Wiegt die Zeugenaussage eines Polizisten doppelt soviel wie die eines normalen Zeugen?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das stimmt nicht.

Das Gericht zählt nicht die Zeugen ab und entscheidet dann nach Mehrheit (wäre ja auch Schwachsinn), sondern nach der Glaubwürdigkeit der Zeugen. Dabei haben Polizeibeamte allerdings häufig die Nase vorne. Der Sachverhalt wird aber natürlich auch berücksichtigt.

Der am Steuer befindliche Polizist hat sich ja auch gleich entschuldigt, beim Rückwärts-Einparken das hinter ihm stehende Fahrzeug trotz Scheinwerfer (Fahrlicht) nicht gesehen zu haben. Also hat er schon von sich aus die Schuld zugegeben. Trotzdem mußte ein weiterer Streifenwagen angefordert werden, dessen vierköpfige Besatzung den Schaden dann aufgenommen hatte. Es war aber mehr eine Bagatelle, wird wohl nicht vor Gericht kommen. Der Geschädigte lief dann in der Gegend 'rum, um möglichst viele Zeugen zu gewinnen, daher meine Frage.

@AnonymerNutzer

Wenn ein Streifenwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, wird der Unfall immer von Polizeibeamten eines anderen Polizeireviers/-station aufgenommen.

Vor Gericht landet die Sache i.d.R. nicht, Anzeichen für eine Straftat gibt es hier nicht und die zivilrechtliche Schadensabwicklung wird von der zust. Stelle der Polizei bzw. des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt, dies ist i.d.R. völlig unproblematisch.

@AnonymerNutzer

Das kam mir schon komisch vor, denn normalerweise ist es ja Aufgabe der Polizei, nach Zeugen zu suchen, nicht die des beteiligten Autofahrers. Die Polizisten machten da aber dahingehend keinerlei Anstalten.

@AnonymerNutzer

Wozu auch?

In beiden Fahrzeugen haben Leute gesessen, die den Unfallhergang miterlebt haben.

Außenstehende Zeugen sind nicht notwendig.

Der geschädigte Autofahrer hatte evtl. Angst, dass die Polizeibeamten den Sachverhalt umdrehen und er auf den Kosten sitzenbleibt ... die Gefahr besteht aber nicht. Die Polizeibeamten müssen den Schaden ja i.d.R. nicht selbst zahlen. Wenn ich mir meinen Unfallgegner aussuchen könnte, würde ich gerne einen Streifenwagen nehmen ... da weiß man wenigstens, dass (normalerweise) alles glatt läuft bei der Abwicklung.

@PepsiMaster

Ich habe mich übrigens nicht unmittelbar als Zeuge zur Verfügung gestellt. Das noch nebenbei. Allerdings eine E-Mail an info@polizei-xxxx.de geschickt und den Sachverhalt aus meiner Sicht kundgetan. Wenn noch etwas kommen sollte, werde ich wohl auch auf diese elektronische Weise informiert.

Das nutzt nichts . Der Fehler liegt im System . Vor Gericht geht es grundsätzlich drunter und drüber . Ich habe in einer Gerichtsverhandlung erlebt , daß ein Polizist nicht erschienen obwohl der geladen war und die Aussage dringend benötigt wurde. Es erging kein Haftbefehl und das Gericht tat als wenn nichts gewesen wäre . Es wurde weiter verhandelt . Das ist noch nicht . In Düsseldorf z.B. geht es besonders korrupt zu . Hier verstoßen Polizisten permanent gegen Verkehrsregeln und Dienstvorschriften . Trotz berechtigter Anzeigen auch gegen RichterInnen und Staatsanwälte passiert hier nichts . Finde Dich damit ab,daß wir in einer Bannanenrepublik leben oder unternimm etwas gegen das kranke System !

Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus !

Ich wähnte mich auf der sicheren Seite, weil ich 2 Polizeibeamte und eine Frau als Zeugen hatte gegen 2 Beamte von der Stadt . ( Hausfriedensbruch ) Die beiden jungen Polizisten konnten sich vor Gericht an nichts mehr erinnern und die andere Zeugin wurde vorsorglich garnicht angehört !? Das Verfahren wurde eingestellt !!!!

Irrtum! Dem aber leider viele viele Menschen zum Opfer fallen...Die Aussage eines Polizisten ist doch nicht mehr Wert, als die eines normalen Bürgers, in welchem Jahrhundert leben wir denn??? :-))) Die Polizeibeamten sind auch Menschen und können daher auch lügen. Das Gericht entscheiden außerdem nicht nach Zahl der für diesen Fall gegebenen Zeugen, sondern danach, ob sie glaubwürdig sind und ihre Aussage glaubhaft ist.

"Alles und jeder ist vor dem Gesetz gleich"

schonmal das grundgesetz gelesen?

Wenn du dich da nicht irrst. Alle sind vor Gericht gleich ist eine leere Worthülse.

Manche sind eben gleicher. Beispiel: Hast du genug Geld, dann kannst du mit dem Staatsanwalt einen Deal vereinbaren, was sich strafmildernd auswirkt. Du zahlst eben eine gewisse Summe .

Bist du ein armer Schlucker, dann trifft dich die volle Härte des Gesetzes, weil du eben nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügst.

Beispiele gäbe es einige. Die zu nennen, darauf verzichte ich an dieser Stelle.

Man hört doch immer wieder , dass ein gut betuchter Angeklagter einen Deal mit der Staatsanwaltschaft machen konnte.

Wären alle vor Gericht gleich, dürfte es solche Möglichkeiten nicht geben.