Wegen Rufmord angezeigt worden? (Vorher betrogen worden)

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo TBronx1,

Du schreibst, dass er Dir geschrieben hat, dass er Dich wegen Rufmordes angezeigt hat. Was mich gerade stutzig macht ist, dass Du weiter unten schreibst:

Sein Profil. Er ist angeblich sogar Jurastudent.>

Ein Jurastudent würde vermutlich den Begriff "Rufmord" nicht verwenden, denn juristisch gesehen gibt es den Begriff Rufmord gar nicht. Aber ungeachtet der Tatsache, ob es den Begriff des Rufmordes nun gibt oder nicht, so wäre durchaus Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich möglich:


§ 186 StGB -  Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


und nach folgender Rechtsgrundlage


§ 187 StGB - Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Aber ich denke nicht, dass eine Bestrafung wegen Verleumdung möglich wäre, denn dann müsste er Dir nachweisen, dass Du Deine Aussage wider besseren Wissens (sprich dass Du wusstest, dass die Behauptung falsch ist) getroffen haben, aber das kann er Dir wohl schlecht nachweisen.

Aber bei der Üblen Nachrede ist die Lage genau anders rum. Du müsstest schon beweisen können, dass er dass was Du behauptet hast auch wahr ist, ansonsten könnte wirklich der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein.

Dennoch glaube ich nicht, dass er Dich wirklich angezeigt hat.

Insbesondere wenn er Jurastundent ist, wird er wissen, dass so eine Anzeige für ihn und für die Polizei einen recht großen Aufwand bedeutet und gleichzeitig aber feststeht, dass bei so einer Anzeige nichts bei rum kommt.

Wahrscheinlich würde das Verfahren sowieso gegen Dich eingestellt werden. Aber selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen würde, so kannst Du mit 16 sowieso nicht zu einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe verurteilt werden.

Mit 16 erwartet Dich im aller schlimmsten Falle eine erzieherische Maßnahme in Form von paar Sozialstunden, aber bei so einer Sache würde ich eher auf eine Ermahnung tippen, wenn die Sache nicht wie ich bereits angeführt habe eingestellt wird.

Aber an Deiner Stelle würde ich in Zukunft mit solchen öffentlichen Behauptungen vorsichtig sein, wenn Du so eine Behauptung nicht nachweisen kannst.

Schönen Gruß
TheGrow

Totaler Quatsch. "Rufmord" gibt es nicht. Außerdem hast du ja Recht damit.

Außerdem: Wer in der Gegen rumposaunt, er habe Anzeige erstattet, hat das nicht. Wenn dem wirklich so wäre, wozu sollte er es dir mitteilen?

Lass den Vogel reden und zeige ihn wegen Betruges an, fertig.

Hallo,

allen voran kann er wegen Rufmord keine Anzeige erstatten, er muss mittels Anwalt Klage einreichen. Ich glaube nicht das er dies getan hat. Richtig ist aber, dass auf Antrag durch die Polizei eine Beweissicherung vorgenommen werden kann, dies ist aber in einem solchen Fall nicht die Regel, da der Ausdruck reichen würde und erst wenn diese zu einem strittigen Punkt werden, würde man mittels IP ermitteln.. bis dahin ist es ein weiter, ein sehr weiter Weg.

Es stellt sich aber die Frage was ist Rufmord und wann begehe ich einen solchen?

Rufmord ist, wenn ich über andere Unwahrheiten verbreite die diesem im Ansehen schaden, auch wenn der Gesetzestext detaillierter ist, trifft es das in kurzen Worten eigentlich recht gut.

Ich kann also nur dann Rufmord begehen, wenn ich Unwahrheiten verbreite. Dies ist nicht der Fall wenn Deinen Geschichte stimmt. Nun stellt sich die Frage was Du genau geschrieben hast, wirst Du beleidigend wäre dies ein Punkt den man verfolgen könnte.

Schreibe ich aber, dass ich immer noch auf die versprochene Gegenleistung warte für die ich bereits bezahlt habe, dem Sinn nach, kann er dagegen Vorgehen wie er will, es wird ihm nichts bringen wenn ich über Tatsachen schreibe.

Daher zum Schluss mein Fazit: Nichts wird passieren!

TheGrow  19.07.2014, 08:41
allen voran kann er wegen Rufmord keine Anzeige erstatten, er muss mittels Anwalt Klage einreichen. >

Bitte?

Hast Du Deine Antwort mitten in der Nacht im Halbschlaf geschrieben?

Bei einer Straftat reicht man keine Klage ein und schon garnicht mit einem Rechtsanwalt.

Liegt eine Straftat vor, kann jeder eine Strafanzeige bzw. im Falle des Fragesteller bei Antragsdelikten der Geschädigte zur Polizei gehen und einen Strafantrag stellen.

Liegt der Strafantrag vor (bzw. wie geschrieben bei Nicht-Antragsdelikten langt es wenn Irgendjemand der Polizei die Kenntnis über eine Straftat gegeben hat) beginnt die Polizei mit den Ermittlungen und nach Abschluss der Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übersand, die dann:

  • das Verfahren gegen den Beschuldigten einstellt oder
  • ein Strafbefehl mit Strafmaß erlässt oder
  • eine Hauptverhandlung ansetzt, wo sich der Angeklagte vor dem Richter verantworten muss und der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Das was Du bezüglich mit Klage einreichen geschrieben hast, gilt für Zivilprozesse um irgendwelche Ansprüche gegen den Beklagten durchzusetzen, hat aber nichts mit Strafanzeigen zu tun.

Schönen Gruß
TheGrow

Ich finde das ist kein Rufmord, denn er hat dich abgezogen und du hast nur ins Forum reingeschrieben das er scammt (abzieht) und so. Wenn er dich wirklich angezeigt hat dann hast du ja einen Beweis (eventuell Screenshot vom Chat) das er dich abgezogen hat. Darf ich mal wissen in welchem Forum?

TBronx1 
Fragesteller
 19.07.2014, 00:59

"Elitepvpers" Dort wird relativ viel mit Onlinezeugs gehandelt.

o0Just4Fun0o  19.07.2014, 01:01
@TBronx1

Ok, das kenne ich. Schau das nächste mal ob die Leute viele Forum Posts und viele Positive Trades haben. Kannst du mir vielleicht mal sagen wie der Typ da heißt? ;)

o0Just4Fun0o  19.07.2014, 01:07
@TBronx1

Ok er sieht ja auch seriös aus. Jap hättest mit dem Tadingsytem kommen sollen weil das so einen Art Versicherung ist und du den dann negativ bewerten könntest. Sicher dir aufjedenfall den Chatverlauf oder so, sollte wirklich was kommen dann kannst du eine Gegenanzeige machen. ^^ Achja ich finde nicht einmal dass das Rufmord ist denn du verbreitest keine falschen Tatsachen :)

Die Frage ist, wie Du Dich ausgedrückt hast.

WEnn Du schreibst, "Er ist ein Betrüger und riesiges A......"

Dann ist es Beleidigung udn Verleumdung, weil A..... eine Beleidigung ist und er nicht wegen Betrug rechtskräftig verurteilt wurde.

Wenn Du nur geschrieben hast: "Ich habe am ... einen Vertrag geschlossen, pünktlich bezahlt, aber es wird nicht geliefert." so ist es nur eine Tatsachenbeschreibung und völlig unproblematisch.