Ebay Verkäufer hat mich betrogen Tadelloser Zustand =Löcher und Schaden an der Snowboardjacke
Hi Jungs , ich habe gestern die Snowboardjacke erhalten ,die ich durch einen Privatverkäufer beim Ebay gekauft habe und mich gefreut aber es war doch so eine Enttäuschung.Vor meinem Gebot habe ich den Verkäufer kontaktiert und mich über den Zustand der Jack informiert sein Zitat "die jacke ist in einem tadellosem zustand. keine löcher oder ähnliches" es stand das leider nicht in seinem Angebot es stand nur die Eigenschaften der Jacke keinerlei der Zustand und Benutzung
danach habe ich mich sofort den Verkäufer und Ebay informiert einen Fall geöffnet und Der Verkäufer behauptete dass ich die Löcher und Schaden zugefügt habe Ebay hat sich entschieden dass ich Wegen Banküberweisung keinen Käuferschutz hatte könnten Sie mir gar nichts erstatten aber der Verkäufer hat nur eine Zahlungsmöglichkeit angeboten ! Ich wende mich an die Polizei aber was kann man tun ich fühle mich richtig verarscht und betrogen ,gelogen Seine Emails sagten immer Kaum getragen Keine Löcher und Schaden es beweist sich automatisch warum er mir das verheimlicht hat und den Zustand nicht im Angebot geschrieben hat und es waren 2 BIlder ,die er mir per Email geschickt hat es war leider nichts zu erkennen schlechte Qualität ! es wundert mich ja nicht
der Anwalt kostet 50-70 Euro und wie viel kostet es anzuzeigen die Jacke kostete 60 Euro es lohnt sich nicht für die juristische Wege auszugeben aber ich fühle mich echt betrogen und allein in dieser Sache
also ich suche einen guten Rat oder Ähnliche Fälle vielleicht kann man ihn immernoch Wegen Betrug und Beschuldigung anzeigen ????
Ich bedanke mich bei allen im Voraus ,die mir helfen wollen
9 Antworten
Eine Anzeige kostet nichts - aber ich denke das Strafrecht ist hier nicht die richtige Wahl.
Du kannst zivilrechtlich gegen ihn vorgehen:
Hier eine Anleitung dazu:
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel
Ebay wird sich nicht weiter drum kümmern - ohne paypal und wenn es ein "alter" Verkäufer ist - hast du auch nicht die Käuferschutz-Chance.
Schick mir mal die Artikelnummer des Kaufs per Freundesantrag, dann ich schau mir den Verkäufer mal näher an.
Was deine Bewertung angeht (du schreibst an andere Stelle, du befürchtest, sie würde gelöscht werden) - da kann ich dich beruhigen:
Sie ist sachlich und du hast den VK nicht beleidigt oder beschimpft.
Es gibt keinen Grund, dass Ebay sie löschen könnte.
Hey MonaT cool dass du viele Informationen gefunden hast soweit wusste ich nichts vom VK aber wieso sieht Ebay das nicht ???? alle Informationen sprechen für mich aber Ebay findet dass VK Recht hat und nicht ich ! vorallem was ich bisher versucht und überall geschrieben habe
2.Ich bin dem Link gefolgt und einige gute Informationen gefunden ich sammele nochmal die Fakten und Informationen danach suche ich die mögliche betroffene Paragrafen,Vorschriften nach Kriterien was den VK und mich betrifft dann schreibe ich die Anklagepunkte
eine Frage noch ? falls man jemanden anzeigt und zum Gericht gehen muss als Ankläger braucht man einen Anwalt oder könnte man sich selber verteidigen, mit den Beweisen herantreten Ich studiere Informatik aber es ist egal ich werde durch meinen Ehrgeiz ohne Ende dafür kämpfen und es ist nicht schlecht wenn man sich mit dem Gesetzt auskennt
Wieso Ebay das nicht sieht?
Ebay interessiert das nicht, zumal du keinen Käuferschutz hast.
Wie gesagt, ob es dir wert ist, den Rechtsweg zu gehen, musst du alleine entscheiden, ich möchte dir dazu weder zu- noch abraten. Die Chancen und Risiken des Rechtswegs hab ich dir aufgezeigt.
Aber ich würde e den link zum Thread noch einen Freund von mir schicken - er ist DER Spezialist für rechtliche Sachen - vlt. kann er speziell zu dem Thema eher raten.
Dafür werde ich ihm dann aber den Namen des Verkäufers mitteilen müssen - geht das in Ordnung für dich??
Er wird ihn nicht weitergeben - genausowenig wie ich es tue.
ich lasse mir so was nie gefallen.
Wenn ein Artikel bei mir ankommt anders als beschrieben und der Verkäufer kommt mir nicht entgegen, schicke ich die Ware wieder zurück.
Zahlt er mir mein Geld nicht schleunigst zurück, erstatte ich Anzeige. Reagiert er nicht, geht meine Anzeige sowieso zur Staatsanwaltschaft. Dann kostet es den Verkäufer noch mehr. Also schick sie schleunigst zurück, er muss auch deine Rück-Versandkosten erstatten.
Wo gibts denn sowas, die spinnen sowieso langsam einige ebayer
Entweder: du buchst das als "Lebenserfahrung auf Grund von Gutgläubigkeit" an - oder du ziehst das mit einem Anwalt usw. voll durch, auch wenn du dabei "drauflegst" (an Nerven sowieso). Meine Einstellung: Es gibt eben Sachen, die kann man nicht (von Privat) bei Ebay kaufen, weil das Risiko zu hoch ist.
