Hallo! Die Kündigung meiner Fondgebundene Rentenversicherung wird nur teilweise akzeptiert! Das scheint nun ein neuer Trend zu werden!
Also meine Versicherung, Skandia in Berlin, hat meine Kündigung der -Fondgebundenen Rentenversicherung aus dem Jahr 2004- zum 01.06.17 akzeptiert und mir auch einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Ca. 18% haben sie jedoch einbehalten und den "Rest des Vertrages" auf beitragfreie Fortführung gesetzt. Sie wollen mir also ab 2037 eine monatliche Summe zahlen, die nach 25 Jahren dann auch den jetzigen einbehaltenen Wert ausgleicht-da bin ich 92 Jahre!!
Sie begründen auf der Kündigungsbestätigung: "Gemäß den Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung werden im Kündigungsfall maximal die eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Der darüber hinausgehende Teil wird als beitragsfreie Anwartschaft für eine Altersrente ohne Beitragsrückgewähr und Mindestlaufzeit der Rente fortgeführt."
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Die Versicherung hat zwar die Kündigung akzeptiert und ca. alle Einzahlungen wieder zurückgezahlt doch
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beruft sich auf eine -angebliche- Gesetzesvorschrift die ich nicht finden konnte und auch nicht ausgereicht wurde.
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Wandelt den Vertrag in eine beitragsfreie Anwartschaft für eine Rente um.
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Es handelt sich um eine -private- Rentenversicherung! Also keine betriebliche Altersversorgung (§ 2 BetrAVG) oder Basisrente!!
Ich werde am Wochenende einen Widerspruch schreiben und auch die jetzigen Veränderungen bzw neuen Vertrag kündigen. Daher wäre es gut, wenn hier noch Infos mit eingesetzt werden könnten!
Danke und hoffentlich ein paar nützliche Antworten!