Ist es Verleumdung in einem schreiben Täuschung vorzuwerfen ohne sicher zu sein?
Hallo Community
Vorweg: wer sein Kommentar nicht ausreichend begründen und durch seriöse Quellen beweisen kann soll es lieber gleich weg lassen. Dahinter steht keine böse Absicht aber ich habe mir die Mühe gemacht und umfassend Recherchiert und lasse daher keine andere Meinung zur Ausgangslage zu als die eines Profis. Die Paragraphen lasse ich an dieser Stelle mal weg... Der Text ist auch so schon lange genug.
Die Ausgangslage:
Auf Grund eines Umzugs (700km) habe ich meinen fitnessstudiovertrag aus wichtigem Geund gekündigt.
Die Rechtslage ist hier uneindeutig, ein definitives Gerichtsurteil einer Kündigung des Fitnessstudios gibt es nicht. Jedoch ein Urteil, das zu dem Schluss kam das es viele wichtige Gründe geben könne die eine weitere Mitgliedschaft unmöglich machen. Die Aufzählung der Gründe des Gerichts ist nicht geschlossen.
Der eigentliche Punkt meiner Frage ist aber:
Bei Abschluss meines Vertrages habe ich Sonderkonditionen bekommen wegen einer anstehenden Neueröffnung des Studios die nie erfolgt ist.
Das Gesetz steht also deutlich auf meiner Seite da auch das eine Sonderkündigung rechtfertigt, da er die Neueröffnung beworben hat.
Neben der Tatsache das ich ohne die Sonderkonditionen, die in Verbindung mit der Neueröffnung standen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte ( Stichwort Willenserklärungen und wie sie gemeint sind ) ist das in meinen Augen eine Täuschung.
Daher mein Satz an seinen Anwalt
Unterlassen Sie nun weitere Forderungen, da ich mir Vorbehalte den Tatbestand der Täuschung von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Das dürfte klar gehen oder?
P.S. Wenn jemand ähnliche Probleme hat sende ich ihm gerne eine Liste von Quellen und mein kündigungsschreiben, in dem ich unter Nennung der Paragraphen und eines Gerichtsurteils den Sachverhalt darlege. PN an mich ;)
Und danke für jede qualifizierte Antwort!!!
5 Antworten
Solange du im Ungewissen bist, ob das von dir genannte Vergehen der Wirklichkeit entspricht, wäre es § 186 StGB Üble Nachrede, welche Bedeutet: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"
Aber er verbreitet das damit ja nicht und behauptet es auch nicht.
In seiner Aussage wird er nur anwaltlich prüfen lassen, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.
An der Aussage kann ich nichts verwerfliches feststellen.
Es wird allerdings als Fakt dargestellt. Ich würde also einfach den obigen Satz mit "allem Anschein nach" oder etwas in der Richtung entschärfen
Hallo Balu, ich bin da deiner Meinung. Jedoch ist für mich nicht klar erkenntlich was deine eigentliche Frage ist. Wenn du dir nicht sicher bist ob du Verleumdung betreibst empfehle ich dir deine Meinung zu schreiben und nicht auf einer Tatsache zu pochen.
z.B. "Es kommt mir vor als wäre dies eine gezielte Vortäuschung falscher Tatsachen".
Der Satz den du oben geschrieben hast, würde meiner Meinung nach aber auch gehen. Denn du stellst keine Behauptung auf, sonder lässt nur überprüfen, ob deine Vermutung richtig ist.
Auch meiner Meinung nach Wasserdicht.
Meiner Leihenmeinung nach nicht.
Es ware was anderes wenn du zu dritten sagen würdest, das die Firma Betrüger sind. Aber in der Form in der du es tust, nicht
Balu - deine Frage kann auch ein juristischer Laie wie ich beantworten.
Wenn Du jemandem einen pesönlichen Vorwurf machst, bzw. ihn eines Fehlverhaltens bezichtigst, ist das nie eine Verleumdung.
Eine Verleumdung kann es erst dann sein, wenn Du gegenüber einem oder mehreren Dritten gegenüber ein Fehlverhalten behauptest, das nicht existiert.
