aufsperren und den ersten Kunden bedienen können. Vorher müsstest du dann die Kasse betriebsbereit machen usw.

Du sagst, du stehst 7 Minuten vorher am Eingang. Wieviel früher du kommst interessiert den Arbeitgeber nicht, solange du um 6.30 Uhr mit der Arbeit anfängst.
Wieviel Zeit du vorher für die Arbeitsklamotten brauchst, durch das Unternehmen laufen musst, Zeit zum Stempeln usw. musst du natürlich vorher wissen und kann auch Zeit in Anspruch nehmen. Wenn das Unternehmen groß ist und du durch das ganze Gelände und Hallen laufen musst, dann kann das schon eine Weile dauern. Auch wenn dich noch ein Kollege zwischendrin anspricht geht Zeit verloren (keine Arbeitszeit!). Das wird am Anfang auch immer wieder passieren, wenn du neu bist und man dich kennenlernen will.
Ob du für das alles 1 Minute brauchst oder 30 Minuten ist nicht wichtig. 6.30 Uhr erster Handgriff ist wichtig.

Prinzipiell ist es gerne gesehen, wenn man erste Vorbereitungen schon vorher getroffen hat, Arbeitsmaterial bereitlegen, Hände waschen o.ä. Und gerne mal 5 min. früher Einsatzbereit am Arbeitsplatz steht.
Im sozialen Bereich bist du prinzipiell "arbeitend" sobald du im Unternehmen bist. Patienten, Bewohner usw. warten nicht auf den Gongschlag und kommen vorher auf dich zu.

Bedenke auch: Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel Verspätung haben und du kommst zu spät, dann bist du verantwortlich und musst die Zeit nacharbeiten. Geschieht das öfters bekommst du Schwierigkeiten! Solltest du wirklich Verspätung haben, dann solltest du auf der Arbeit anrufen und bescheid sagen. Auch wenn es nur 5 min sind.
Gerade am Anfang einer Ausbildung ist es sinnvoll in den ersten Wochen noch ein paar Minuten extra einzuplanen: Wohin musst du gehen? Wer ist mein Ansprechpartner? Dein Chef wird es begrüßen, wenn er dich schon 5 min. vor Arbeitsbeginn schon gesehen hat und die ersten Worte gewechselt sind. Und dich nicht noch erst suchen muss nach 6.30 Uhr.

Mit dem Wissen, dass Züge und andere Bahnen und Busse häufiger erhebliche Verspätung haben oder gar ausfallen, ist das m. E. viel zu eng bemessen.

Was machst du, wenn so ein Fall (regelmäßig) eintritt? Jedesmal den Betrieb anrufen und zu spät kommen? Das dulden die wenigsten Arbeitgeber, und das auch zu Recht.

Du brauchst einen Plan B für solche Fälle, manchmal auch Plan C.

Überlege dir, ob es mit ÖV auch eine andere Route gibt, bei der du evtl. länger brauchst, aber die Chance besteht, regelmäßig pünktlich zu sein. Oder ob im Zugausfall die Eltern dich hinbringen können. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, die Strecke mit nem Motorroller zu bewerkstelligen, oder aber den Weg vom Zug zur Arbeitsstelle mit dem Rad regelmäßig zu fahren, wenn dadurch gewährleistet ist, dass selbst bei erheblicher Verspätung du noch rechtzeitig eintreffen kannst.

Wenn dir die Ausbildungsstelle sehr wichtig ist, dann solltest du das im Vorfeld überlegen, evtl. sogar nach Ablauf der Probezeit dort hinziehen, in ein günstiges Zimmer.

Es ist tatsächlich deine Aufgabe und Pflicht, nicht die des Arbeitgebers.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist ein wenig knapp.

Was machst du dann, wenn dieser Zug Verspätung hat oder mal ausfällt?

Plane immer so ein, dass du mit dem nächsten Zug noch pünktlich da sein kannst.

Das ist leider, grade in ländlichen Gebieten zu diesen Urzeiten, nicht immer möglich.

@AiyanaKaze

Dann braucht man aber einen Plan B.

Das wird reichen. Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist gehört die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit.

Zumindest zu den Umkleidezeiten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits entschieden. Demnach zählt Umziehen zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die privat nicht getragen werden darf, und die Angestellten sich direkt im Betrieb umziehen müssen (Urteil vom 19. September 2012, 5 AZR 678/11).

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/gehoeren-umziehen-und-duschen-zur-arbeitszeit

Ja das gehört zur Arbeitszeit. In den meisten Betrieben wird das auch Gut-gerechnet oder andere Regelungen getroffen, gewünscht wird aber meistens das man trotzdem 6.30 am Arbeitsplatz ist und nicht dann mit dem Umziehen anfängt.

@cupcake599
gewünscht wird aber meistens

Darauf kommt es aber nicht an, was der Arbeitgeber "wünscht"!

@Familiengerd

Doch kommt es, der Arbeitgeber hat Zeitvorgaben die eingehalten werden müssen.

Wenn der Mitarbeiter sich auf Stur stellt, dann kann der Arbeitgeber auch die Arbeitszeit ändern. Arbeitsbeginn 6.15 Uhr für alle und begonnen wird mit Umziehen. Das kann er vorschreiben. Die Maschine startet trotzdem um 6.30 Uhr. Dann gibts 15 min. längere Mittagspause. Auch das ist Praxis. Umkleide ist Arbeitszeit. Also bezahlte Zeit. Für den Arbeitgeber ist das ein Verlust, weil der Arbeitnehmer ja keine Leistung bringt. Deshalb sollte der Mitarbeiter dann direkt nach dem Umziehen auch mit dem arbeiten beginnen.

Ich weiß nicht genau wie die Regelungen sind für die Umzieh-Zeit. Aber wer 45 min. dafür braucht wird mit einer Rüge rechnen müssen. Grundsätzlich je zügiger desto besser. Meist sind es 15 min. (v.a. 7 Min zu beginn der Arbeit 7 min. nach der Arbeit) . Ob "Duschen" auch noch als Arbeitszeit zählt und wann usw. steht dann auch wieder auf einem anderen Blatt und ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Wenn Hygiene wichtig im Betrieb ist, nimmt das einen neuen Stellenwert ein.

In dem Betrieb ist vielleicht tatsächlich 6.30 Uhr umziehen. Und um 6.45 Uhr startet dann die Maschine.

@cupcake599

@Familiengerd Leider halten sich die Gerichte im Thema angemessene Umzugszeiten und Körperhygiene heraus, was wohl für beide Seiten ein wichtiges Detail ist

@cupcake599

Auch für den Arbeitgeber sind Gesetze und die Rechtsprechung kein Wunschkonzert.

Und wenn die Arbeitsbekleidung Vorschrift ist und nicht privat getragen werden darf (also nicht zuhause angelegt werden kann, sondern erst im Betrieb), dann gehört das Umkleiden mit zur Arbeitszeit - und da kann der Arbietgeber so viel "wünschen", wie er will!

Und genau auf diesen von Dir so locker-flockig abgetanen Sachverhalt bezog sich meine Bemerkung "Darauf kommt es aber nicht an, was der Arbeitgeber 'wünscht'!"

Also immer schon die Zusammenhänge beachten!

Red zuerst mal mit Deinem Chef und erkläre ihm die Lage. Wenn er sich darauf einlässt, dann kannst Du diese Verbindung nutzen.