Ist es wahr, dass auch die Rentenversicherung Vermittlungsgutscheine ausgeben kann und auf welcher Grundlage würde das geschehen?
Arbeitslose können zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt von der Arbeitsagentur/dem Jobcenter einen Vermittlungsgutschein erhalten, mit dem sie einen privaten Arbeitsvermittler mit der Jobsuche beauftragen. Ich habe gehört, dass auch die Rentenversicherung in bestimmten Fällen zur Ausgabe eines solchen Vermittlungsgutscheins (AVGS) berechtigt sei. Wer kann mir dazu Näheres sagen, falls es stimmen sollte.
1 Antwort
Hallo,
nein, Vermittlungsscheine gibt es nicht.
Es gibt die Teilhabe am Arbeitsleben, bei dem der Rentenversicherungsträger bei Beschäftigung von bis zu 2 Jahren Lohnkosten übernehmen kann.
Beste Grüße
Dickie59