Dabei ist nicht nur der Wahrheitsgehalt enscheidend, sondern auch die Formulierung. Wenn Du also in irgendeiner Form eine solche nicht zutreffende Behauptung als subjektive Vermutung kennzeichnen würdest, wäre es schon keine Verleumdung mehr. Allenfalls stünde die Frage der Geschäftsschädigung im Raum.
Deine Formulierung, die Du uns ja zitierst, ist strafrechtlich nich angreifbar. Stilistisch gesehen ist sie etwas unglücklich. Ich würde den Kausalsatz durch einen Konditionalsatz ersetzen.
Also: "Wenn Sie nun weitere Forderungen nicht unterlassen, behalte ich mir vor, den Tatbestand der Täuschung von einem Anwalt prüfen zu lassen."
Ja, das geht klar. Aber mir ist nicht klar, was du nicht bekommen hast. Die Sonderkonditionen? Oder gab es einfach nur keine Neueröffnung? Beides rechtfertigt allerdings keine Kündigung.
Doch tut es
Erzählst du mir jetzt noch, was du nicht bekommen hast? Aber ansonsten irrst du dich. Warum sollte das ein Kündigung des Vertrages rechtfertigen.
Auf Grund eines Umzugs (700km) habe ich meinen fitnessstudiovertrag aus wichtigem Geund gekündigt.
BGH sieht das anders (Az.: XII ZR 62/15).
Ein Umzug eröffnet dir kein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB, wenn der Betreiber in seinen AGB dir dies nicht einräumt.
Ist also höchstrichterlich entschieden.
Bei Abschluss meines Vertrages habe ich Sonderkonditionen bekommen wegen einer anstehenden Neueröffnung des Studios die nie erfolgt ist.
Die da wären? Diese kannst du belegen?
ist das in meinen Augen eine Täuschung.
Anhand deiner Sachverhaltsdarstellung ist das schwierig zu sagen. Eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB macht den Vertrag anfechtbar, das ist aber was anderes als eine außerordentliche Kündigung.
Wenn du behauptest hier sei getäuscht worden wärst du im streitigen Verfahren für diese Aussage beweislastig.
Verleumdung ist es nur, wenn deine Aussage "wider besseren Wissens" erfolgte. Ansonsten bleibt üble Nachrede als möglicher Straftatbestand bestehen.
Verleumdung ist es nur, wenn deine Aussage "wider besseren Wissens" erfolgte. Ansonsten bleibt üble Nachrede als möglicher Straftatbestand bestehen.
Ergänzung dazu: Diese Aussage müsste jeweils gegenüber Dritten behauptet oder verbreitet werden. Die Äußerung gegenüber dem Vertragpartner, sich von ihm getäuscht zu fühlen, erfüllt keinen Straftatbestand.
Als ich den Vertrag eingegangen bin gab es ein Eröffnungsangebot zur Eröffnung eines neuen Studios.
Wie soll ich das beweisen außer damit, das ich in den ersten 6 Monaten einen geringeren Beitrag gezahlt habe.
Aber da muss es ja Unterlagen zu geben. Muss da mal meinen Vertrag anschauen ob das da drauf steht.
Selbst wenn es keine Täuschung ist greift §133 BGB.
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Und der wirkliche Wille war der, in dem neuen Studio zu trainieren und nicht in dem alten.
Oder übersehe ich da auch was?
Weiter: meine Kündigung habe ich bereits im Januar zum 1.3. ausgesprochen gibt es da keine Frist für deren Widerspruch Gegen meine Kündigung?
Nein gibt es nicht.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund (Umzug) ist einfach unwirksam, wenn der Anbieter in seinen AGB für den Fall kein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Ein Umzug ist kein wichtiger Grund, das wäre z.B. eine Krankheit oder Verletzung deinerseits, aber kein Umzug.
Ja ich habe sehr weit ausgeholt... Sorry dafür... Die eigentliche Frage ist:
Kann mir jemand an den Karren fahren wenn ich sage "ich werfe dir eine Täuschung vor"