Jugendschöffengericht, wie wahrscheinlich ist eine Jugendstrafe, statt Erwachsenenstrafe?
Huhu,
m 19, habe demnächst Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht und muss mich wegen BtmG §30 verantworten.
Details: ersttäter, habe gerade Abitur gemacht, Ausbildungsplatz gefunden und unterschrieben, Tat war vor 5 Monaten und besuche jzt eine Suchtberatung. Habe eine gute Sozialprognose von Jugendamt bekommen, jedoch wollen die mich nach erwachsenen Strafrecht einstufen..
Tat: Kumpel hat eine nicht geringe Menge in seinem Auto mit eingeführt, ich bin extra in einem anderen Auto mitgefahren, jedoch hat man beide Auto herausgezogen und mich mit beschuldigt. Also, hatte persönlich nix im Auto, jedoch der andere, welche mich verpfiffen hat, dass ich beteiligt war.
Hoffe einige können mir weiter helfen.
5 Antworten
Bewährungsstrafe ist am wahrscheinlichsten.
Vielleicht sogar noch zusätzlich ein kurzer Jugendarrest, eine Freiheitsstrafe in dem Sinne ist bei dir eher unwahrscheinlich.
Viel Glück!
Ersttäter?
Das wird Jugendrecht werden und eine große Strafe hast Du auch nicht zu erwarten.
Wie viel war es denn?
2 kg? ....halleluja, das ist mal ne Hausnummer .
Man könnte fast annehmen das war nicht für euren " Eigenbedarf " gedacht.
Ich hoffe du hast einen guten Anwalt...
§ 30??? Das ist ein Fall der notwendigen Verteidigung. Wenn Du keinen Verteidiger hast, muss Dir das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen. In Deinem Fall sollte dann am Ende die Anwendung von Jugendrecht stehen.
Erwachsenenstrafe gibt es meistens erst ab 21 Jahren, normalerweise. also ist die Chance sehr gering.
Du meinst, die Chance ist gering nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden ?
Genau ;)
Die Jugendgerichtshilfe schlägt ja dem Richter noch vor, was f ein Strafrecht angewendet werden sollte. Ist es wahrscheinlich auch hier, trotz der Meinung der JGH (Erwachsenenstrafrecht) nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden?
also wie ich sehe waren es ja 2kg.... nimm dir am besten einen Anwalt um aus der Nummer gut rauszukommen, die JGH kann zwar viel sagen aber ob das auch was bringt weiß ich nicht.
was waren das denn für Drogen bei der großen Menge? also koks oder cannabis etc.
Cannabis.. war ja nicht mal der Haupttäter, war halt auch in einem extra Auto unterwegs usw..
das stimmt so nicht ganz mit 18 ist man erwachsen.. und du wirst nach erwachsenen recht verurteilt...naja man muss gucken ob du lieber alles zugibst und auf reue machst wenn die dir das sowieso beweisen koennen und ein arsc .von ein freund ne aussage gegen dich macht..nicht geringe menge dann noch schoeffengericht?? ich wuerds an deiner stelle machen ..ja alles zugeben dann ist deine reue auch glaubwuerdiger. ausserdem hast du ne guenstige s.prognose.. Wenn du glueck hast ne geldstrafe oder sozialstunden..wenn du pech hast dann bewaehrung (vllt.1 jahr haft auf 2 od.3 jahre). senk den kopf zeig reue.. schoeffen wollen das von dir sehen..dass du das bereust
Naja bis 21 wird ja och entschieden ob Erwachsenen oder Jugendstrafrecht..
Ok, bei Cannabis wird es meist eigentlich gar nicht mehr so Hart bestraft, die Menge ist halt nur das eine, ich hatte auch vor paar Wochen ein Delikt mit 25g und alles wurde fallengelassen muss nur pissen also Mpu machen... du wirst im schlimmsten Fall Bewährung kriegen, bleib bei der Wahrheit vor allem wenn dein Kamerad dich eh schon verpfiffen hat was schon Assi genug ist (drecks 31er :D)
es wird aufjeden Fall vermutet das du Händler bist nehm ich mal an, also würd ich mich mit sowas erstmal nicht mehr erwischen lassen ;) bist du Ersttäter?
Ja wirklich mist, dass er gesungen hat, der Pi**er.. aber muss da jzt durch.. Anwältin vermuttet auch Bewährung, aber mach mir halt Gedanken, dass ich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt werde.. Ja bin Ersttäter :) wieso bist du dir bei deinen Aussagen so sicher, dass es höchstwahrscheinlich Bewährung wird, was ziemlich gut f mich wäre :)?
Da du Abitur hast und dann auch nicht, wie ich empfinde, gerade dumm bist... werden es dir die Richter nicht wegen 2kg in deinem Leben unnötig schwer machen gerade als Ersttäter.
und außerdem wird Cannabis eh nicht mehr so Hart angesehen wie es mal wurde... die denken sich dann eja noch einer der Cannabis raucht? wir sollten des solangsam mal legalisieren :D
Alles klar, dann bedanke ich mich f die Hoffnungsvollen Worte und kann ja bei Gelegenheit mal hier rein schreiben wie es aus ging ;)
Schönen Abend noch..
Nichts zu danken und viel Erfolg ;)
gute Sozialprognose vom Jugendamt, jedoch wollen die mich nach Erwachsenenstrafrecht einstufen.
Das Jugendamt (genauer: die Jugendgerichtshilfe) gibt auf der Grundlage des mit dir geführten Gesprächs nur eine EMPFEHLUNG an das Jugendgericht ab. Die endgültige Entscheidung trifft aber nicht die Jugendgerichtshilfe, sondern das Jugendgericht. Für das Jugendgericht wiederum ist § 105 Abs. 1 JGG maßgeblich.
Jugendgerichtsgesetz (JGG)§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedoht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
- 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
- 2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Wenn du gerade erst eine Ausbildung begonnen hast und noch bei deinen Eltern wohnst, wären dies Indizien dafür, dass du "noch einem Jugendlichen gleichstehst". In diesem Fall könnte das Jugendgericht also gemäß § 105 Absatz 1 Nr. 1 JGG das Jugendstrafrecht statt des Erwachsenenstrafrechts anwenden. Ob das Gericht dies tatsächlich tut, weiß ich natürlich nicht. Aber deine Chancen stehen nach meiner (absolut unmaßgeblichen) Einschätzung gar nicht mal schlecht ;-)
Naja Laut §30 BtmG ist laut erwachsenen Strafrecht min 2 Jahre vorgesehen.
Der Typ hatte 2kg im Kofferraum, ich hatte zwar davon gewusst, aber selber nix im Auto gehabt, wie schon gesagt.
Kann man sich da sicher sein Jugendstrafrecht zu erhalten? auch wenn Jugendamt f mich erwachsenen Strafrecht eig vorsieht?