Sachmängelhaftung bei Online-Auktion
Haftungsausschluss für Privat Verkäufer
Der Haftungsausschluss ist auch unwirksam ,wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat oder wenn er gar eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat ,also eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§444 BGB) auch ein Bild in der Auktion kann dem Käufer einen Mangel bekannt geben oder verbergen. Wird ein Gerät als "gebraucht " angeboten ,so darf es Gebrauchsspuren (z.b Kratzer) aufweisen muss aber funktionieren wenn es nicht ausdrücklich als "defekt "angeboten wird.
der Verkäufer hat normales Bild in der Auktion reingestellt und sein Angebot weist nicht Gebrauchsspuren auf nur die Eigenschaften der Jacke stehen es darauf Der Verkäufer sichert mir per Email zu ,dass die Jacke im tadellosen Zustand ist und kaum getragen wurde gegen Paragraf 444 verstoßt er ,indem er die Gebrauchspuren mir verheimlicht vor allem das Loch ,das sich auf der rechts außen Seite befindet !
*aber eine Sache wie stellt es sich heraus dass ich der Jacke keinen Schaden absichtlich zugefügt habe ???? durch einen Sachbearbeiter oder Prüfer ,die die beschädigte Stellen genau bis zur kleinsten Details prüfen ??? *
Sollte der Käufer nicht reagieren und auf Anfragen sich nicht meldet,
kann man eine Anzeige bei der Polizei Online-Wache der Bundesländer wegen Online-Auktionsbetrug erstatten. Hier kann der Käufername und die Daten des Käufers und der Schriftverkehr angegeben werden. Alles andere wird von der Polizei geregelt(Abfrage der Adressdaten bei Ebay, Anruf beim Käufer, Vorladung, Weitergabe der Daten an die Staatsanwaltschaft). Habe damit immer Erfolg gehabt und mein Geld danach erhalten.
Meistens reagieren die Leute auch schon, wenn man auf die Online-Anzeige hinweist.
Eine Meldung bei Ebay bringt meistens nicht viel, wenn nicht das Ebay Zahlsystem Paypal genutzt wurde!
Danke es hat mir sehr geholfen
ich bin aus München und der VK ist aus Cottbus und es gibt keine Polizei-Online Wache für Bayern wegen Online-Auktionsbetrug also ich gehe einfach zur Polizeistation in München und erstatte eine Anzeige wegen Online-Betrug oder
Online-Auktionsbetrug Internetwache Polizei Baden-Württemberg Internetwache Polizei Berlin Internetwache Polizei Brandenburg Onlinewache Polizei Hamburg Onlinewache Polizei Hessen Bürgerservice Polizei Nordrhein-Westfalen Internetwache Polizei Mecklenburg-Vorpommern Onlinewache Polizei Sachsen eRevier Polizei Sachsen-Anhalt Onlinewache Landespolizei Schleswig-Holstein
Ja genau Ebay wollte den Betrag zurückzahlen aber da ich das Zahlsystem Banküberweisung benutzen musste habe ich nichts bekommen !
schick die Jacke versichert zurück, dann kannst du genau im Internet verfolgen, wann er die angenommen hat. Zahlt er dein Geld nicht umgehend zurück, erstatte Anzeige
ganz einfach
Anzeigen kannst du ihn, aber diese Sachen werden meistens wegen Geringfügikeit eingestellt.
Was ich persönlich machen würde, die Jacke bei Ebay einstellen, so das sie am 01.03 ausläuft in der Beschreibung alle Mängel erwähnen.
Ihn negativ bewerten!
Meine Freunde u.s.w. bitten das sie kleinigkeiten bei ihm kaufen.....
lg
Wahrscheinlich hast du Recht ich habe einige Beweise aber nicht 100 Prozent aber zum Beispiel seine Emails wäre es in Ordnung !
Ich habe ihn negativ bewertet und der wendet sich an Ebay und wird diese Negative Bewertung von Ebay gelöscht ich bin mir völlig sicher
Es wird wahrscheinlich Aussage gegen Aussage geben, hattest du Zeugen beim Auspacken der Jacke? Dann wird er Zeugen beim Einpacken finden...
Ob die Negative Bewertung bei Ebay gelöscht wird, steht noch in den Sternen..
lg
die Bewertung wird definitiv nicht gelöscht werden.
Nachricht erhalten - ich habe es mir angesehen.
Er hat drei weitere negative und eine neutrale Bewertung: 1 x wegen Nichtlieferung - die anderen wegen gleicher Probleme, die du hast: Beschädigungen, Löcher, Schmutz an Kleidung, die zzT sogar als neu angepriesen war.
Die Bewertungen sprechen allerdings auch davon, dass der VK kein Einsehen zeigt.
Du wirst also nicht damit rechnen können, dass er die Jacke freiwillig zurücknimmt.
Dir bleibt tatsächlich nur der zivilrechtliche Weg oder der über Anwalt - was Nerven, Zeit und Geld kostet - ob du das investierte Geld wiederbekommen würdest, ist offen.
Eigentlich sollte man einem solchen VK wirklich mal zeigen, wie die Rechtslage ist - aber ich verstehe auch, wenn man diesen Aufwand bei einem 2-stelligen Betrag scheut.
Es ist deine Entscheidung.
Schau dir nächstes Mal das komplette Profil eines VK an - leider zeigt Ebay nach einem Jahr wieder 100% - egal wieviele rote Bewertungen es vorher gab.
Ich schick dir noch den link zu einem tool, mit dem du komprimiert ALLE roten und grauen Bewertungen eines JEDEN Verkäufers ansehen kannst.